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author | Stefan Kügel <skuegel@web.de> | 2024-05-06 13:15:21 +0200 |
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committer | Stefan Kügel <skuegel@web.de> | 2024-05-06 13:15:21 +0200 |
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-rw-r--r-- | contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | 135 |
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diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst index 3d0effa4c..9d18db3a1 100644 --- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst +++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst @@ -2,6 +2,9 @@ 1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +- **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell +Zahlende. + CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden bezahlen koennen." @@ -29,6 +32,12 @@ ihre Zustimmung erfolgt sind. 1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über den TALER-Zahlungsdienst ermöglicht. +TALER kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER-Nutzern durchzuführen und als +Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern +oder Dienstleistungsanbietern, die TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend +"**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden. + [KOMMENTAR SK] 1.2. **Zugang zum TALER-Zahlungsdienst und zu anderen TOPS-Dienstleistungen**. [KOMMENTAR SK] @@ -36,6 +45,26 @@ ihre Zustimmung erfolgt sind. 1.4. Registrierung und Identifizierung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu +registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält +sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu +verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert. +Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw. +Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein. +Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in +TALER aktualisiert werden. +Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. +bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen. + +CG: Bitte allgemeiner halten, die Grenzwerte CHF sollten gar nicht explizit in +den AGBs auftauchen! Stattdessen: "Zur Nutzung des Zahlungsdienstes sind +Kunden und Beguenstigte verpflichtet TOPS bei der Erfuellung regulatorischer +Vorgaben zu unterstuetzen. Insbesondere kann TOPS Auskunft verlangen ueber die +Identitaet von wirtschaftlich Beguenstigten. TOPS hat das Recht und die +Pflicht ggf. Kunden und Beguenstigte von der Nutzung des Systems +auszuschliessen sollten diese die notwendigen Auskuenfte verweigern oder +inkorrekte Angaben machen." + [KOMMENTAR SK] Meine Vorschläge dazu: 1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei @@ -60,27 +89,63 @@ Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst. 1.10. Kommunikation ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +CG: Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich +über Benachrichtigungen im GNU Taler Protokoll. Nutzer sind dafuer verantwortlich auf +entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen +nicht auszufuehren bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten +bereitstellen. + [KOMMENTAR SK] -Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. -Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. -TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich -notwendige Daten bereitstellen. +Nachfolgender Text wird einfach nur von oben übernommen und orthografisch berichtigt und das GNU +ausgelassen: + +Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im +Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu +reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg +angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. [KOMMENTAR SK] 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -[KOMMENTAR SK] -Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren) Entwicklung der Regulatorik -zu bleiben: +Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, +Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben +vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen. +Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen +unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die +Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im +Ausland nicht in Anspruch genommen werden. + +Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung +zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher +Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche +Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. +Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER +für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur +verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen +beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder +solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei +Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können +Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die +Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. +Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu +erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder +Meldepflichten nachzukommen. + +CG: scheint mir vieles vorher gesagtes zu duplizieren. Ggf. oben Text streichen? + +[KOMMENTAR SK] +Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren) +Entwicklung der Regulatorik zu bleiben: 1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. -1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu -beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, -zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. +1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige +Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund +rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf +behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. [KOMMENTAR SK] 1.14 Datenschutz @@ -96,6 +161,39 @@ TALER AG (www.TALER.ch) --> TOPS (www.taler-ops.ch) 1.15. Dauer und Kündigung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für +unbestimmte Dauer abgeschlossen. +Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und +schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung +jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. + +Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin +bzw. den Kunden gekündigt. + +SK alt: +- Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer +und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten +IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. + +CG: Ja. + +- Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten +zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst +erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen. + +CG: Auch OK, wobei "saldieren" ggf. besser ist. + +- Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - +insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. +- Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt +bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). +- Satz 5: Streichen + +CG: Ja, wir brauchen ggf. noch etwas das TOPS bei Betriebsaufgabe die Nutzer ueber + das Taler-Protokoll informiert und die Wallets in diesem Fall die Kunden + auffordern werden, bestehende Restguthaben zu saldieren. Kunden die dies + unterlassen, verlieren dann nach 3 Monaten den Anspruch auf das Restguthaben. + [KOMMENTAR SK] Mein Vorschlag: 1.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung @@ -119,6 +217,14 @@ Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht. 1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und +Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen +schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von +Staatsverträgen. +Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich +ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz +ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort. + - Satz 2: Zürich --> Biel CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?) @@ -131,3 +237,12 @@ Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2502 Biel. Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale Ökonomie vereinbart wird. [KOMMENTAR SK] + +[NETZBON-NEU] +Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der +Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche +Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die +Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel. +[NETZBON-NEU] + +CG: Netzbon is Biel!? Nicht Basel? |