aboutsummaryrefslogtreecommitdiff
path: root/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
blob: d6e9232c13aa067810364d5f730da92a57035bcf (plain)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
120
121
122
123
124
125
126
127
128
129
130
131
132
133

1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken
welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden
bezahlen koennen."

[KOMMENTAR SK]
1. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden", denn 
Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken austauschen, 
ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle anderen Nutzer, die 
wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für P2P-Transaktionen von Wallets, 
die keine Zahlung auslösen, sondern nur Token an andere Wallets übertragen wollen.
2. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer" wären hierfür 
rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem Punkt exakt sein, 
wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen (Wertmarken/Token, die in 
Wallets bis zu ihrer Einlösung als Eigentum der Wallet-Eigentümer verwahrt werden).

Daher nun folgender **Formulierungsvorschlag**:
- **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken, welche 
sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit denen sie bezahlen 
können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein weiteres Mal eingelöst werden. 
Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet. 
Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne 
ihre Zustimmung erfolgt sind.
[KOMMENTAR SK]

1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

[KOMMENTAR SK]
1.2. **Zugang zum TALER-Zahlungsdienst und zu anderen TOPS-Dienstleistungen**.
[KOMMENTAR SK]

1.4. Registrierung und Identifizierung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

[KOMMENTAR SK]
Meine Vorschläge dazu:
1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei 
der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann 
TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat 
das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des 
Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre 
Angaben machen.

1.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit 
TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei 
verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur Registrierung von 
Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung 
regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen verlangen zu können.

1.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS oder dem 
Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS überweisen. 
Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum 
Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst.
[KOMMENTAR SK]

1.10. Kommunikation
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

[KOMMENTAR SK]
Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. 
Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. 
TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich 
notwendige Daten bereitstellen. 
[KOMMENTAR SK]

1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

[KOMMENTAR SK]
Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren) Entwicklung der Regulatorik 
zu bleiben:

1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, 
Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten 
ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. 

1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu 
beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, 
zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
[KOMMENTAR SK]

1.14 Datenschutz
~~~~~~~~~~~~~~~~

Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf
der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch).

[KOMMENTAR SK]
TALER AG (www.TALER.ch) --> TOPS (www.taler-ops.ch)
[KOMMENTAR SK]

1.15. Dauer und Kündigung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

[KOMMENTAR SK]
Mein Vorschlag:
1.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung

1.15.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige 
Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer 
abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit 
sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen 
Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die 
Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet. 

1.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer der Nutzung des Zahlungsdiensts 
abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen 
lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer 
Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts 
durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren. 
Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende 
Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht.
[KOMMENTAR SK]

1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

- Satz 2: Zürich --> Biel

CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?)

[KOMMENTAR SK] 
Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche Zivilrechtsabteilung und als 
Schlichtungsbehörde (siehe https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html): 
Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2502 Biel.

Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale 
Ökonomie vereinbart wird.
[KOMMENTAR SK]