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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von TALER
=========================================================

1. Allgemeines
--------------

1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die Taler Operations AG (nachfolgend "**TALER AG**") ist eine Schweizer Aktiengesellschaft
mit Sitz in Zürich.
Die TALER bietet Privatkundinnen und -kunden (nachfolgend "**Kundin und/oder Kunde**")
unter dem Namen "TALER” eine eigenes Bezahlungssystem an (nachfolgend "TALER”).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "**AGB**") regeln die Benutzung von
TALER App und die von der TALER AG über die TALER erbrachten Dienstleistungen.
Diese AGB gelten als akzeptiert, sobald die Kundin bzw. der Kunde in der TALER App das
Einverständnis erklärt hat.

[KOMMENTAR SK]
1. Wenn es wirklich nötig ist, für "Taler Operations AG" eine Abkürzung zu verwenden, dann
würde "TALER AG" aus Sicht der GNU-Community den Namen von GNU Taler sehr vereinnahmen.
Mein Vorschlag wäre noch kürzer als TALER AG und birgt keine Verwechslungsgefahr,
Vereinnahmung oder Anmaßung: TOPS AG

CG: Warum nicht einfach "TOPS" statt "TOPS AG"? AG ist auch nicht relevant.

2. Bitte lasst uns Gendersprache vermeiden und statt "**Kundin und Kunde**" lieber
"**Nutzer**" verwenden und möglichst im Plural schreiben.

CG: Absolut, Gendersprache ist auslaenderfeindlich weil fuer nicht-Muttersprachler
    deutlich schwerer. Aber besser *Kunden* statt *Nutzer* weil vmtl. Kunde ein Rechtsbegriff ist.

3. **Zahlungsdienst** wäre IMHO rechtlich und sprachlich besser als "Bezahlungssystem".
Dieser Begriff entspricht dem englischen 'payment service provider' auch nach ISO 220022.

CG: OK.

4. Ich würde dem Zahlungsdienst keinen "Namen" geben - vor allem nicht TALER, weil das
sofort mit einer Währung assoziiert wird. Taler ist jedoch keine Währung, sondern ein
Bezahlsystem, das in unserem Fall in CHF denominiertes e-Geld emittiert, genauer
gesagt TOPS-CHF. Wenn wir dafür eine Kurzbezeichnung dafür brauchen, dann wäre
mein Vorschlag **eCHF**.

Ja, bin auch gegen die Benennung, vor allem weil es eben kein *eigenes* System ist,
nur weil ich einen Web-Server betreibe, besitze ich ja nicht das Web ;-).

5. Weitere Begriffsbestimmungen wären hier sinnvoll:
- **Zahlungsdienst** bezeichnet die Dienstleistung der Taler Operations AG mit Sitz in
Biel (Höheweg 80, 2502 Biel, Mitglied in der anerkannten Selbstregulierungsorganisation
gemäss Art. 24 GwG, dem VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen).

CG: Nein, zu komplex. Weglassen.

- **Selbstregulierung** bezeichnet die Eigenschaft der Taler Operations AG als Mitglied
einer Selbstregulierungsorganisation wie dem VQF und Betreiberin einer
Sandbox-Dienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft
(Nichtbank).

CG: Auch nicht gut.  "TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten
Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA
beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. 6 Abs. 2
BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne
Kundeneinlagensicherung."

- **Taler-Wallet** bezeichnet eine von Taler Operations AG bereitgestellte Software, die
digitales Bargeld (e-Geld) verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur
Zahlung an Begünstigte wieder einlöst.
- **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell
Zahlende.

CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken
welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden
bezahlen koennen."

- **Begünstigte** bezeichnet Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger von
Überweisungen des Zahlungsdiensts.
- **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen
Zahlungsdienst mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Wallet.

CG: Rest weg-kuerzen:

"", die als
Publikumseinlagen bei Nichtbanken gelten. Taler Operations AG unterliegt nicht der
Einlagensicherung und als Nichtbank auch nicht der Bankenaufsicht. Die entgegengenommen
Gelder werden auf einem Sammelkonto aufbewahrt, um Zahlungen zwischen den Nutzern bzw.
zwischen Zahlenden (Käufern) und Begünstigen (Verkäufern) auszuführen."" (alles streichen)

- **Überweisungen an Begünstigte** bezeichnet die Überweisungen des Zahlungsdiensts an
Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger, die IBAN-Konten an Finanzinstituten in
der Schweiz führen müssen, um die Zahlungen ihrer Kunden über den Zahlungsdienst empfangen
zu können.
- **Geschäftsbeziehung** bezeichnet die Beziehung zwischen Taler Operations AG und den
Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger). Sollten für über 12
Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als
beendet.

CG: Taler Operations AG => TOPS (ueberall!).

[KOMMENTAR SK]

1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über das TALER Zahlungssystem ermöglicht.
TALER kann von Kundinnen und Kunden verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER Nutzern
durchzuführen ("**P2P-Zahlung**") und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an
Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die
TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Händler**"), eingesetzt werden
("**P2M-Zahlung**").

CG: nein, nicht noch Haendler einfuehren, einfach bei **Beguenstigten** bleiben!

Die TALER AG kann sodann die Verwendung der TALER App auch im Ausland bei Händlern zulassen,
die an einem mit dem TALER Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem
angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das
TALER Zahlungssystem weitergeleitet (nachfolgend "**internationale Zahlung**").
Darüber hinaus bietet die TALER AG verschiedene Mehrwertleistungen an, namentlich die
Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des
Mobile-Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kundinnen und Kunden u.a., Coupons,
Stempelkarten und weitere Kampagnen in der TALER App zu erhalten und zu verwalten, Stempel
zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die TALER App einzulösen.

CG: obiger Paragraph ist kompletter Unsinn, einfach komplett Streichen. Wir machen
KEINE internationalen Zahlungen, und auch keine "Mehrwertleistungen". Einfach killen!

[NETZBON-NEU]
Der Verein Soziale Ökonomie arbeitet an der Digitalisierung des NetzBon mit GNU Taler,
einem digitalen Bezahlsystem, das komplett auf Freier Software und quelloffener Software
(FLOSS, Free Libre and Open-Source Software) basiert und den Grundsätzen der Sozialen
Ökonomie folgt. Die Taler Operations AG stellt dieses Bezahlsystem dem Verein Soziale
Ökonomie zur Verfügung. Die Erweiterung von NetzBon mit eNetzBon soll die Effizienz und
Wirtschaftlichkeit des NetzBon verbessern, ohne jedoch die physische Form des NetzBon in
naher Zukunft abzuschaffen.
[NETZBON-NEU]

[KOMMENTAR SK]
- Treffender als "P2M-Zahlung" wäre m.E. "C2M-Zahlung" (Customer-to-Merchant), weil die
Zahlenden im Normalfall keine "Peers" sind, sondern einfach nur deren Kunden. P2P-Zahlungen
liegen hingegen definitionsgemäß auch vor, wenn Zahlende von ihrem Wallet auf das Wallet
eines Händlers Coins übertragen (Wallet-Exchange-Wallet).
- Müssen wir "P2M" als Begriff in den AGB unbedingt verwenden? Bitte diskutieren.
[KOMMENTAR SK]

CG: Ich sehe gar nicht, das wir ueberhaupt P2P vs. P2M/C2M-Zahlungen in den AGBs unterscheiden muessen/sollten.


1.3. Technische Voraussetzungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

TALER kann "_____________________". Benötigt wird "__________________________".
Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktive
Internetverbindung.

[NETZBON-NEU]
Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet
(elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem
Browser auf dem PC installieren.
[NETZBON-NEU]

CG: Nutzer => Kunden

[KOMMENTAR SK]
- Mir ist nicht klar, was in die Leerzeilen kommen soll.

CG: Ditto.

- Der Satz darunter ist korrekt, aber "Mehrwertleistungen" ein TWINT-Begriff, den wir
streichen sollten.

CG: JA!

- Ich empfehle, den Satz von NETZBON zu übernehmen, denn er erwähnt auch die
Browser-Erweiterungen und spricht allumfassend von "Diensten".

CG: Ja. Bitte noch hinzufuegen: "Kunden sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet
    Anwendung. Beguenstigte sind ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet
    Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene Loesungen werden von
    diversen Anbietern bereitgestellt.
    TOPS macht hier keine Einschraenkungen, und uebernimmt keine Gewaehrleistung.
    Kunden sind eigenverantwortlich fuer die Sicherheit ihrer Taler-Wallets bzw.
    Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten."
[KOMMENTAR SK]

1.4. Registrierung und Identifizierung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu
registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält
sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu
verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert.
Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw.
Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein.
Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in
TALER aktualisiert werden.
Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw.
bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen.

[NETZBON-NEU]
Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und es erfolgt auch keine
Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. Sie können ihre Waren ohne Preisgabe ihrer
Identität erwerben.

Am eNetzBon-System teilnehmende Betriebe (Händler, Verkäufer) halten beim Verein Soziale
Ökonomie interne eNetzBon-Konten, auf welche sie die ihnen übergebenen Bareinzahlungen von
Nutzern (Kunden, Käufern) übertragen, damit die Nutzer dann eNetzBon in ihre persönlichen
Wallets abheben können. Sie benötigen diese internen eNetzBon-Konten ebenfalls für den
Empfang von Zahlungen der Nutzer für Güter (Waren und Dienstleistungen) der Betriebe.

Die Nutzer leisten Ihre Einzahlung an das Bezahlsystem entweder in bar an den Verein
Soziale Ökonomie oder an seine Mitglieder (Händler, Verkäufer) oder überweisen von ihrem
bestehenden Girokonto bei einer Schweizer Bank an das Bankkonto des Vereins Soziale Ökonomie
in der Währung Schweizer Franken (CHF), um dann wertbasierte elektronische Münzen in ihre
Taler-Wallets abzuheben. Sie beziehen damit digitale Wertmarken, die wie ein
Gutschein oder Prepaid-Guthaben zu betrachten sind. Sie werden auch als Token
oder Coins bezeichnet. Die elektronischen Münzen werden in der Komplementärwährung
"eNetzBon" im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte auf dem
Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie in "NetzBon" dar.
[NETZBON-NEU]

[KOMMENTAR SK]
Statt des ersten Absatzes von 1.4.:
Zur Nutzung des Zahlungsdiensts bei Überweisungen an **Begünstige** von über 15.000
CHF/Jahr sind diese verpflichtet, sich in bei Taler Operations AG zu registrieren und die
dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Taler Operations AG behält
sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu
verlangen.

Taler Operations AG benötigt zur Registrierung der Händler deren IBAN, Adresse und
Telefonnummer (AMLA-Akte) oder es gelten die Empfangslimiten für Händler. Zur
Nutzung des Zahlungsdiensts gehen die Begünstigten eine Geschäftsbeziehung mit Taler
Operations AG ein. Ab einer bestimmten Umsatzhöhe sind sie verpflichtet, sich zu
registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen.

Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei Taler Operations AG
oder dem Bezahlsystem bzw. Zahlungsdienst. Es werden jedoch die IBAN-Konten erfasst, von
denen die eingehenden Überweisungen erfolgen. Die Nutzer brauchen für das Abheben in
Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum Empfang von TANs, die der Zahlungsdienst
versendet. Es gelten Höchstabhebegrenzen von 5.000 CHF pro Monat bzw. 15.000 CHF pro Jahr
für die Nutzer. Bei Zahlungen an andere Nutzer (P2P-Zahlungen) bestehen für Nutzer mit
Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für
das Senden und das Empfangen von e-Geld.
[KOMMENTAR SK]

CG: Bitte allgemeiner halten, die Grenzwerte CHF sollten gar nicht explizit in
den AGBs auftauchen!  Stattdessen: "Zur Nutzung des Zahlungsdienstes sind
Kunden und Beguenstigte verpflichtet TOPS bei der Erfuellung regulatorischer
Vorgaben zu unterstuetzen. Insbesondere kann TOPS Auskunft verlangen ueber die
Identitaet von wirtschaftlich Beguenstigten.  TOPS hat das Recht und die
Pflicht ggf. Kunden und Beguenstigte von der Nutzung des Systems
auszuschliessen sollten diese die notwendigen Auskuenfte verweigern oder
inkorrekte Angaben machen."



1.5. Geheimhaltung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Der Umstand der Geschäftsbeziehung und daraus resultierende Daten (z.B. Name, Wohnort,
Transaktionsdaten) werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie können zur Erbringung von
Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte bekannt
gegeben werden. Die Vertraulichkeit ist sodann zur Wahrung berechtigter Interessen der TALER
AG, aber insbesondere in folgenden Fällen, aufgehoben:
* Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten und Erfüllung regulatorischer Vorgaben
* Inkasso von Forderungen der TALER AG?
* Gerichtliche Auseinandersetzungen.

[NETZBON-NEU]
Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und auch nicht erfasst. Es erfolgt auch
keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer.
[NETZBON-NEU]

[KOMMENTAR SK]
- Satz 1: Geschäftsbeziehung **mit Begünstigten**
- Ergänzen: Satz aus NETZBON-NEU
[KOMMENTAR SK]

CG: "Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der zur Erfuellung
gesetzlicher Verpflichtungen notwendigen Umfang erhoben, verarbeitet,
aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine
Daten zur Identitaet vom zahlenden Nutzer erfasst."



1.6. Support
~~~~~~~~~~~~

Die TALER AG stellt den Kundinnen und Kunden im Sinne eines technischen Supports über die
TALER eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von der
TALER AG auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten
gegeben werden kann.

[KOMMENTAR SK]
Ich würde hier die Haftung für die Aktionen der Dritten einschränken. Zugriff auf relevante
Daten hätten dritte Parteien wie z.B. Auditoren oder Behörden übrigens auch nur bei Händlern
in Bezug auf deren Daten und Umsätze. Bitte diskutieren.
[KOMMENTAR SK]

CG: Ich wuerde nur das Deutsch korrigieren wollen:
"TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung.  An
der Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein.  Diese erhalten
hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit
den Nutzern."


1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Beim Umgang mit TALER sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten durch die Kundinnen und
Kunden einzuhalten:
* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu
schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
* Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten, darf keinesfalls an andere
Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden.
* Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer,
Geburtsdatum usw.) bestehen.
* Im Schadenfall haben die Kundinnen und Kunden nach bestem Wissen zur Aufklärung des
Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der
Polizei zu erstatten.
* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu
überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
* Es ist dafür zu sorgen, dass der Kontakt zur TALER AG nicht abbricht. Kommt es zu
einem Kontaktabbruch, so kann die TALER AG die ihr entstehenden Kosten für
Adressnachforschungen, wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von
nachrichtenlosen Vermögenswerten, den Kundinnen und Kunden weiterbelasten. Das Vorgehen bei
nachrichtenlosen Vermögen und die jeweils geltende Gebührentabelle lässt sich hier einsehen.
Kontaktlose Geschäftsbeziehungen mit einem Schuldsaldo werden von der TALER AG aufgelöst.
Die Kundinnen und Kunden sind für die Verwendung (Nutzung) ihres Smartphones verantwortlich
und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der TALER App auf dem Smartphone
ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit der TALER App
auf dem Smartphone einer Kundin bzw. Kunden vornimmt, der Kundin bzw. dem Kunden
zugerechnet.

[NETZBON-NEU]
Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu
behandeln und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der
Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor
unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf
einem anderen Gerät speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der
Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf
ohne Backup der eNetzBon auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen
Totalverlust des Gegenwerts des NetzBon-Guthabens.
[NETZBON-NEU]

[KOMMENTAR SK]
- Streichen: * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten...
- Streichen: * Der gewählte Code darf nicht...
CG: 2x Ja.

- Streichen: * Es ist dafür zu sorgen, dass... (ist wohl ein TWINT-Rest)

CG: Besser: ummuenzen auf **Beguenstigte**. D.h. wenn wir einem Haendler Geld schulden
aber z.B. KYC brauchen, liegt es erst einmal beim Haendler dies zu merken (im Backend!)
und uns zu kontaktieren! Wenn wir nachforschen muessen, wer hinter einer IBAN steckt
um dann KYC zu bekommen, soll dies ruhig kosten. Der Text zu Schuldsalden muss natuerlich
raus, Schulden gibt es ja bei uns nicht!

- Stattdessen den Text aus NETZBON-NEU verwenden und ergänzen mit:
* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet
innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das Internet
verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens
erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, das ein
Jahr beträgt.

CG: "das zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr betraegt" (ca. ist wichtig, wir runden...!).
[KOMMENTAR SK]

1.8. Nutzung; Missbräuche
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Weicht die Nutzung von TALER erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen
eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden
zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne
Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist-
und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von
Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen
Angaben der Kunden bei der Registrierung.

[NETZBON-NEU]
Die Taler-App ermöglicht keine direkten Interaktionen, sondern dient ausschliesslich dem
Bezug und der Verwendung von eNetzBon bei teilnehmenden Geschäften. Spenden sind möglich.
Die Nutzer verpflichten sich, die Taler-App gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften
zu verwenden. Dem Nutzer ist es nur möglich, mit öffentlichen Shops zu interagieren. Mit
anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren.

Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch
gewisse Konten zu löschen.
[NETZBON-NEU]

[KOMMENTAR SK]
- Satz 1: die Kundinnen und Kunden --> die **Nutzer**
- Satz 2: Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben der
**Begünstigten (Händler, Verkäufer)** bei der Registrierung.

CG: Satz 2: bei P2P brauchen wir ggf. auch angaben von Nutzern, wuerde ich bei **Nutzern** lassen.

- In NETZBON-NEU streichen: Mit anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren.

CG: Genau, ist auch bei Netzbon *falsch*.

- Ändern: Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder
Missbrauch Konten **(von Händlern, Betrieben, Verkäufern) zu sperren bzw.** zu löschen.
[KOMMENTAR SK]

1.9. Haftung
~~~~~~~~~~~~

Die TALER AG haftet nicht für den Kundinnen und Kunden entstandene Verluste oder Schäden
aufgrund der Verwendung von TALER, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden:
* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und
unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das Smartphone;
* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Kundinnen und Kunden gegen diese AGB
oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind;
* aufgrund einer Störung oder Fehlers von TALER oder der verwendeten Hardware;
* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (inkl. für Systemwartungsarbeiten) oder
Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze;
* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden;
* in Bezug auf Mehrwertleistungen;

CG: streichen? Mehrwertleistungen machen wir doch gar nicht?

* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TALER AG)
zurückzuführen sind,
es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches
Verschulden der TALER AG zurückzuführen. Die TALER AG ersetzt Sach- und Vermögensschäden je
Schadenereignis bis höchstens CHF 1’000.
Die Haftung der TALER AG für Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Datenverluste ist – soweit
gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen.
Die Kundin bzw. der Kunde hält die TALER AG schadlos für Schäden oder Verluste, die der
TALER AG aufgrund der Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlichen Vorgaben, aufgrund
fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Kundin bzw. des Kunden oder der Ausführung von
Anweisungen entstehen.

[KOMMENTAR SK]
- Vorschlag zur Ergänzung des obigen Absatzes:
Die Taler Operations AG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden
ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht.
Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen
etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor.

Hat ein Nutzer des Taler-Bezahlsystems durch schuldhaftes Verhalten - zum Beispiel durch
Verletzung von Mitwirkungspflichten wie regelmässige Sicherungen und Vorsichtsmassnahmen -
zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des
Mitverschuldens, in welchem Umfang Taler Operations AG und Nutzer den Schaden zu tragen
haben.

CG: Nein, weglassen. Hilft uns nicht, nur mehr Text. AGB steht eh nicht ueber Recht und Gesetz.

- Streichen: * in Bezug auf Mehrwertleistungen;

CG: genau.
[KOMMENTAR SK]

1.10. Kommunikation
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Kundinnen und Kunden erfolgt grundsätzlich
über die TALER. Bei Bedarf kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden auch ausserhalb der
TALER App kontaktieren. Eine solche Kommunikation ist nicht zwingend vertraulich oder
sicher.

[KOMMENTAR SK]
- Satz 1: Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Begünstigten erfolgt grundsätzlich
über die TALER AG.

- Satz 2: Bei Bedarf kann die TALER AG die registrierten Begünstigten (Händler, Betriebe,
Verkäufer) kontaktieren.
- Ergänzen: Falls eine Kommunikation zwischen der TALER AG und den Nutzern notwendig werden
sollte, kann diese über ein Finanzinstitut (Bank des überweisenden Girokontos der Nutzer)
oder/und über die Taler-Apps erfolgen, sofern dies technisch möglich ist.
[KOMMENTAR SK]

CG: alles falsch. Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich
über Benachrichtigungen im GNU Taler Protokoll. Nutzer sind dafuer verantwortlich auf
entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen
nicht auszufuehren bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten
bereitstellen.



1.11. Änderung AGB
~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die TALER AG kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen werden auf geeignete Weise bekannt
gegeben. Ist die Kundin bzw. der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann die
Kundin bzw. der Kunde die TALER App nicht mehr verwenden.

[KOMMENTAR SK]
Vorschlag statt des obigen Absatzes:
Die Taler Operations AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) ändern zu können. Die Nutzer werden über Änderungen in der Taler-App benachrichtigt.
Die fortgesetzte Nutzung der Taler-App nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den
geänderten Bedingungen.

Der Zahlungsdienst sendet automatisch Änderungen in den AGB und Datenschutzbestimmungen
an die Taler-Wallets mit der Notwendigkeit der Bestätigung durch die Nutzer, nach der sie
die Taler-App weiterverwenden können.
[KOMMENTAR SK]

CG: "TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der
Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Wallets informieren Nutzer über Änderungen
vor dem Bezug von neuen Wertmarken.  Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach
Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen."

weil: du kannt den Leuten nicht verbieten, eine GPL-Wallet nicht zu benutzen wenn sie
TOPS AGBs nicht zustimmen! Das waere GPL-widrig!


1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones,
Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben
vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen.
Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen
unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die
Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im
Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über
ein mit dem TALER Zahlungssystem kooperierendes ausländisches Zahlungssystem.

CG: Letzten Satz hier streichen. Nix international.

Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher
Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche
Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER
für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur
verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen
beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder
solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei
Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können
Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die
Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen.
Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu
erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder
Meldepflichten nachzukommen.

CG: scheint mir vieles vorher gesagtes zu duplizieren. Ggf. oben Text streichen?

1.13. Geistiges Eigentum
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kundinnen und Kunden das unübertragbare, nicht
ausschliessliche Recht zur Nutzung von TALER. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich
aus den vorliegenden AGB. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der TALER AG oder den
berechtigten Dritten.

[KOMMENTAR SK]
Satz 1: Für die Dauer der **Nutzung** erhalten die Nutzer das unübertragbare, nicht
ausschliessliche Recht zur Verwendung des Bezahlsystems. Die Vertragspartner (Händler,
Betriebe, Verkäufer) als Begünstigte erhalten im Fall der Nutzung der P2P- oder
P2M-Funktion des Bezahlsystems dieses Recht wie alle anderen Nutzer eingeräumt.
[KOMMENTAR SK]

CG: Wuerde ich alles streichen. IP-Unsinn. Besser:

1.13: Trademark
~~~~~~~~~~~~~~~

Beguenstigte haben das nicht ausschliessliche Recht das Taler-Logo zu
nutzen um zu signalisieren, dass sie Zahlungen mit Taler akzeptieren.



1.14 Datenschutz
~~~~~~~~~~~~~~~~

Die TALER AG verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und
Nutzung der personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden die Bestimmungen der
schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz,
DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) einzuhalten.

Alle Systemdaten werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet.

CG: ausschliesslich => primaer

Der KYC Prozess wird durch
einen Dienstleister übernommen, welcher verpflichtet wird, die Daten ebenfalls nach Recht
und Gesetz von der Schweiz zu sichern.

CG: KYC Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet
die Daten ebenfalls nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern.

Die eigentichen Daten des Kernsystems werden auf
verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur
autorisiertem Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TALER AG einer
Sicherheitsprüfung unterzogen. Das gesamte Design wurde strikt nach den Grundsätzen
"Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt.

>>>
Taler nutzt blinde Signaturen, damit
TALER AG nicht lernen kann, welcher legitimierte Nutzer bei welchem Verkäufer einkauft.
Weitere nicht-blinde digitale Signaturen werden eingesetzt, um alle Transaktionsschritte
gegenseitig zu bestätigen und auch extern z.B. gegenüber Auditoren überprüfbar zu machen.
Gleichzeitig werden Hashfunktionen eingesetzt, um Details, die dritte Parteien nicht lernen
sollen, auch nicht zu exponieren. Von den Käufern werden nur so viele Daten verwendet, wie
zum Abheben in eine virtuelle Geldbörse (Wallet) notwendig sind. Die dabei bezogenen
Bankkonten haben bereits bankenseitig eine KYC-Prüfung der Käufer durchgeführt und kennen
deren Namen und Adressen in Verbindung mit der Bankkontennummer (IBAN). Von den Verkäufern
sind ebenfalls IBAN-Kontennummern bekannt. Diese können bei Bedarf zuständigen Behörden und
Auditoren offengelegt werden
<<<
CG: obigen >>>Paragraph<<< bitte komplett streichen. Nicht falsch, aber viel zu viele Details.

Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf
der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch).

[NETZBON-NEU]
Die Datenschutzrichtlinien sind in einem separaten Dokument festgelegt, das die Nutzer auch
in der Taler-App finden. Der Schutz der persönlichen Daten und finanziellen Informationen
hat für uns höchste Priorität. Daten der Nutzer werden nicht erhoben. Beim Bezahlen mit
eNetzBon werden nur Ort, Uhrzeit und der die eNetzBon empfangende Betrieb (Händler,
Verkäufer) erhoben. Die anonymisierten Daten des Kaufs und der Überweisung von NetzBon an
den Betrieb werden im Falle einer Untersuchung der Finma erhoben. Dies betrifft jedoch nicht
Nutzer, die mit eNetzBon zahlen, sondern die Transaktionen in NetzBon zwischen dem Verein
Soziale Ökonomie und den teilnehmenden Betrieben.

Den Datenschutzbeauftragten des Vereins Soziale Ökonomie erreichen Sie beim Sitz des Vereins
in der Klybeckstrasse 95, 4057 Basel, und per E-Mail an kontakt@sozialeoekonomie.org.

Den Datenschutzbeauftragten der Taler Operations AG erreichen Sie per Post an Taler
Operations AG, Höheweg 80, 2502 Biel, und über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten.
[NETZBON-NEU]

[KOMMENTAR SK]
- Satz 1 von 1.14.: Kundinnen und Kunden --> Begünstigte

CG: Besser: "Nutzer" (weil: beides, Kunden + Beguenstigte)

- Beide Texte können ansonsten nach Korrektur orthografischer Fehler so bleiben und sollten
auch in den AGB so angezeigt werden. Bitte diskutieren und eventuell kürzen.

CG: Ja, definitiv viel kuerzen (siehe oben).
[KOMMENTAR SK]

1.15. Dauer und Kündigung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für
unbestimmte Dauer abgeschlossen.
Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und
schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung
jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt
an die zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse der Kundin bzw. des Kunden.

CG: Das ist Unsin, wir haben keine E-mail addressen von Kunden!

Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin
bzw. den Kunden gekündigt.

[KOMMENTAR SK]
- Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer
und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten
IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen.

CG: Ja.

- Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten
zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst
erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen.

CG: Auch OK, wobei "saldieren" ggf. besser ist.

- Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit -
insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen.
- Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt
bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief).
- Satz 5: Streichen

CG: Ja, wir brauchen ggf. noch etwas das TOPS bei Betriebsaufgabe die Nutzer ueber
   das Taler-Protokoll informiert und die Wallets in diesem Fall die Kunden
   auffordern werden, bestehende Restguthaben zu saldieren. Kunden die dies
   unterlassen, verlieren dann nach 3 Monaten den Anspruch auf das Restguthaben.

[KOMMENTAR SK]

1.16. Übertragung
~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die TALER AG kann die Vertragsbeziehung mit der Kundin bzw. dem Kunden
(inkl. einem allfälligen Guthaben) jederzeit und ohne vorgängige Information auf eine andere
Gesellschaft der TALER Gruppe übertragen.

[KOMMENTAR SK]
Änderungsvorschlag:
Die Taler Operations AG kann eine vertraglich geregelte Geschäftsbeziehung jederzeit an
eine andere Firma ihrer Muttergesellschaft übertragen.
[KOMMENTAR SK]

CG: Nein, einfach "auf eine andere Gesellschaft uebertragen".
Gar keine Einschraenkung auf Gruppe/Mutter, bitte!


1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und
Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen
schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von
Staatsverträgen.
Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich
ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz
ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort.

[NETZBON-NEU]
Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der
Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche
Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die
Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel.

CG: Netzbon is Biel!? Nicht Basel?
[NETZBON-NEU]

[KOMMENTAR SK]
- Satz 1: Kundinnen und Kunden --> Nutzern

CG: immer ;-)

- Satz 2: Zürich --> Biel

CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?)

- Satz aus NETZBON-NEU ebenfalls verwenden

CG: OK.
[KOMMENTAR SK]

2. Zahlungsfunktionen
---------------------

2.1. Limiten
~~~~~~~~~~~~

Die Kundinnen und Kunden können bis CHF "___________________".
Bei Zahlungen an andere TALER Nutzer (P2P-Zahlung) bestehen für Kundinnen und Kunden mit
Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1‘000 pro Monat und CHF 5‘000 pro Kalenderjahr für
das Senden und das Empfangen von Geld

CG: 1000/5000 fuer das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. fuer den Empfang von
    P2P Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestaetigter Schweizer Mobilfunknummer.

Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw.
zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen.

[KOMMENTAR SK]
Änderungsvorschlag für Satz 3:
Die TALER AG behält sich insbesondere aus regulatorischen Gründen vor, die Limite jederzeit
zu senken oder zu erhöhen. Die Änderung wird in aktualisierten AGB angezeigt, welche die
Nutzer vor der weiteren Nutzung des Zahlungsdiensts zu bestätigen haben.
[KOMMENTAR SK]

CG: Das wir die AGB aendern koennen haben wir bereits gesagt, wuerde ich nicht doppeln.

2.2. Aufbuchen
~~~~~~~~~~~~~~

Das TALER Wallet wird von den Kundinnen und Kunden über die hierfür "_________"vorgesehenen
Optionen aufgeladen. Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
* Zum Aufbuchen der gewünschten Währung und der Geldmenge wählt man in der
Wallet-Anwendung den von TALER AG betriebenen Exchange, an den man die Gelder vom Girokonto
überweist und von dem schließlich das Wallet die elektronischen Repräsentanten der
gewünschten Geldmenge abhebt (sog. Coins)
Die TALER AG kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr
anbieten.
Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die
Kundinnen und Kunden zu tragen.
Das TALER Guthaben wird nicht verzinst. Die Kundinnen und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass
das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist.
Der Verarbeitungsprozess für das Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens kann je nach
Ladeoption mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen.
Die Kundin bzw. der Kunde erteilt für den Fall der Einrichtung der LSV-Anbindung der TALER
AG die Ermächtigung, einzelne Daten zwecks Bonitätsprüfung an Dritte weitergeben zu können.

CG: Den letzten Satz streichen.

[NETZBON-KOMMENTAR]
Die Nutzer können eNetzBon durch zwei Verfahren erwerben bzw. das Guthaben auf ihrem Wallet
erhöhen:

a. Per Bareinzahlung durch Nutzung der "Taler Cashier-App" in der
Markthalle und in der Buchhandlung, wo ein Nutzer den abzuhebenden Betrag in CHF an das
Personal bar übergeben kann und dann durch das Wallet der Betrag in CHF abgehoben und im
Wallet in eNetzBon umgetauscht wird.

b. Per Banküberweisung an das PostFinanz-Konto des Vereins Soziale Ökonomie. Das Wallet
hilft dabei den Nutzern, den Abhebevorgang einzuleiten und gibt dazu einen Verwendungszweck
an, d.h. eine mehrstellige Kombination aus Nummer und Buchstaben, die im Kontoauszug des
persönlichhen Girokontos des jeweiligen Nutzers als Buchungstext angezeigt wird. Mit diesem
Verwendungszweck kann das Wallet den Betrag zuerst in CHF abheben und dann im Wallet in
eNetzBon umtauschen.

Der Preis eines eNetzBon beträgt 1 CHF. Bitte beachten Sie, dass NetzBon nicht
rückerstattbar sind, daher müssen sie ausgegeben werden.

In der Phase der Markteinführung von eNetzBon werden keine Transaktionskosten von Nutzern
erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine Transaktionsgebühren an.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger
Änderungen der Gebührenordnung.
[NETZBON-KOMMENTAR]

[KOMMENTAR SK]
- Satz 3 in 2.2.: Streichen: (sog. Coins)
- Satz 5: durch die Kundinnen und Kunden --> durch die Nutzer
- Satz 6: Das TALER Guthaben --> Guthaben der Nutzer in Wallets
- Satz 7: Kundinnen und Kunden --> Nutzer
- Satz 8: Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens --> Erhöhen und Verringern des
Guthabens im Wallet

CG: alle OK.

- Satz 9: Diesen Satz kann ich nicht interpretieren (was ist LSV-Anbindung?); Kundin bzw.
der Kunde --> Nutzer

CG: LSV Lastschriftverfahren. Streichen, machen wir *nie*.
[KOMMENTAR SK]

2.3. Abbuchen
~~~~~~~~~~~~~

Das Entladen muss "_____________________________________________".

[KOMMENTAR SK]
Was soll in den Platzhalter kommen?
[KOMMENTAR SK]

CG: ... auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt.


2.4. Zahlen mit TALER
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die Kundinnen und Kunden können mit dem Smartphone und dem damit verbundenen TALER Wallet an
entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen im Inland, Automaten, im Internet, in anderen Apps,
durch Hinterlegung als TALER Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, bei Mehrwertleistungen
und an andere TALER Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten bezahlen.
Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet abgebucht. Es muss
mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein.

CG: Mehrwertleistungen streichen.

[KOMMENTAR SK]
Änderungsvorschlag für Satz 1: Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser
installierten Taler-Wallet innerhalb der geltenden Limiten bezahlen bei natürlichen und
juristischen Personen, die diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum
Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte).
[KOMMENTAR SK]

CG: Scheint mir aequivalent, ist mir egal ;-).


2.5. Belastung der Bezahlungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die Kundinnen und Kunden anerkennen sämtliche getätigten P2M- und P2P-Zahlungen, welche mit
dem TALER Wallet von ihrem Smartphone aus erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne
ihre Zustimmung erfolgt sind.

[KOMMENTAR SK]
Es handelt sich bei dem Guthaben auf den Wallets der Nutzer um digitales Bargeld, dessen
Eigentümerschaft technisch nicht ermittelbar ist. Jeder Teil des Guthabens erscheint in
Form einer Datei mit alphanumerischen Zeichenfolgen und wird beim Abheben ins Wallet blind
signiert, wodurch der Signatar keinen Rückschluss auf den Eigentümer des eingelösten
Guthabens ziehen kann. Ist ein Guthaben eingelöst worden, kann dieses nicht noch ein
weiteres Mal eingelöst werden. Wer das Guthaben zuerst einlöst, hat den Wert des Guthabens
zur Zahlung verwendet.
[KOMMENTAR SK]

CG: Smartphone ist zu einschraenkend (kann ja auch ein Browser oder CLI-wallet sein!)
CG: KOMMENTAR SK ist zu lang. Eher was von oben zum Thema Eigenverantwortung/Eigenverwahrung
  runterziehen?


2.6. Preise und Drittvergütungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die Installation von TALER und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind
grundsätzlich kostenlos.

CG: Streichen. TOPS hat *nichts* mit der Installation zu tun. Die machen ggf. Dritte,
  und da haben wir auch nichts zu zu sagen, was da die Kosten sind!

Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten
gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die TALER AG kann diesen
Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die
Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der TALER
AG zu.

CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung.

Den Kundinnen und Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken
zur Bestätigung angezeigt. Kommt es zu einer Rückabwicklung einer internationalen Zahlung,
so wird diese zum dannzumal gestellten Wechselkurs durchgeführt. Die Kundinnen und Kunden
tragen das entsprechende Wechselkursrisiko.

CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung.

TALER kann für die Nutzung von Aufladeoptionen Gebühren erheben. Die Kundinnen und Kunden
werden in diesem Fall vor der Nutzung der
kostenpflichtigen Aufladeoption in der TALER App über die zu bezahlenden Gebühren
informiert.

CG: Archivieren, nur wenn wir das wirklich machen in die AGB aufnehmen!

Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Preise werden grundsätzlich in der TALER App
bekanntgegeben. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Kundin bzw. der Kunde nicht vor
Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt (Ziffer 1.15). Änderungen von Preisen für
internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden.

CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen.

Den Kundinnen und
Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt,


bevor eine internationale Zahlung bestätigt wird.

CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen.


Bei P2M-Zahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die TALER AG unter
Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Diese Drittvergütungen sind hier detailliert
beschrieben.

CG: Streichen, wir machen keine Mehrwertleistungen.

Sie erlauben der TALER AG, die Benutzung der TALER App grundsätzlich kostenlos
anzubieten. **Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher
Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten
könnte.**

CG: Archivieren: wir bekommen keine Drittverguetungen, und *TOPS* bietet die Taler App gar nicht an!


[KOMMENTAR SK]
- Satz 1: --> Die Installation von Taler-Wallets ...
- Satz 2: Internationale **eingehende** Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu
einem von **der Schweizerischen Nationalbank** festgestellten Wechselkurs in Schweizer
Franken umgerechnet.
- Satz 6: Bei Rückbuchungen aus dem Guthaben in Taler-Wallets auf Nutzeranweisung oder bei
erfolglosem Abheben ins Wallet erfolgen diese in derselben internationalen Fremdwährung wie
die Eingangszahlung und verringert um anfallende Gebühren für Rücküberweisungen und
Fremdwährungstransaktionen.
- Satz 7 streichen
- Satz 8: TALER --> Taler Operations AG
- Satz 11: Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die **Nutzer** die aktualisierten AGB in
der App akzeptieren. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Begünstigten (Händler,
Betriebe, Verkäufer) nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigen.
- Sätze 14 bis Ende: Bitte streichen, denn "Mehrwertleistungen" umfassen bei TWINT z.B.
“Mobile-Marketing-Kampagnen”, Rabatt- und Kundenbindungsprogramme und die "Später
zahlen"-Funktion. Diese Funktionen sind jedoch für das Taler-Bezahlsystem abträglich und
dürften sowieso eher von der Seite der Händler angeboten werden.

CG: Genau.

Dankeschön, dass alle Kommentare bis hierhin durchgelesen wurden! Der AGB-Text muss ggf.
stilistisch noch umformuliert werden, denn er ist zu weiten Teilen identisch mit TWINT-AGB.
[KOMMENTAR SK]

CG: Stilistische Gleichheit ist IMO kein Problem. Nur muss eben richtig sein ;-).