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-rw-r--r--contrib/exchange-tos-netzbon-v0.rst125
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index d34660c40..09868957f 100644
--- a/contrib/exchange-tos-netzbon-v0.rst
+++ b/contrib/exchange-tos-netzbon-v0.rst
@@ -8,23 +8,16 @@ Version vom 24.6.2024
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) des Vereins Soziale Ökonomie regeln die
-Rechte und Pflichten von Nutzer*innen und Zahlungsempfängern (Begünstigten) des angebotenen
+Rechte und Pflichten von Nutzer\*innen und Zahlungsempfängern (Begünstigten) des angebotenen
Zahlungsdiensts.
2. Produktbeschreibung
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-* Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer*innen ein Taler-Wallet
-(elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem Browser
-auf dem PC installieren.
-* Es werden keine Daten von zahlenden Nutzer*innen benötigt und es erfolgt auch keine Registrierung
-oder Kontenanlage der Nutzer*innen. Sie können ihre Waren ohne Preisgabe ihrer Identität erwerben.
-* Die Nutzer*innen zahlen entweder in bar an den Verein Soziale Ökonomie oder an seine Mitglieder
-oder überweisen von ihrem bestehenden Girokonto bei einer Schweizer Bank an das
-Bankkonto des Vereins Soziale Ökonomie in der Währung Schweizer Franken (CHF), um dann wertbasierte
-elektronische Münzen in ihre Taler-Wallets abzuheben. Sie beziehen damit digitale Wertmarken.
-* Die Wertmarken werden in eNetzBon im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der
-Geldwerte auf dem Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie dar.
+* Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer\*innen ein Taler-Wallet (elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem Browser auf dem PC installieren.
+* Es werden keine Daten von zahlenden Nutzer\*innen benötigt und es erfolgt auch keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer\*innen. Sie können ihre Waren ohne Preisgabe ihrer Identität erwerben.
+* Die Nutzer\*innen zahlen entweder in bar an den Verein Soziale Ökonomie oder an seine Mitglieder oder überweisen von ihrem bestehenden Girokonto bei einer Schweizer Bank an das Bankkonto des Vereins Soziale Ökonomie in der Währung Schweizer Franken (CHF), um dann wertbasierte elektronische Münzen in ihre Taler-Wallets abzuheben. Sie beziehen damit digitale Wertmarken.
+* Die Wertmarken werden in eNetzBon im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte auf dem Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie dar.
3. Digitale Erweiterung des NetzBon mit eNetzBon
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@@ -40,49 +33,38 @@ verbessern, ohne jedoch die physische Form des NetzBon in naher Zukunft abzuscha
4. Registrierung und Konten
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-Es werden keine Daten von zahlenden Nutzer*innen benötigt und auch nicht erfasst. Es erfolgt auch
-keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer*innen.
+Es werden keine Daten von zahlenden Nutzer\*innen benötigt und auch nicht erfasst. Es erfolgt auch
+keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer\*innen.
Am eNetzBon-System teilnehmende Betriebe halten beim Verein Soziale Ökonomie interne
-eNetzBon-Konten, auf welche sie die ihnen übergebenen Bareinzahlungen von Nutzer*innen
-übertragen, damit die Nutzer*innen dann eNetzBon in ihre persönlichen Wallets abheben können.
+eNetzBon-Konten, auf welche sie die ihnen übergebenen Bareinzahlungen von Nutzer\*innen
+übertragen, damit die Nutzer\*innen dann eNetzBon in ihre persönlichen Wallets abheben können.
5. Käufe und Zahlungsbedingungen
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-* Die Nutzer*innen können eNetzBon durch zwei Verfahren erwerben bzw. das Guthaben auf ihrem Wallet
-erhöhen:
-
- * a. Per Bareinzahlung durch Nutzung der "Taler Cashier-App" bei Betrieben, bei denen Nutzer*innen
-den abzuhebenden Betrag in CHF an das Personal bar übergeben und dann durch ihr Wallet den Betrag in
-eNetzBon abheben lassen.
- * b. Per Banküberweisung an das PostFinance-Konto des Vereins Soziale Ökonomie. Das Wallet hilft
-dabei den Nutzer*innen, den Abhebevorgang einzuleiten, und gibt dazu einen Verwendungszweck an, d.h.
-eine mehrstellige Kombination aus Nummer und Buchstaben, die im Kontoauszug des persönlichen
-Girokontos der Nutzer*innen als Buchungstext angezeigt wird. Mit diesem Verwendungszweck kann das
-Wallet den Betrag zuerst in CHF abheben und dann im Wallet in eNetzBon umtauschen.
-
-* Der Preis eines eNetzBon beträgt 1 CHF. Bitte beachten Sie, dass NetzBon für Nutzer*innen nicht
-rückerstattbar sind, daher müssen sie ausgegeben werden. Betriebe können ihr Guthaben aus eNetzBon
-in CHF umtauschen.
-* Es werden keine Transaktionskosten von Nutzer*innen erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen
-daher keine Transaktionsgebühren an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die
-Möglichkeit zukünftiger Änderungen der Gebührenordnung.
+* Die Nutzer\*innen können eNetzBon durch zwei Verfahren erwerben bzw. das Guthaben auf ihrem Wallet erhöhen:
+
+ a. Per Bareinzahlung durch Nutzung der "Taler Cashier-App" bei Betrieben, bei denen Nutzer\*innen den abzuhebenden Betrag in CHF an das Personal bar übergeben und dann durch ihr Wallet den Betrag in eNetzBon abheben lassen.
+ b. Per Banküberweisung an das PostFinance-Konto des Vereins Soziale Ökonomie. Das Wallet hilft dabei den Nutzer\*innen, den Abhebevorgang einzuleiten, und gibt dazu einen Verwendungszweck an, d.h. eine mehrstellige Kombination aus Nummer und Buchstaben, die im Kontoauszug des persönlichen Girokontos der Nutzer\*innen als Buchungstext angezeigt wird. Mit diesem Verwendungszweck kann das Wallet den Betrag zuerst in CHF abheben und dann im Wallet in eNetzBon umtauschen.
+
+* Der Preis eines eNetzBon beträgt 1 CHF. Bitte beachten Sie, dass eNetzBon für Nutzer\*innen nicht rückerstattbar sind, daher müssen sie ausgegeben werden. Betriebe können ihr Guthaben aus eNetzBon in CHF umtauschen.
+* Es werden keine Transaktionskosten von Nutzer\*innen erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher keine Transaktionsgebühren an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger Änderungen der Gebührenordnung.
6. Nutzung der Taler-App
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Die Taler-App ermöglicht keine direkten Interaktionen, sondern dient ausschliesslich dem Bezug und
-der Verwendung von eNetzBon bei teilnehmenden Betrieben. Spenden sind möglich. Die Nutzer*innen
+der Verwendung von eNetzBon bei teilnehmenden Betrieben. Spenden sind möglich. Die Nutzer\*innen
verpflichten sich, die Taler-App gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu verwenden.
-Peer-to-peer-Zahlungen zwischen Nutzer*innen sind möglich.
+Peer-to-peer-Zahlungen zwischen Nutzer\*innen sind möglich.
-7. Verpflichtende Sicherungsmassnahmen der Nutzer*innen
--------------------------------------------------
+7. Verpflichtende Sicherungsmassnahmen der Nutzer\*innen
+---------------------------------------------------------------------------------
-Die Nutzer*innen müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu behandeln
-und ebenso zu sichern. Die Nutzer*innen der Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum
+Die Nutzer\*innen müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu behandeln
+und ebenso zu sichern. Die Nutzer\*innen der Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum
digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten
mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft
dabei, ein Backup der Wallet-Daten anzulegen und zu speichern.
@@ -93,15 +75,15 @@ oder Datenträger bedeutet einen Totalverlust des Gegenwerts des eNetzBon-Guthab
8. Datenschutz
--------------
-Die Datenschutzrichtlinien sind in einem separaten Dokument festgelegt, das die Nutzer*innen auch
+Die Datenschutzrichtlinien sind in einem separaten Dokument festgelegt, das die Nutzer\*innen auch
in der Taler-App finden. Der Schutz der persönlichen Daten und finanziellen Informationen hat für
uns höchste Priorität.
-Daten der Nutzer*innen werden nicht erhoben. Beim Bezahlen mit eNetzBon werden nur Ort, Uhrzeit und
+Daten der Nutzer\*innen werden nicht erhoben. Beim Bezahlen mit eNetzBon werden nur Ort, Uhrzeit und
der die eNetzBon empfangende Betrieb erhoben.
Die anonymisierten Daten des Kaufs und der Überweisung von eNetzBon an den Betrieb werden im Falle
-einer Untersuchung der Finma erhoben. Dies betrifft jedoch nicht Nutzer*innen, die mit eNetzBon
+einer Untersuchung der Finma erhoben. Dies betrifft jedoch nicht Nutzer\*innen, die mit eNetzBon
zahlen, sondern die Transaktionen in NetzBon zwischen dem Verein Soziale Ökonomie und den
teilnehmenden Betrieben.
@@ -114,56 +96,35 @@ eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche Ein
Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die Streitbeilegung den geltenden
schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Basel.
-10. Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer*innen
-----------------------
+10. Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer\*innen
+------------------------------------------------------
-Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten von Nutzer*innen
+Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten von Nutzer\*innen
einzuhalten:
-* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen
-(z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
-* Im Schadenfall haben die Nutzer*innen nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur
-Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
-* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um
-Fehltransaktionen zu verhindern.
-* Die Nutzer*innen sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, die sich aus
-der Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit dem
-Taler-Wallet vornimmt, Eigentümer*innen des Wallet zugerechnet.
-* Die Nutzer*innen müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu
-behandeln und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer*innen der
-Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem
-Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät
-speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der Wallet-Daten anzulegen und zu
-speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät
-oder Datenträger bedeutet einen Totalverlust des Guthabens.
-* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet
-innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das Internet
-verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens
-erfolgt
-regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, die zum
-Abhebezeitpunkt
-ca. ein Jahr beträgt.
-
-Die Kommunikation des Vereins Soziale Ökonomie zu Nutzer*innen erfolgt grundsätzlich über
-Benachrichtigungen im Protokoll von GNU Taler. Nutzer*innen sind dafür verantwortlich, auf
+* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
+* Im Schadenfall haben die Nutzer\*innen nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
+* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
+* Die Nutzer\*innen sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit dem Taler-Wallet vornimmt, Eigentümer\*innen des Wallet zugerechnet.
+* Die Nutzer\*innen müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu behandeln und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer\*innen der Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen Totalverlust des Guthabens.
+* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das Internet verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, die zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt.
+
+Die Kommunikation des Vereins Soziale Ökonomie zu Nutzer\*innen erfolgt grundsätzlich über
+Benachrichtigungen im Protokoll von GNU Taler. Nutzer\*innen sind dafür verantwortlich, auf
entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren.
11. Haftung
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-Der Verein Soziale Ökonomie haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer*innen
+Der Verein Soziale Ökonomie haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer\*innen
aufgrund der Verwendung, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden
-* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und
-unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale Endgerät,
-* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer*innen gegen diese AGB oder anwendbare
-Gesetze zurückzuführen sind,
+* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale Endgerät,
+* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer\*innen gegen diese AGB oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind,
* aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten Hardware,
-* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich Systemwartungsarbeiten) oder
-Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze,
+* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze,
* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden,
-* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen des Vereins Soziale
-Ökonomie) zurückzuführen sind,
+* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen des Vereins Soziale Ökonomie) zurückzuführen sind,
es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches
Verschulden des Vereins Soziale Ökonomie zurückzuführen. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen
@@ -173,7 +134,7 @@ Gewinn oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall
----------------------
Der Verein Soziale Ökonomie behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
-ändern zu können. Die Nutzer*innen werden über Änderungen in der Taler-App benachrichtigt.
+ändern zu können. Die Nutzer\*innen werden über Änderungen in der Taler-App benachrichtigt.
Die fortgesetzte Nutzung der Taler-App nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten
Bedingungen.