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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von TALER
=========================================================

1. Allgemeines
--------------

1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die Taler Operations AG (nachfolgend "**TALER AG**") ist eine Schweizer Aktiengesellschaft
mit Sitz in Zürich.
Die TALER bietet Privatkundinnen und -kunden (nachfolgend "**Kundin und/oder Kunde**")
unter dem Namen "TALER” eine eigenes Bezahlungssystem an (nachfolgend "TALER”).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "**AGB**") regeln die Benutzung von
TALER App und die von der TALER AG über die TALER erbrachten Dienstleistungen.
Diese AGB gelten als akzeptiert, sobald die Kundin bzw. der Kunde in der TALER App das
Einverständnis erklärt hat.

1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über das TALER Zahlungssystem ermöglicht.
TALER kann von Kundinnen und Kunden verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER Nutzern
durchzuführen ("**P2P-Zahlung**") und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an
Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die
TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Händler**"), eingesetzt werden
("**P2M-Zahlung**").
Die TALER AG kann sodann die Verwendung der TALER App auch im Ausland bei Händlern zulassen,
die an einem mit dem TALER Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem
angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das
TALER Zahlungssystem weitergeleitet (nachfolgend "**internationale Zahlung**").
Darüber hinaus bietet die TALER AG verschiedene Mehrwertleistungen an, namentlich die
Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des
Mobile-Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kundinnen und Kunden u.a., Coupons,
Stempelkarten und weitere Kampagnen in der TALER App zu erhalten und zu verwalten, Stempel
zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die TALER App einzulösen.

[NETZBON-NEU]
Der Verein Soziale Ökonomie arbeitet an der Digitalisierung des NetzBon mit GNU Taler, 
einem digitalen Bezahlsystem, das komplett auf Freier Software und quelloffener Software 
(FLOSS, Free Libre and Open-Source Software) basiert und den Grundsätzen der Sozialen 
Ökonomie folgt. Die Taler Operations AG stellt dieses Bezahlsystem dem Verein Soziale 
Ökonomie zur Verfügung. Die Erweiterung von NetzBon mit eNetzBon soll die Effizienz und 
Wirtschaftlichkeit des NetzBon verbessern, ohne jedoch die physische Form des NetzBon in 
naher Zukunft abzuschaffen.
[NETZBON-NEU]

1.3. Technische Voraussetzungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

TALER kann "_____________________". Benötigt wird "__________________________".
Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktive
Internetverbindung.

[NETZBON-NEU]
Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet 
(elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem 
Browser auf dem PC installieren.
[NETZBON-NEU]

1.4. Registrierung und Identifizierung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu
registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält
sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu
verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert.
Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw.
Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein.
Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in
TALER aktualisiert werden.
Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw.
bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen.

[NETZBON-NEU]
Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und es erfolgt auch keine 
Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. Sie können ihre Waren ohne Preisgabe ihrer 
Identität erwerben.

Am eNetzBon-System teilnehmende Betriebe (Händler, Verkäufer) halten beim Verein Soziale 
Ökonomie interne eNetzBon-Konten, auf welche sie die ihnen übergebenen Bareinzahlungen von 
Nutzern (Kunden, Käufern) übertragen, damit die Nutzer dann eNetzBon in ihre persönlichen 
Wallets abheben können. Sie benötigen diese internen eNetzBon-Konten ebenfalls für den 
Empfang von Zahlungen der Nutzer für Güter (Waren und Dienstleistungen) der Betriebe.

Die Nutzer leisten Ihre Einzahlung an das Bezahlsystem entweder in bar an den Verein 
Soziale Ökonomie oder an seine Mitglieder (Händler, Verkäufer) oder überweisen von ihrem 
bestehenden Girokonto bei einer Schweizer Bank an das Bankkonto des Vereins Soziale Ökonomie 
in der Währung Schweizer Franken (CHF), um dann wertbasierte elektronische Münzen in ihre 
Taler-Wallets abzuheben. Sie beziehen damit digitale Wertmarken, die wie ein 
Gutschein oder Prepaid-Guthaben zu betrachten sind. Sie werden auch als Token 
oder Coins bezeichnet. Die elektronischen Münzen werden in der Komplementärwährung 
"eNetzBon" im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte auf dem 
Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie in "NetzBon" dar.
[NETZBON-NEU]
                      
1.5. Geheimhaltung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Der Umstand der Geschäftsbeziehung und daraus resultierende Daten (z.B. Name, Wohnort,
Transaktionsdaten) werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie können zur Erbringung von
Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte bekannt
gegeben werden. Die Vertraulichkeit ist sodann zur Wahrung berechtigter Interessen der TALER
AG, aber insbesondere in folgenden Fällen, aufgehoben:
* Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten und Erfüllung regulatorischer Vorgaben
* Inkasso von Forderungen der TALER AG?
* Gerichtliche Auseinandersetzungen.

[NETZBON-NEU]
Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und auch nicht erfasst. Es erfolgt auch 
keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer.
[NETZBON-NEU]

1.6. Support
~~~~~~~~~~~~

Die TALER AG stellt den Kundinnen und Kunden im Sinne eines technischen Supports über die
TALER eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von der
TALER AG auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten
gegeben werden kann.

1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Beim Umgang mit TALER sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten durch die Kundinnen und
Kunden einzuhalten:
* Das Smartphone, PC, Notebookd etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu
schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
* Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten, darf keinesfalls an andere
Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden.
* Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer,
Geburtsdatum usw.) bestehen.
* Im Schadenfall haben die Kundinnen und Kunden nach bestem Wissen zur Aufklärung des
Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der
Polizei zu erstatten.
* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu
überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
* Es ist dafür zu sorgen, dass der Kontakt zur TALER AG nicht abbricht. Kommt es zu
einem Kontaktabbruch, so kann die TALER AG die ihr entstehenden Kosten für
Adressnachforschungen, wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von
nachrichtenlosen Vermögenswerten, den Kundinnen und Kunden weiterbelasten. Das Vorgehen bei
nachrichtenlosen Vermögen und die jeweils geltende Gebührentabelle lässt sich hier einsehen.
Kontaktlose Geschäftsbeziehungen mit einem Schuldsaldo werden von der TALER AG aufgelöst.
Die Kundinnen und Kunden sind für die Verwendung (Nutzung) ihres Smartphones verantwortlich
und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der TALER App auf dem Smartphone
ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit der TALER App
auf dem Smartphone einer Kundin bzw. Kunden vornimmt, der Kundin bzw. dem Kunden
zugerechnet.

[NETZBON-NEU]
Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu 
behandeln und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der 
Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor 
unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf 
einem anderen Gerät speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der 
Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf 
ohne Backup der eNetzBon auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen 
Totalverlust des Gegenwerts des NetzBon-Guthabens.
[NETZBON-NEU]

1.8. Nutzung; Missbräuche
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Weicht die Nutzung von TALER erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen
eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden
zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne
Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist-
und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von
Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen
Angaben der Kunden bei der Registrierung.

[NETZBON-NEU]
Die Taler-App ermöglicht keine direkten Interaktionen, sondern dient ausschliesslich dem 
Bezug und der Verwendung von eNetzBon bei teilnehmenden Geschäften. Spenden sind möglich. 
Die Nutzer verpflichten sich, die Taler-App gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften 
zu verwenden. Dem Nutzer ist es nur möglich, mit öffentlichen Shops zu interagieren. Mit 
anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren.

Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch 
gewisse Konten zu löschen.
[NETZBON-NEU]

1.9. Haftung
~~~~~~~~~~~~

Die TALER AG haftet nicht für den Kundinnen und Kunden entstandene Verluste oder Schäden
aufgrund der Verwendung von TALER, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden:
* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und
unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das Smartphone;
* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Kundinnen und Kunden gegen diese AGB
oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind;
* aufgrund einer Störung oder Fehlers von TALER oder der verwendeten Hardware;
* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (inkl. für Systemwartungsarbeiten) oder
Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze;
* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden;
* in Bezug auf Mehrwertleistungen;
* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TALER AG)
zurückzuführen sind,
es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches
Verschulden der TALER AG zurückzuführen. Die TALER AG ersetzt Sach- und Vermögensschäden je
Schadenereignis bis höchstens CHF 1’000.
Die Haftung der TALER AG für Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Datenverluste ist – soweit
gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen.
Die Kundin bzw. der Kunde hält die TALER AG schadlos für Schäden oder Verluste, die der
TALER AG aufgrund der Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlichen Vorgaben, aufgrund
fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Kundin bzw. des Kunden oder der Ausführung von
Anweisungen entstehen.

1.10. Kommunikation
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Kundinnen und Kunden erfolgt grundsätzlich
über die TALER. Bei Bedarf kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden auch ausserhalb der
TALER App kontaktieren. Eine solche Kommunikation ist nicht zwingend vertraulich oder
sicher.

1.11. Änderung AGB
~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die TALER AG kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen werden auf geeignete Weise bekannt
gegeben. Ist die Kundin bzw. der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann die
Kundin bzw. der Kunde die TALER App nicht mehr verwenden.

1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones,
Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben
vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen.
Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen
unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die
Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im
Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über
ein mit dem TALER Zahlungssystem kooperierendes ausländisches Zahlungssystem.
Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher
Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche
Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER
für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur
verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen
beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder
solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei
Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können
Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die
Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen.
Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu
erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder
Meldepflichten nachzukommen.

1.13. Geistiges Eigentum
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kundinnen und Kunden das unübertragbare, nicht
ausschliessliche Recht zur Nutzung von TALER. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich
aus den vorliegenden AGB. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der TALER AG oder den
berechtigten Dritten.

1.14 Datenschutz
~~~~~~~~~~~~~~~~

Die TALER AG verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und
Nutzung der personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden die Bestimmungen der
schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz,
DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) einzuhalten.
Alle Systemdaten werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet. Der KYC Prozess wird durch
einen Dienstleister übernommen, welcher verpflichtet wird, die Daten ebenfalls nach Recht
und Gesetz von der Schweiz zu sichern. Die eigentichen Daten des Kernsystems werden auf
verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur
autorisiertem Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TALER AG einer
Sicherheitsprüfung unterzogen. Das gesamte Design wurde strikt nach den Grundsätzen
"Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt. Taler nutzt blinde Signaturen, damit
TALER AG nicht lernen kann, welcher legitimierte Nutzer bei welchem Verkäufer einkauft.
Weitere nicht-blinde digitale Signaturen werden eingesetzt, um alle Transaktionsschritte
gegenseitig zu bestätigen und auch extern z.B. gegenüber Auditoren überprüfbar zu machen.
Gleichzeitig werden Hashfunktionen eingesetzt, um Details, die dritte Parteien nicht lernen
sollen, auch nicht zu exponieren. Von den Käufern werden nur so viele Daten verwendet, wie
zum Abheben in eine virtuelle Geldbörse (Wallet) notwendig sind. Die dabei bezogenen
Bankkonten haben bereits bankenseitig eine KYC-Prüfung der Käufer durchgeführt und kennen
deren Namen und Adressen in Verbindung mit der Bankkontennummer (IBAN). Von den Verkäufern
sind ebenfalls IBAN-Kontennummern bekannt. Diese können bei Bedarf zuständigen Behörden und
Auditoren offengelegt werden
Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf
der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch).

[NETZBON-NEU]
Die Datenschutzrichtlinien sind in einem separaten Dokument festgelegt, das die Nutzer auch 
in der Taler-App finden. Der Schutz der persönlichen Daten und finanziellen Informationen 
hat für uns höchste Priorität. Daten der Nutzer werden nicht erhoben. Beim Bezahlen mit 
eNetzBon werden nur Ort, Uhrzeit und der die eNetzBon empfangende Betrieb (Händler, 
Verkäufer) erhoben. Die anonymisierten Daten des Kaufs und der Überweisung von NetzBon an 
den Betrieb werden im Falle einer Untersuchung der Finma erhoben. Dies betrifft jedoch nicht 
Nutzer, die mit eNetzBon zahlen, sondern die Transaktionen in NetzBon zwischen dem Verein 
Soziale Ökonomie und den teilnehmenden Betrieben.

Den Datenschutzbeauftragten des Vereins Soziale Ökonomie erreichen Sie beim Sitz des Vereins 
in der Klybeckstrasse 95, 4057 Basel, und per E-Mail an kontakt@sozialeoekonomie.org. 

Den Datenschutzbeauftragten der Taler Operations AG erreichen Sie per Post an Taler 
Operations AG, Höheweg 80, 2502 Biel, und über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten.
[NETZBON-NEU]

1.15. Dauer und Kündigung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für
unbestimmte Dauer abgeschlossen.
Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und
schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung
jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt
an die zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse der Kundin bzw. des Kunden.
Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin
bzw. den Kunden gekündigt.

1.16. Übertragung
~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die TALER AG kann die Vertragsbeziehung mit der Kundin bzw. dem Kunden
(inkl. einem allfälligen Guthaben) jederzeit und ohne vorgängige Information auf eine andere
Gesellschaft der TALER Gruppe übertragen.

1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und
Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen
schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von
Staatsverträgen.
Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich
ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz
ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort.

[NETZBON-NEU]
Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der 
Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche 
Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die 
Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel.
[NETZBON-NEU]

2. Zahlungsfunktionen
---------------------

2.1. Limiten
~~~~~~~~~~~~

Die Kundinnen und Kunden können bis CHF "___________________".
Bei Zahlungen an andere TALER Nutzer (P2P-Zahlung) bestehen für Kundinnen und Kunden mit
Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1‘000 pro Monat und CHF 5‘000 pro Kalenderjahr für
das Senden und das Empfangen von Geld
Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw.
zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen.

2.2. Aufbuchen
~~~~~~~~~~~~~~

Das TALER Wallet wird von den Kundinnen und Kunden über die hierfür "_________"vorgesehenen
Optionen aufgeladen. Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
* Zum Aufbuchen der gewünschten Währung und der Geldmenge wählt man in der
Wallet-Anwendung den von TALER AG betriebenen Exchange, an den man die Gelder vom Girokonto
überweist und von dem schließlich das Wallet die elektronischen Repräsentanten der
gewünschten Geldmenge abhebt (sog. Coins)
Die TALER AG kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr
anbieten.
Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die
Kundinnen und Kunden zu tragen.
Das TALER Guthaben wird nicht verzinst. Die Kundinnen und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass
das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist.
Der Verarbeitungsprozess für das Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens kann je nach
Ladeoption mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen.
Die Kundin bzw. der Kunde erteilt für den Fall der Einrichtung der LSV-Anbindung der TALER
AG die Ermächtigung, einzelne Daten zwecks Bonitätsprüfung an Dritte weitergeben zu können.

[NETZBON-KOMMENTAR]
Die Nutzer können eNetzBon durch zwei Verfahren erwerben bzw. das Guthaben auf ihrem Wallet 
erhöhen:

a. Per Bareinzahlung durch Nutzung der "Taler Cashier-App" in der 
Markthalle und in der Buchhandlung, wo ein Nutzer den abzuhebenden Betrag in CHF an das 
Personal bar übergeben kann und dann durch das Wallet der Betrag in CHF abgehoben und im 
Wallet in eNetzBon umgetauscht wird.

b. Per Banküberweisung an das PostFinanz-Konto des Vereins Soziale Ökonomie. Das Wallet 
hilft dabei den Nutzern, den Abhebevorgang einzuleiten und gibt dazu einen Verwendungszweck 
an, d.h. eine mehrstellige Kombination aus Nummer und Buchstaben, die im Kontoauszug des 
persönlichhen Girokontos des jeweiligen Nutzers als Buchungstext angezeigt wird. Mit diesem 
Verwendungszweck kann das Wallet den Betrag zuerst in CHF abheben und dann im Wallet in 
eNetzBon umtauschen. 

Der Preis eines eNetzBon beträgt 1 CHF. Bitte beachten Sie, dass NetzBon nicht 
rückerstattbar sind, daher müssen sie ausgegeben werden.

In der Phase der Markteinführung von eNetzBon werden keine Transaktionskosten von Nutzern 
erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine Transaktionsgebühren an. 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger 
Änderungen der Gebührenordnung.
[NETZBON-KOMMENTAR]   
                        
2.3. Abbuchen
~~~~~~~~~~~~~

Das Entladen muss "_____________________________________________".

2.4. Zahlen mit TALER
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die Kundinnen und Kunden können mit dem Smartphone und dem damit verbundenen TALER Wallet an
entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen im Inland, Automaten, im Internet, in anderen Apps,
durch Hinterlegung als TALER Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, bei Mehrwertleistungen
und an andere TALER Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten bezahlen.
Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet abgebucht. Es muss
mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein.

2.5. Belastung der Bezahlungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die Kundinnen und Kunden anerkennen sämtliche getätigten P2M- und P2P-Zahlungen, welche mit
dem TALER Wallet von ihrem Smartphone aus erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne
ihre Zustimmung erfolgt sind.

2.6. Preise und Drittvergütungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die Installation von TALER und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind
grundsätzlich kostenlos.
Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten
gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die TALER AG kann diesen
Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die
Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der TALER
AG zu. Den Kundinnen und Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken
zur Bestätigung angezeigt. Kommt es zu einer Rückabwicklung einer internationalen Zahlung,
so wird diese zum dannzumal gestellten Wechselkurs durchgeführt. Die Kundinnen und Kunden
tragen das entsprechende Wechselkursrisiko.
TALER kann für die Nutzung von Aufladeoptionen Gebühren erheben. Die Kundinnen und Kunden
werden in diesem Fall vor der Nutzung der
kostenpflichtigen Aufladeoption in der TALER App über die zu bezahlenden Gebühren
informiert.
Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Preise werden grundsätzlich in der TALER App
bekanntgegeben. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Kundin bzw. der Kunde nicht vor
Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt (Ziffer 1.15). Änderungen von Preisen für
internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden. Den Kundinnen und
Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt,
bevor eine internationale Zahlung bestätigt wird.
Bei P2M-Zahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die TALER AG unter
Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Diese Drittvergütungen sind hier detailliert
beschrieben. Sie erlauben der TALER AG, die Benutzung der TALER App grundsätzlich kostenlos
anzubieten. **Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher
Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten
könnte.**