diff options
-rw-r--r-- | contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | 549 |
1 files changed, 249 insertions, 300 deletions
diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst index 11df6a929..07a12a251 100644 --- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst +++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst @@ -1,342 +1,291 @@ -Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von GNU TALER -============================================================= +Allgemeine Geschäftsbedingungen der Taler Operations AG +======================================================= -1. Allgemeines --------------- +Dieses Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend **AGB**) regeln die Rechte +und Pflichten von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten) der Taler +Operations AG. -[FIXME] Dieses Dokument (Allgemeine Geschäftsbedingungen, nachfolgend **AGB**) regelt die Rechte und -Pflichten von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten). -1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +Dienstleistung / Geltungsbereich +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz, bietet einen -**Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der Schweiz an. **Nutzer** sind Eigentümer -von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in -Eigenverantwortung der Nutzer gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können. - -**Taler-Wallet** bezeichnet eine von TOPS bereitgestellte Software, die digitales Bargeld (e-Geld) -verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. - -**Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen Zahlungsdienst -mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Taler-Wallet. - -TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird -daher nicht direkt von der FINMA beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. -6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne +GNU Taler ist ein technisches System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. +Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz, +bietet einen **Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der +Schweiz an. TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten +Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA +beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. 6 Abs. 2 +BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne Kundeneinlagensicherung. +**Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten +Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung der Nutzer +gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können. + +**Taler-Wallets** sind Produkte die digitales Bargeld (e-Geld) nach dem GNU +Taler Protokoll verwalten, welches ein Zahlungsdienst emittiert und zur +Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. Die von TOPS emittierten Wertmarken +(e-CHF) können als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online +und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die +dieses Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Begünstigte**") eingesetzt +werden. Nutzer können auch Zahlungen mit anderen Nutzern durchführen oder +das e-Geld auf ein Schweizer Bankkonto zurückübertragen. + + +Technische Voraussetzungen +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein +Taler-Wallet (elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder +als Erweiterung in einem Browser auf dem PC installieren. Die Nutzer sind frei +in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind ebenfalls frei in +der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene +Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine +Einschränkungen und übernimmt keine Gewährleistung für die gewählte +Lösung. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer +Taler-Wallets bzw. Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken +bzw. Transaktionsdaten. + +Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen +Mechanismen aufgeladen. Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im +Taler-Wallet den von TOPS betriebenen Zahlungsdienst, an den man diese +Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schließlich das Taler-Wallet die +elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt. TOPS kann weitere +Aufladeoptionen einführen oder bestehende Mechanismen nicht mehr anbieten. +Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren +sind durch die Nutzer zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht +verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass das Guthaben nicht von der +Einlagensicherung gedeckt ist. + +Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto +erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt. Die Nutzer können mit +dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der +geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die +diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang +führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). Bei +einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet +abgebucht. Es muss im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar +sein. Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem +Taler-Wallet von ihrem digitalen Endgerät erfolgt sind, selbst wenn diese +Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. Wer ein Guthaben im Taler-Wallet +einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet. + +Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im +Taler-Wallet kann je nach Mechanismus mehrere Tage in Anspruch nehmen. + + +Preise, Gebühren und Limiten +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach +der Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer +über Gebührenänderungen vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von +Wertmarken der TOPS nach Änderungen der Gebühren gilt als Zustimmung zu den +geänderten Bedingungen. -1.2. Zugang zu den Dienstleistungen -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -[FIXME] - Bitte deinen Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem den Begriff -"TOPS-Nutzer": - -GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler kann von Nutzern -verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern durchzuführen und als Zahlungsmittel im -stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder -Dienstleistungsanbietern, die TOPS-signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend -"**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden. +Es bestehen Limiten von CHF 3.000 pro Monat und CHF 15.000 pro Kalenderjahr +für das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von +P2P-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestätigter Schweizer +Mobilfunknummer. -1.3. Technische Voraussetzungen +Allgemeine Mitwirkungspflichten ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet (elektronische -Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem Browser auf dem PC -installieren. Die Nutzer sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind -ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene -Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine Einschränkungen und -übernimmt keine Gewährleistung. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer -Taler-Wallets bzw. Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten. +Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS +bei der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. +Insbesondere kann TOPS über die Identität von wirtschaftlich Berechtigten +Auskunft verlangen. TOPS hat das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, +Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des Zahlungsdiensts auszuschliessen, +sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben +machen. +Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen *Begünstigte* eine Geschäftsbeziehung +mit TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren +und die dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS behält +sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere +Informationen zu verlangen. -1.4. Registrierung und Identifizierung -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -1.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +Es erfolgt keine Kontenanlage der *Nutzer* bei TOPS. Erfasst werden jedoch +die IBAN-Konten von Nutzern, die CHF an TOPS überweisen, um Wertmarken zu +kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer-Zahlungen mindestens +eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung. -Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei der Erfüllung -regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann TOPS über die -Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat das Recht und ggf. die -gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des Zahlungsdiensts auszuschliessen, -sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben machen. -1.4.2. Pflichten Begünstigter -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit TOPS ein und -können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei verlangten Informationen -zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit -weitere Informationen zu verlangen. - -1.4.3. Pflichten der Nutzer -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch die IBAN-Konten von -Nutzern, die CHF an TOPS überweisen, um Wertmarken zu kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von -Peer-to-Peer-Zahlungen mindestens eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur -Identifizierung. - - -1.5. Geheimhaltung -~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen -erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine -Daten zur Identität der Nutzer erfasst. - - -1.6. Support -~~~~~~~~~~~~ - -[FIXME] - Bitte den Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem die Wendung -"personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern": - -TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An der Erbringung -dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten hierfür Zugriff auf notwendige -personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern. - - -1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten von Nutzern -einzuhalten: -* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen -(z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). -* Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur -Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. -* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um -Fehltransaktionen zu verhindern. -* Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der -Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit dem -Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer des Wallet zugerechnet. -* Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu behandeln und -ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher -verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. -Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät speichern. Die -Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein -verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger -bedeutet einen Totalverlust des Guthabens. -* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten -Taler-Wallet innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das -Internet verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des -Guthabens erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, die -zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt. -[FIXME] * Im Fall der Notwendigkeit einer IBAN-Recherche oder KYC-Auskunft werden die dafür -anfallenden Kosten den Verursachern belastet. - - -1.8. Nutzung; Missbräuche -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder -vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur rechts- und vertragskonformen Nutzung -anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder -einstellen, die Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls -Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. - -[FIXME] - Bitte absegnen: - -TOPS behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an Begünstigte -zurückzuhalten. - - -1.9. Haftung -~~~~~~~~~~~~ - -TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund der Verwendung von -GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden -* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen -und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale Endgerät, -* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder anwendbare Gesetze -zurückzuführen sind, -* aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten Hardware, -* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich Systemwartungsarbeiten) oder -Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze +Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende +Sorgfaltspflichten von Nutzern einzuhalten: + +* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder + Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). +* Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls + und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige + bei der Polizei zu erstatten. +* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu + überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern. +* Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, + die sich aus der Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die + eine Drittperson unberechtigt mit dem Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer + des Wallet zugerechnet. +* Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, **elektronisches Geld wie + Bargeld zu behandeln** und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten + anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum + digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie + müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät + speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der + Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit + einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger + bedeutet einen Totalverlust des Guthabens. +* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf + installierten Taler-Wallet **innerhalb eines Jahres** nach der letzten + Transaktion **mit dem Zahlungsdienst über das Internet verbindet**, ansonsten + kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens + erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen + Bargelds, die zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt. + +Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über +Benachrichtigungen im Protokoll von GNU Taler. Nutzer sind dafür +verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat +das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg +angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. + + +Haftung +~~~~~~~ + +TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund +der Verwendung von GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden + +* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, + Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale + Endgerät, +* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder + anwendbare Gesetze zurückzuführen sind, +* aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten + Hardware, +* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich + Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme + bzw. Netze * aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden, -* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TOPS) zurückzuführen -sind, -es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches -Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis -höchstens CHF 1000. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – -soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. +* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der + TOPS) zurückzuführen sind, -Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der Nichteinhaltung dieser -AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder -der Ausführung von Anweisungen entstehen. +es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder +vorsätzliches Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und +Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 1000. Die Haftung für +Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich +zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. -1.10. Kommunikation -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +Nutzung; Missbräuche +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Protokoll -von GNU Taler. Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. -TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte -rechtlich notwendige Daten bereitstellen. +Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der +Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter +oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder der Ausführung von Anweisungen +entstehen. +Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen +eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur +rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne +Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, die +Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls +Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. TOPS +behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an +Begünstigte zurückzuhalten. -1.11. Änderung dieser AGB -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung bezogene -Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Änderungen vor dem Bezug von neuen -Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den -geänderten Bedingungen. - - -1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -1.12.1. Anpassungen an Gesetzesbestimmungen -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, -Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten -ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. +Vorbehalte zu Änderungen an dieser AGB +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -1.12.2. Selbstvorbehalt -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der +Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über +Änderungen vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der +TOPS nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten +Bedingungen. -TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu -ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher -Anforderungen, technischer Probleme, zur Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung -oder aus Sicherheitsgründen. +Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen +Endgeräten, Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur +regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die +TOPS-Dienstleistungen. +TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne +vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, +insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischer Probleme, zur +Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus +Sicherheitsgründen. -1.13. Trademark / Logo -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +TOPS kann die Vertragsbeziehungen (einschliesslich eines Guthabens) jederzeit +und ohne vorherige Information auf eine andere Gesellschaft übertragen. -Begünstigte haben das nicht ausschliessliche Recht, das Logo von GNU Taler zu nutzen, um zu -signalisieren, dass sie Zahlungen mit GNU Taler akzeptieren. +Geheimhaltung und Datenschutz +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -1.14. Datenschutz -~~~~~~~~~~~~~~~~ +Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung +gesetzlicher Verpflichtungen erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder +weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine Daten zur Identität +der Nutzer erfasst. -[FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen: +TOPS stellt Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An der +Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten +hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit +den Nutzern. -TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung personenbezogener -Daten von **Nutzern** die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung, insbesondere -des Bundesgesetzes über den Datenschutz und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten. +TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung +personenbezogener Daten von Nutzern die Bestimmungen der schweizerischen +Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz +und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten. Alle Systemdaten werden primär in der Schweiz gehostet. -KYC-Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet, die -Daten nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. Die eigentlichen Daten des Kernsystems werden -auf verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem -Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TOPS einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Das -gesamte Design des Zahlungsdiensts GNU Taler wurde strikt nach den Grundsätzen "Privacy-by-Design” -und "Privacy-by-Default” umgesetzt. - -Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der -Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch). - - -1.15. Dauer und Kündigung -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige -Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine -unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - -insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung -durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per -E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt -die Geschäftsbeziehung als beendet. - -Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten -zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so -das Guthaben saldieren. Bei einer Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer -über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll informiert und von -den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren. Nutzer, die diese Saldierung -unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches -in das Eigentum der TOPS übergeht. - +KYC-Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls +verpflichtet, die Daten nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. Die +eigentlichen Daten des Kernsystems werden auf verschlüsselten Festplatten +redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem Personal +zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TOPS einer Sicherheitsprüfung +unterzogen. Das gesamte Design des Zahlungsdiensts GNU Taler wurde strikt nach +den Grundsätzen "Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt. -1.16. Übertragung -~~~~~~~~~~~~~~~~~ +Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der +Datenschutzerklärung auf der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch). -TOPS kann die Vertragsbeziehungen (einschliesslich eines Guthabens) jederzeit und ohne vorherige -Information auf eine andere Gesellschaft übertragen. - - -1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS und Nutzern -ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und -unter Ausschluss von Staatsverträgen. - -Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel -ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz -ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort. - - -2. Zahlungsfunktionen ---------------------- - -2.1. Limiten -~~~~~~~~~~~~ - -Es bestehen Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für das Abheben von -e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von P2P-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit -bestätigter Schweizer Mobilfunknummer. - - -2.2. Aufbuchen -~~~~~~~~~~~~~~ - -Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen Optionen aufgeladen. - -Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im Taler-Wallet den von TOPS betriebenen -Zahlungsdienst, an den man diese Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schließlich das -Taler-Wallet die elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt. - -TOPS kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr anbieten. -Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die Nutzer -zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, -dass das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist. - -Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im Taler-Wallet kann je nach -Ladeoption mehrere Tage in Anspruch nehmen. - - -2.3. Abbuchen -~~~~~~~~~~~~~ - -Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen -sind nicht erlaubt. - - -2.4. Zahlen mit GNU Taler -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der -geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die diese Bezahloption -akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps -und sonstige Begünstigte). - -Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet abgebucht. Es muss -im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar sein. - - -2.5. Belastung der Bezahlungen -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem Taler-Wallet von ihrem -digitalen Endgerät erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. -Wer ein Guthaben im Taler-Wallet einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet. +Dauer und Kündigung +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -2.6. Preise und Gebühren -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ +Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, +Verkäufer und sonstige regelmässige Empfänger von Überweisungen des +Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte +Dauer abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten +jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - +kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt +bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder +Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen +erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet. + +Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an +Bankkonten zurücküberweisen lassen und so das Guthaben saldieren. Bei einer +Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die +bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll +informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu +saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten +den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum +der TOPS übergeht. + + +Anwendbares Recht und Gerichtsstand +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -[FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen: +Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS +und Nutzern ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter +Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. -TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung -bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Gebührenänderungen vor dem -Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der Gebühren gilt als -Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. +Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen +Bestimmungen ist Biel ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für +Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist Biel +sodann auch Betreibungsort. (Wobei Nutzer bzw. Begünstigte mit einem Wohnsitz +ausserhalb der Schweiz bereits gegen diese AGB verstossen, da TOPS seine +Dienste nur für Schweizer Einwohner und Firmen anbietet.) |