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authorChristian Grothoff <grothoff@gnunet.org>2024-05-09 10:27:14 +0200
committerChristian Grothoff <grothoff@gnunet.org>2024-05-09 10:27:14 +0200
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parent584ccce5043d20662c32fa306f465ae9df3cfa72 (diff)
downloadexchange-master.tar.xz
resolving SK conflictsHEADmaster
-rw-r--r--contrib/exchange-tos-tops-v0.rst268
m---------contrib/gana0
m---------contrib/wallet-core0
m---------doc/prebuilt0
4 files changed, 76 insertions, 192 deletions
diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
index 9d18db3a1..9007e0aa7 100644
--- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -2,247 +2,131 @@
1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-- **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell
-Zahlende.
-
-CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken
-welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden
-bezahlen koennen."
-
-[KOMMENTAR SK]
-1. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden", denn
-Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken austauschen,
-ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle anderen Nutzer, die
-wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für P2P-Transaktionen von Wallets,
-die keine Zahlung auslösen, sondern nur Token an andere Wallets übertragen wollen.
-2. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer" wären hierfür
-rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem Punkt exakt sein,
-wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen (Wertmarken/Token, die in
-Wallets bis zu ihrer Einlösung als Eigentum der Wallet-Eigentümer verwahrt werden).
-
-Daher nun folgender **Formulierungsvorschlag**:
-- **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken, welche
-sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit denen sie bezahlen
-können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein weiteres Mal eingelöst werden.
-Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet.
+Taler Operations AG (nachfolgend TOPS) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz bietet
+ein Bezahlsystem auf Basis von GNU Taler fuer Nutzer in der Schweiz an.
+Nutzer sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten
+Wertmarken (e-Geld) welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert
+werden und mit denen Nutzer bezahlen koennen. Dieses Dokument regelt die
+Rechte und Pflichten von Nutzer und Zahlungsempfangern (Begünstigte).
+
+[CG: Please use TOPS instead of TALER AG everywhere]
+
+[CG: this sentence needs to go elsewhere, but I again did not get the full document
+that I had asked for...]
Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne
ihre Zustimmung erfolgt sind.
-[KOMMENTAR SK]
-1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+1.2. Zugang zu den TALER Zahldienstleistungen
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über den TALER-Zahlungsdienst ermöglicht.
-TALER kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER-Nutzern durchzuführen und als
-Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern
-oder Dienstleistungsanbietern, die TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend
+GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler
+kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern
+durchzuführen und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten,
+online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern,
+die TOPS signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend
"**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden.
-[KOMMENTAR SK]
-1.2. **Zugang zum TALER-Zahlungsdienst und zu anderen TOPS-Dienstleistungen**.
-[KOMMENTAR SK]
1.4. Registrierung und Identifizierung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu
-registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält
-sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu
-verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert.
-Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw.
-Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein.
-Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in
-TALER aktualisiert werden.
-Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw.
-bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen.
-
-CG: Bitte allgemeiner halten, die Grenzwerte CHF sollten gar nicht explizit in
-den AGBs auftauchen! Stattdessen: "Zur Nutzung des Zahlungsdienstes sind
-Kunden und Beguenstigte verpflichtet TOPS bei der Erfuellung regulatorischer
-Vorgaben zu unterstuetzen. Insbesondere kann TOPS Auskunft verlangen ueber die
-Identitaet von wirtschaftlich Beguenstigten. TOPS hat das Recht und die
-Pflicht ggf. Kunden und Beguenstigte von der Nutzung des Systems
-auszuschliessen sollten diese die notwendigen Auskuenfte verweigern oder
-inkorrekte Angaben machen."
-
-[KOMMENTAR SK]
-Meine Vorschläge dazu:
-1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei
+
+1.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten
+--------------------------------------
+
+Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei
der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann
TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat
das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des
Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre
Angaben machen.
-1.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit
+1.4.2. Pflichten Begünstigter
+-----------------------------
+
+Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit
TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei
-verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur Registrierung von
-Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung
-regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen verlangen zu können.
+verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung
+regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen.
-1.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS oder dem
-Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS überweisen.
-Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum
-Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst.
-[KOMMENTAR SK]
+1.4.3. Pflichten der Nutzer
+---------------------------
-1.10. Kommunikation
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch
+die IBAN-Konten von Nutzern die CHF an TOPS überweisen um Wertmarken zu
+kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer Zahlungen mindestens
+eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung.
-CG: Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich
-über Benachrichtigungen im GNU Taler Protokoll. Nutzer sind dafuer verantwortlich auf
-entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen
-nicht auszufuehren bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten
-bereitstellen.
-[KOMMENTAR SK]
-Nachfolgender Text wird einfach nur von oben übernommen und orthografisch berichtigt und das GNU
-ausgelassen:
+1.10. Kommunikation
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im
-Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu
-reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg
+Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über
+Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich,
+auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht,
+Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg
angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen.
-[KOMMENTAR SK]
+
1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones,
-Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben
-vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen.
-Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen
-unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die
-Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im
-Ausland nicht in Anspruch genommen werden.
-
-Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
-zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher
-Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche
-Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
-Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER
-für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur
-verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen
-beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder
-solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei
-Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können
-Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die
-Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen.
-Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu
-erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder
-Meldepflichten nachzukommen.
-
-CG: scheint mir vieles vorher gesagtes zu duplizieren. Ggf. oben Text streichen?
-
-[KOMMENTAR SK]
-Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren)
-Entwicklung der Regulatorik zu bleiben:
-
-1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten,
+1.12.1 Anpassungen an Gesetzesbestimmungen
+------------------------------------------
+
+Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten,
Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten
ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.
-1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige
+1.12.2 Selbstvorbehalt
+-----------------------
+
+TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige
Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund
rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf
behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
-[KOMMENTAR SK]
+
1.14 Datenschutz
~~~~~~~~~~~~~~~~
Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf
-der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch).
+der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch).
-[KOMMENTAR SK]
-TALER AG (www.TALER.ch) --> TOPS (www.taler-ops.ch)
-[KOMMENTAR SK]
1.15. Dauer und Kündigung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für
-unbestimmte Dauer abgeschlossen.
-Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und
-schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung
-jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
-
-Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin
-bzw. den Kunden gekündigt.
-
-SK alt:
-- Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer
-und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten
-IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.
-
-CG: Ja.
-
-- Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten
-zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst
-erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen.
-
-CG: Auch OK, wobei "saldieren" ggf. besser ist.
-
-- Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit -
-insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen.
-- Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt
-bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief).
-- Satz 5: Streichen
-
-CG: Ja, wir brauchen ggf. noch etwas das TOPS bei Betriebsaufgabe die Nutzer ueber
- das Taler-Protokoll informiert und die Wallets in diesem Fall die Kunden
- auffordern werden, bestehende Restguthaben zu saldieren. Kunden die dies
- unterlassen, verlieren dann nach 3 Monaten den Anspruch auf das Restguthaben.
-
-[KOMMENTAR SK]
-Mein Vorschlag:
-1.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung
-
-1.15.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige
-Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer
-abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit
-sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen
-Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die
-Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet.
-
-1.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer der Nutzung des Zahlungsdiensts
-abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen
-lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer
-Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts
-durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren.
-Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende
-Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht.
-[KOMMENTAR SK]
+Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe,
+Verkäufer und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die
+begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS
+kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in
+Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche
+Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der
+Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate
+keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung
+als beendet.
+
+Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die
+Bankkonten zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an
+den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer
+Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die
+bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll
+informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu
+saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten
+den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum
+der TOPS übergeht.
+
1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und
-Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen
+Kunden und TOPS (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen
schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von
Staatsverträgen.
-Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich
-ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz
-ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort.
-- Satz 2: Zürich --> Biel
-
-CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?)
-
-[KOMMENTAR SK]
-Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche Zivilrechtsabteilung und als
-Schlichtungsbehörde (siehe https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html):
-Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2502 Biel.
-
-Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale
-Ökonomie vereinbart wird.
-[KOMMENTAR SK]
-
-[NETZBON-NEU]
-Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der
-Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche
-Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die
-Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel.
-[NETZBON-NEU]
+Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel
+ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz
+ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort.
-CG: Netzbon is Biel!? Nicht Basel?
diff --git a/contrib/gana b/contrib/gana
-Subproject 61556908520df557832b04bb5e1ee91c708aeef
+Subproject 4728c9e60ce121f439b3db30cc08f06ff0beff7
diff --git a/contrib/wallet-core b/contrib/wallet-core
-Subproject 240d647da85de6b575d15c37efec04757541e3d
+Subproject 64dea5e94086d8f79d1af7e5b7ee045d72d0249
diff --git a/doc/prebuilt b/doc/prebuilt
-Subproject b8d2d2fa2ed2a771880f451725176f256583cb2
+Subproject 60ccf04bb3579c249a899c4ae88e120acda13c8