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-rw-r--r--contrib/exchange-tos-tops-v0.rst549
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diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
index 11df6a929..07a12a251 100644
--- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -1,342 +1,291 @@
-Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von GNU TALER
-=============================================================
+Allgemeine Geschäftsbedingungen der Taler Operations AG
+=======================================================
-1. Allgemeines
---------------
+Dieses Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend **AGB**) regeln die Rechte
+und Pflichten von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten) der Taler
+Operations AG.
-[FIXME] Dieses Dokument (Allgemeine Geschäftsbedingungen, nachfolgend **AGB**) regelt die Rechte und
-Pflichten von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten).
-1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+Dienstleistung / Geltungsbereich
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz, bietet einen
-**Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der Schweiz an. **Nutzer** sind Eigentümer
-von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in
-Eigenverantwortung der Nutzer gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können.
-
-**Taler-Wallet** bezeichnet eine von TOPS bereitgestellte Software, die digitales Bargeld (e-Geld)
-verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur Zahlung an Begünstigte wieder einlöst.
-
-**Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen Zahlungsdienst
-mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Taler-Wallet.
-
-TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird
-daher nicht direkt von der FINMA beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art.
-6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne
+GNU Taler ist ein technisches System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht.
+Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz,
+bietet einen **Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der
+Schweiz an. TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten
+Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA
+beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. 6 Abs. 2
+BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne
Kundeneinlagensicherung.
+**Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten
+Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung der Nutzer
+gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können.
+
+**Taler-Wallets** sind Produkte die digitales Bargeld (e-Geld) nach dem GNU
+Taler Protokoll verwalten, welches ein Zahlungsdienst emittiert und zur
+Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. Die von TOPS emittierten Wertmarken
+(e-CHF) können als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online
+und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die
+dieses Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Begünstigte**") eingesetzt
+werden. Nutzer können auch Zahlungen mit anderen Nutzern durchführen oder
+das e-Geld auf ein Schweizer Bankkonto zurückübertragen.
+
+
+Technische Voraussetzungen
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein
+Taler-Wallet (elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder
+als Erweiterung in einem Browser auf dem PC installieren. Die Nutzer sind frei
+in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind ebenfalls frei in
+der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene
+Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine
+Einschränkungen und übernimmt keine Gewährleistung für die gewählte
+Lösung. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer
+Taler-Wallets bzw. Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken
+bzw. Transaktionsdaten.
+
+Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen
+Mechanismen aufgeladen. Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im
+Taler-Wallet den von TOPS betriebenen Zahlungsdienst, an den man diese
+Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schließlich das Taler-Wallet die
+elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt. TOPS kann weitere
+Aufladeoptionen einführen oder bestehende Mechanismen nicht mehr anbieten.
+Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren
+sind durch die Nutzer zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht
+verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass das Guthaben nicht von der
+Einlagensicherung gedeckt ist.
+
+Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto
+erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt. Die Nutzer können mit
+dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der
+geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die
+diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang
+führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). Bei
+einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet
+abgebucht. Es muss im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar
+sein. Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem
+Taler-Wallet von ihrem digitalen Endgerät erfolgt sind, selbst wenn diese
+Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. Wer ein Guthaben im Taler-Wallet
+einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet.
+
+Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im
+Taler-Wallet kann je nach Mechanismus mehrere Tage in Anspruch nehmen.
+
+
+Preise, Gebühren und Limiten
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach
+der Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer
+über Gebührenänderungen vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von
+Wertmarken der TOPS nach Änderungen der Gebühren gilt als Zustimmung zu den
+geänderten Bedingungen.
-1.2. Zugang zu den Dienstleistungen
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-[FIXME] - Bitte deinen Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem den Begriff
-"TOPS-Nutzer":
-
-GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler kann von Nutzern
-verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern durchzuführen und als Zahlungsmittel im
-stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder
-Dienstleistungsanbietern, die TOPS-signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend
-"**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden.
+Es bestehen Limiten von CHF 3.000 pro Monat und CHF 15.000 pro Kalenderjahr
+für das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von
+P2P-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestätigter Schweizer
+Mobilfunknummer.
-1.3. Technische Voraussetzungen
+Allgemeine Mitwirkungspflichten
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet (elektronische
-Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem Browser auf dem PC
-installieren. Die Nutzer sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind
-ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene
-Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine Einschränkungen und
-übernimmt keine Gewährleistung. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer
-Taler-Wallets bzw. Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten.
+Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS
+bei der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen.
+Insbesondere kann TOPS über die Identität von wirtschaftlich Berechtigten
+Auskunft verlangen. TOPS hat das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht,
+Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des Zahlungsdiensts auszuschliessen,
+sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben
+machen.
+Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen *Begünstigte* eine Geschäftsbeziehung
+mit TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren
+und die dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS behält
+sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere
+Informationen zu verlangen.
-1.4. Registrierung und Identifizierung
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-1.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+Es erfolgt keine Kontenanlage der *Nutzer* bei TOPS. Erfasst werden jedoch
+die IBAN-Konten von Nutzern, die CHF an TOPS überweisen, um Wertmarken zu
+kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer-Zahlungen mindestens
+eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung.
-Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei der Erfüllung
-regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann TOPS über die
-Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat das Recht und ggf. die
-gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des Zahlungsdiensts auszuschliessen,
-sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben machen.
-1.4.2. Pflichten Begünstigter
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit TOPS ein und
-können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei verlangten Informationen
-zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit
-weitere Informationen zu verlangen.
-
-1.4.3. Pflichten der Nutzer
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch die IBAN-Konten von
-Nutzern, die CHF an TOPS überweisen, um Wertmarken zu kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von
-Peer-to-Peer-Zahlungen mindestens eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur
-Identifizierung.
-
-
-1.5. Geheimhaltung
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
-erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine
-Daten zur Identität der Nutzer erfasst.
-
-
-1.6. Support
-~~~~~~~~~~~~
-
-[FIXME] - Bitte den Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem die Wendung
-"personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern":
-
-TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An der Erbringung
-dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten hierfür Zugriff auf notwendige
-personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern.
-
-
-1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten von Nutzern
-einzuhalten:
-* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen
-(z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
-* Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur
-Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
-* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um
-Fehltransaktionen zu verhindern.
-* Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der
-Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit dem
-Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer des Wallet zugerechnet.
-* Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu behandeln und
-ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher
-verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren.
-Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät speichern. Die
-Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein
-verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger
-bedeutet einen Totalverlust des Guthabens.
-* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten
-Taler-Wallet innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das
-Internet verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des
-Guthabens erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, die
-zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt.
-[FIXME] * Im Fall der Notwendigkeit einer IBAN-Recherche oder KYC-Auskunft werden die dafür
-anfallenden Kosten den Verursachern belastet.
-
-
-1.8. Nutzung; Missbräuche
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder
-vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur rechts- und vertragskonformen Nutzung
-anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder
-einstellen, die Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls
-Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen.
-
-[FIXME] - Bitte absegnen:
-
-TOPS behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an Begünstigte
-zurückzuhalten.
-
-
-1.9. Haftung
-~~~~~~~~~~~~
-
-TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund der Verwendung von
-GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden
-* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen
-und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale Endgerät,
-* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder anwendbare Gesetze
-zurückzuführen sind,
-* aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten Hardware,
-* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich Systemwartungsarbeiten) oder
-Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze
+Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende
+Sorgfaltspflichten von Nutzern einzuhalten:
+
+* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder
+ Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
+* Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls
+ und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige
+ bei der Polizei zu erstatten.
+* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu
+ überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
+* Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen,
+ die sich aus der Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die
+ eine Drittperson unberechtigt mit dem Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer
+ des Wallet zugerechnet.
+* Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, **elektronisches Geld wie
+ Bargeld zu behandeln** und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten
+ anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum
+ digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie
+ müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät
+ speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der
+ Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit
+ einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger
+ bedeutet einen Totalverlust des Guthabens.
+* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf
+ installierten Taler-Wallet **innerhalb eines Jahres** nach der letzten
+ Transaktion **mit dem Zahlungsdienst über das Internet verbindet**, ansonsten
+ kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens
+ erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen
+ Bargelds, die zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt.
+
+Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über
+Benachrichtigungen im Protokoll von GNU Taler. Nutzer sind dafür
+verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat
+das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg
+angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen.
+
+
+Haftung
+~~~~~~~
+
+TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund
+der Verwendung von GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden
+
+* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten,
+ Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale
+ Endgerät,
+* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder
+ anwendbare Gesetze zurückzuführen sind,
+* aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten
+ Hardware,
+* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich
+ Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme
+ bzw. Netze
* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden,
-* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TOPS) zurückzuführen
-sind,
-es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches
-Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis
-höchstens CHF 1000. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist –
-soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen.
+* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der
+ TOPS) zurückzuführen sind,
-Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der Nichteinhaltung dieser
-AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder
-der Ausführung von Anweisungen entstehen.
+es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder
+vorsätzliches Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und
+Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 1000. Die Haftung für
+Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich
+zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen.
-1.10. Kommunikation
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+Nutzung; Missbräuche
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Protokoll
-von GNU Taler. Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren.
-TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte
-rechtlich notwendige Daten bereitstellen.
+Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der
+Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter
+oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder der Ausführung von Anweisungen
+entstehen.
+Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen
+eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur
+rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne
+Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, die
+Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls
+Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. TOPS
+behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an
+Begünstigte zurückzuhalten.
-1.11. Änderung dieser AGB
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung bezogene
-Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Änderungen vor dem Bezug von neuen
-Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den
-geänderten Bedingungen.
-
-
-1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-1.12.1. Anpassungen an Gesetzesbestimmungen
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten,
-Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten
-ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.
+Vorbehalte zu Änderungen an dieser AGB
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-1.12.2. Selbstvorbehalt
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der
+Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über
+Änderungen vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der
+TOPS nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten
+Bedingungen.
-TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu
-ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher
-Anforderungen, technischer Probleme, zur Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung
-oder aus Sicherheitsgründen.
+Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen
+Endgeräten, Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur
+regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die
+TOPS-Dienstleistungen.
+TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne
+vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen,
+insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischer Probleme, zur
+Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus
+Sicherheitsgründen.
-1.13. Trademark / Logo
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+TOPS kann die Vertragsbeziehungen (einschliesslich eines Guthabens) jederzeit
+und ohne vorherige Information auf eine andere Gesellschaft übertragen.
-Begünstigte haben das nicht ausschliessliche Recht, das Logo von GNU Taler zu nutzen, um zu
-signalisieren, dass sie Zahlungen mit GNU Taler akzeptieren.
+Geheimhaltung und Datenschutz
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-1.14. Datenschutz
-~~~~~~~~~~~~~~~~
+Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung
+gesetzlicher Verpflichtungen erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder
+weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine Daten zur Identität
+der Nutzer erfasst.
-[FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen:
+TOPS stellt Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An der
+Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten
+hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit
+den Nutzern.
-TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung personenbezogener
-Daten von **Nutzern** die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung, insbesondere
-des Bundesgesetzes über den Datenschutz und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten.
+TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung
+personenbezogener Daten von Nutzern die Bestimmungen der schweizerischen
+Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz
+und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten.
Alle Systemdaten werden primär in der Schweiz gehostet.
-KYC-Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet, die
-Daten nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. Die eigentlichen Daten des Kernsystems werden
-auf verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem
-Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TOPS einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Das
-gesamte Design des Zahlungsdiensts GNU Taler wurde strikt nach den Grundsätzen "Privacy-by-Design”
-und "Privacy-by-Default” umgesetzt.
-
-Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der
-Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch).
-
-
-1.15. Dauer und Kündigung
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige
-Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine
-unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit -
-insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung
-durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per
-E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt
-die Geschäftsbeziehung als beendet.
-
-Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten
-zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so
-das Guthaben saldieren. Bei einer Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer
-über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll informiert und von
-den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren. Nutzer, die diese Saldierung
-unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches
-in das Eigentum der TOPS übergeht.
-
+KYC-Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls
+verpflichtet, die Daten nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. Die
+eigentlichen Daten des Kernsystems werden auf verschlüsselten Festplatten
+redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem Personal
+zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TOPS einer Sicherheitsprüfung
+unterzogen. Das gesamte Design des Zahlungsdiensts GNU Taler wurde strikt nach
+den Grundsätzen "Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt.
-1.16. Übertragung
-~~~~~~~~~~~~~~~~~
+Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der
+Datenschutzerklärung auf der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch).
-TOPS kann die Vertragsbeziehungen (einschliesslich eines Guthabens) jederzeit und ohne vorherige
-Information auf eine andere Gesellschaft übertragen.
-
-
-1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS und Nutzern
-ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und
-unter Ausschluss von Staatsverträgen.
-
-Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel
-ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz
-ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort.
-
-
-2. Zahlungsfunktionen
----------------------
-
-2.1. Limiten
-~~~~~~~~~~~~
-
-Es bestehen Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für das Abheben von
-e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von P2P-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit
-bestätigter Schweizer Mobilfunknummer.
-
-
-2.2. Aufbuchen
-~~~~~~~~~~~~~~
-
-Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen Optionen aufgeladen.
-
-Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im Taler-Wallet den von TOPS betriebenen
-Zahlungsdienst, an den man diese Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schließlich das
-Taler-Wallet die elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt.
-
-TOPS kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr anbieten.
-Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die Nutzer
-zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis,
-dass das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist.
-
-Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im Taler-Wallet kann je nach
-Ladeoption mehrere Tage in Anspruch nehmen.
-
-
-2.3. Abbuchen
-~~~~~~~~~~~~~
-
-Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen
-sind nicht erlaubt.
-
-
-2.4. Zahlen mit GNU Taler
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der
-geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die diese Bezahloption
-akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps
-und sonstige Begünstigte).
-
-Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet abgebucht. Es muss
-im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar sein.
-
-
-2.5. Belastung der Bezahlungen
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
-Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem Taler-Wallet von ihrem
-digitalen Endgerät erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind.
-Wer ein Guthaben im Taler-Wallet einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet.
+Dauer und Kündigung
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-2.6. Preise und Gebühren
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe,
+Verkäufer und sonstige regelmässige Empfänger von Überweisungen des
+Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte
+Dauer abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten
+jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung -
+kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt
+bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder
+Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen
+erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet.
+
+Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an
+Bankkonten zurücküberweisen lassen und so das Guthaben saldieren. Bei einer
+Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die
+bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll
+informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu
+saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten
+den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum
+der TOPS übergeht.
+
+
+Anwendbares Recht und Gerichtsstand
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-[FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen:
+Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS
+und Nutzern ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter
+Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen.
-TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung
-bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Gebührenänderungen vor dem
-Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der Gebühren gilt als
-Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.
+Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen
+Bestimmungen ist Biel ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für
+Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist Biel
+sodann auch Betreibungsort. (Wobei Nutzer bzw. Begünstigte mit einem Wohnsitz
+ausserhalb der Schweiz bereits gegen diese AGB verstossen, da TOPS seine
+Dienste nur für Schweizer Einwohner und Firmen anbietet.)