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author | Stefan Kügel <skuegel@web.de> | 2024-05-17 09:01:18 +0200 |
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committer | Stefan Kügel <skuegel@web.de> | 2024-05-17 09:01:18 +0200 |
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-rw-r--r-- | contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | 154 |
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diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst index 07a12a251..68a355248 100644 --- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst +++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst @@ -1,20 +1,20 @@ Allgemeine Geschäftsbedingungen der Taler Operations AG ======================================================= -Dieses Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend **AGB**) regeln die Rechte -und Pflichten von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten) der Taler -Operations AG. +Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend **AGB**) der Taler +Operations AG regeln die Rechte und Pflichten von Nutzern und +Zahlungsempfängern (Begünstigten) des angebotenen Zahlungsdiensts. Dienstleistung / Geltungsbereich -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +-------------------------------- GNU Taler ist ein technisches System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz, bietet einen **Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der -Schweiz an. TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten +Schweiz an. TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA -beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. 6 Abs. 2 +beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne Kundeneinlagensicherung. @@ -22,52 +22,51 @@ Kundeneinlagensicherung. Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung der Nutzer gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können. -**Taler-Wallets** sind Produkte die digitales Bargeld (e-Geld) nach dem GNU -Taler Protokoll verwalten, welches ein Zahlungsdienst emittiert und zur -Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. Die von TOPS emittierten Wertmarken +**Taler-Wallets** sind Produkte, die digitales Bargeld (e-Geld) nach dem GNU +Taler-Protokoll verwalten, welches ein Zahlungsdienst emittiert und zur +Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. Die von TOPS emittierten Wertmarken (e-CHF) können als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die dieses Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Begünstigte**") eingesetzt -werden. Nutzer können auch Zahlungen mit anderen Nutzern durchführen oder +werden. Nutzer können auch Zahlungen mit anderen Nutzern durchführen oder das e-Geld auf ein Schweizer Bankkonto zurückübertragen. Technische Voraussetzungen -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +-------------------------- -Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein -Taler-Wallet (elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder -als Erweiterung in einem Browser auf dem PC installieren. Die Nutzer sind frei -in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind ebenfalls frei in -der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene +Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet +(elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als +Erweiterung in einem Browser auf dem PC installieren. Die Nutzer sind frei in +der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind ebenfalls frei in der +Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine -Einschränkungen und übernimmt keine Gewährleistung für die gewählte -Lösung. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer -Taler-Wallets bzw. Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken -bzw. Transaktionsdaten. +Einschränkungen und übernimmt keine Gewährleistung für die gewählte Lösung. Die +Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer Taler-Wallets bzw. +Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten. Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen -Mechanismen aufgeladen. Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im +Mechanismen aufgeladen. Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im Taler-Wallet den von TOPS betriebenen Zahlungsdienst, an den man diese Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schließlich das Taler-Wallet die -elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt. TOPS kann weitere -Aufladeoptionen einführen oder bestehende Mechanismen nicht mehr anbieten. -Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren +elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt. TOPS kann weitere +Aufladeoptionen einführen oder auch bestehende Mechanismen nicht mehr anbieten. +Allfällige mit der Aufladung verbundene Transaktions- oder sonstige Gebühren sind durch die Nutzer zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist. Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto -erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt. Die Nutzer können mit +erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt. Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang -führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). Bei +führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet abgebucht. Es muss im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar -sein. Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem -Taler-Wallet von ihrem digitalen Endgerät erfolgt sind, selbst wenn diese -Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. Wer ein Guthaben im Taler-Wallet +sein. Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem +Taler-Wallet von ihrem digitalen Endgerät erfolgten, selbst wenn diese +Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. Wer ein Guthaben im Taler-Wallet einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet. Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im @@ -75,7 +74,7 @@ Taler-Wallet kann je nach Mechanismus mehrere Tage in Anspruch nehmen. Preise, Gebühren und Limiten -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +---------------------------- TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer @@ -85,12 +84,12 @@ geänderten Bedingungen. Es bestehen Limiten von CHF 3.000 pro Monat und CHF 15.000 pro Kalenderjahr für das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von -P2P-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestätigter Schweizer +Peer-to-Peer-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestätigter Schweizer Mobilfunknummer. Allgemeine Mitwirkungspflichten -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +------------------------------- Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. @@ -113,92 +112,92 @@ eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung. Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +------------------------------------------ Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten von Nutzern einzuhalten: * Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder - Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). + Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). * Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls - und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige - bei der Polizei zu erstatten. + und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige + bei der Polizei zu erstatten. * Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu - überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern. + überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern. * Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, - die sich aus der Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die - eine Drittperson unberechtigt mit dem Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer - des Wallet zugerechnet. + die sich aus der Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die + eine Drittperson unberechtigt mit dem Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer + des Wallet zugerechnet. * Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, **elektronisches Geld wie - Bargeld zu behandeln** und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten - anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum - digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie - müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät - speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der - Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit - einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger - bedeutet einen Totalverlust des Guthabens. + Bargeld zu behandeln** und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten + anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum + digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie + müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät + speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der + Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit + einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger + bedeutet einen Totalverlust des Guthabens. * Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf - installierten Taler-Wallet **innerhalb eines Jahres** nach der letzten - Transaktion **mit dem Zahlungsdienst über das Internet verbindet**, ansonsten - kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens - erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen - Bargelds, die zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt. + installierten Taler-Wallet **innerhalb eines Jahres** nach der letzten + Transaktion **mit dem Zahlungsdienst über das Internet verbindet**, ansonsten + kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens + erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen + Bargelds, die zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt. Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Protokoll von GNU Taler. Nutzer sind dafür -verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat +verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. Haftung -~~~~~~~ +------- TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund der Verwendung von GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden * aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, - Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale - Endgerät, + Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale + Endgerät, * die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder - anwendbare Gesetze zurückzuführen sind, + anwendbare Gesetze zurückzuführen sind, * aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten - Hardware, + Hardware, * aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich - Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme - bzw. Netze + Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme + bzw. Netze, * aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden, * die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der - TOPS) zurückzuführen sind, + TOPS) zurückzuführen sind, es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und -Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 1000. Die Haftung für +Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 1.000. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Nutzung; Missbräuche -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +-------------------- Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter -oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder der Ausführung von Anweisungen -entstehen. +oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder der fehlerhaften Ausführung von +Anweisungen entstehen. Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, die Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls -Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. TOPS +Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. TOPS behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an Begünstigte zurückzuhalten. Vorbehalte zu Änderungen an dieser AGB -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +-------------------------------------- TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über @@ -222,7 +221,7 @@ und ohne vorherige Information auf eine andere Gesellschaft übertragen. Geheimhaltung und Datenschutz -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +----------------------------- Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder @@ -235,7 +234,7 @@ hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern. TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung -personenbezogener Daten von Nutzern die Bestimmungen der schweizerischen +personenbezogener Daten von Nutzern, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten. @@ -254,7 +253,7 @@ Datenschutzerklärung auf der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch). Dauer und Kündigung -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +------------------- Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige regelmässige Empfänger von Überweisungen des @@ -267,7 +266,8 @@ Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an -Bankkonten zurücküberweisen lassen und so das Guthaben saldieren. Bei einer +Bankkonten in der Schweiz zurücküberweisen lassen und so das Guthaben +saldieren. Bei einer Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu @@ -277,15 +277,13 @@ der TOPS übergeht. Anwendbares Recht und Gerichtsstand -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +----------------------------------- -Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS +Soweit gesetzlich zulässig unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS und Nutzern ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. -Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen +Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist Biel -sodann auch Betreibungsort. (Wobei Nutzer bzw. Begünstigte mit einem Wohnsitz -ausserhalb der Schweiz bereits gegen diese AGB verstossen, da TOPS seine -Dienste nur für Schweizer Einwohner und Firmen anbietet.) +sodann auch Betreibungsort. |