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-rw-r--r--contrib/exchange-tos-tops-v0.rst102
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diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
index d6e9232c1..3d0effa4c 100644
--- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -7,22 +7,22 @@ welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen K
bezahlen koennen."
[KOMMENTAR SK]
-1. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden", denn
-Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken austauschen,
-ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle anderen Nutzer, die
-wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für P2P-Transaktionen von Wallets,
+1. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden", denn
+Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken austauschen,
+ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle anderen Nutzer, die
+wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für P2P-Transaktionen von Wallets,
die keine Zahlung auslösen, sondern nur Token an andere Wallets übertragen wollen.
-2. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer" wären hierfür
-rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem Punkt exakt sein,
-wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen (Wertmarken/Token, die in
+2. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer" wären hierfür
+rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem Punkt exakt sein,
+wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen (Wertmarken/Token, die in
Wallets bis zu ihrer Einlösung als Eigentum der Wallet-Eigentümer verwahrt werden).
Daher nun folgender **Formulierungsvorschlag**:
-- **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken, welche
-sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit denen sie bezahlen
-können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein weiteres Mal eingelöst werden.
-Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet.
-Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne
+- **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken, welche
+sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit denen sie bezahlen
+können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein weiteres Mal eingelöst werden.
+Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet.
+Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne
ihre Zustimmung erfolgt sind.
[KOMMENTAR SK]
@@ -38,22 +38,22 @@ ihre Zustimmung erfolgt sind.
[KOMMENTAR SK]
Meine Vorschläge dazu:
-1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei
-der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann
-TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat
-das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des
-Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre
+1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei
+der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann
+TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat
+das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des
+Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre
Angaben machen.
-1.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit
-TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei
-verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur Registrierung von
-Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung
+1.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit
+TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei
+verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur Registrierung von
+Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung
regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen verlangen zu können.
-1.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS oder dem
-Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS überweisen.
-Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum
+1.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS oder dem
+Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS überweisen.
+Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum
Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst.
[KOMMENTAR SK]
@@ -61,25 +61,25 @@ Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
[KOMMENTAR SK]
-Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Taler-Protokoll.
-Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren.
-TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich
-notwendige Daten bereitstellen.
+Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Taler-Protokoll.
+Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren.
+TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich
+notwendige Daten bereitstellen.
[KOMMENTAR SK]
1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
[KOMMENTAR SK]
-Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren) Entwicklung der Regulatorik
+Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren) Entwicklung der Regulatorik
zu bleiben:
-1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten,
-Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten
-ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.
+1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten,
+Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten
+ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.
-1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu
-beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen,
+1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu
+beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen,
zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
[KOMMENTAR SK]
@@ -100,19 +100,19 @@ TALER AG (www.TALER.ch) --> TOPS (www.taler-ops.ch)
Mein Vorschlag:
1.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung
-1.15.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige
-Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer
-abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit
-sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen
-Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die
-Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet.
-
-1.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer der Nutzung des Zahlungsdiensts
-abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen
-lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer
-Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts
-durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren.
-Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende
+1.15.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige
+Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer
+abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit
+sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen
+Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die
+Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet.
+
+1.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer der Nutzung des Zahlungsdiensts
+abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen
+lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer
+Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts
+durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren.
+Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende
Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht.
[KOMMENTAR SK]
@@ -123,11 +123,11 @@ Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht.
CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?)
-[KOMMENTAR SK]
-Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche Zivilrechtsabteilung und als
-Schlichtungsbehörde (siehe https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html):
+[KOMMENTAR SK]
+Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche Zivilrechtsabteilung und als
+Schlichtungsbehörde (siehe https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html):
Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2502 Biel.
-Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale
+Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale
Ökonomie vereinbart wird.
[KOMMENTAR SK]