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authorStefan Kügel <skuegel@web.de>2024-05-14 10:13:47 +0200
committerStefan Kügel <skuegel@web.de>2024-05-14 10:13:47 +0200
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treeef3b10211ad5bf4d59cf2779e0f278926439d27c /contrib
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TOPS Terms of service full version
Diffstat (limited to 'contrib')
-rw-r--r--contrib/exchange-tos-tops-v0.rst364
1 files changed, 287 insertions, 77 deletions
diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
index 9007e0aa7..11df6a929 100644
--- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -1,132 +1,342 @@
-
+Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von GNU TALER
+=============================================================
+
+1. Allgemeines
+--------------
+
+[FIXME] Dieses Dokument (Allgemeine Geschäftsbedingungen, nachfolgend **AGB**) regelt die Rechte und
+Pflichten von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten).
+
1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Taler Operations AG (nachfolgend TOPS) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz bietet
-ein Bezahlsystem auf Basis von GNU Taler fuer Nutzer in der Schweiz an.
-Nutzer sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten
-Wertmarken (e-Geld) welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert
-werden und mit denen Nutzer bezahlen koennen. Dieses Dokument regelt die
-Rechte und Pflichten von Nutzer und Zahlungsempfangern (Begünstigte).
+Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz, bietet einen
+**Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der Schweiz an. **Nutzer** sind Eigentümer
+von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in
+Eigenverantwortung der Nutzer gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können.
+
+**Taler-Wallet** bezeichnet eine von TOPS bereitgestellte Software, die digitales Bargeld (e-Geld)
+verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur Zahlung an Begünstigte wieder einlöst.
-[CG: Please use TOPS instead of TALER AG everywhere]
+**Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen Zahlungsdienst
+mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Taler-Wallet.
-[CG: this sentence needs to go elsewhere, but I again did not get the full document
-that I had asked for...]
-Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne
-ihre Zustimmung erfolgt sind.
+TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird
+daher nicht direkt von der FINMA beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art.
+6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne
+Kundeneinlagensicherung.
-1.2. Zugang zu den TALER Zahldienstleistungen
-~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler
-kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern
-durchzuführen und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten,
-online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern,
-die TOPS signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend
+1.2. Zugang zu den Dienstleistungen
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+[FIXME] - Bitte deinen Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem den Begriff
+"TOPS-Nutzer":
+
+GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler kann von Nutzern
+verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern durchzuführen und als Zahlungsmittel im
+stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder
+Dienstleistungsanbietern, die TOPS-signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend
"**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden.
+1.3. Technische Voraussetzungen
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet (elektronische
+Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem Browser auf dem PC
+installieren. Die Nutzer sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind
+ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene
+Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine Einschränkungen und
+übernimmt keine Gewährleistung. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer
+Taler-Wallets bzw. Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten.
+
+
1.4. Registrierung und Identifizierung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-
1.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten
---------------------------------------
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei
-der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann
-TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat
-das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des
-Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre
-Angaben machen.
+Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei der Erfüllung
+regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann TOPS über die
+Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat das Recht und ggf. die
+gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des Zahlungsdiensts auszuschliessen,
+sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben machen.
1.4.2. Pflichten Begünstigter
------------------------------
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit
-TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei
-verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung
-regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen.
+Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit TOPS ein und
+können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei verlangten Informationen
+zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit
+weitere Informationen zu verlangen.
1.4.3. Pflichten der Nutzer
----------------------------
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch die IBAN-Konten von
+Nutzern, die CHF an TOPS überweisen, um Wertmarken zu kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von
+Peer-to-Peer-Zahlungen mindestens eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur
+Identifizierung.
+
+
+1.5. Geheimhaltung
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
+erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine
+Daten zur Identität der Nutzer erfasst.
+
+
+1.6. Support
+~~~~~~~~~~~~
+
+[FIXME] - Bitte den Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem die Wendung
+"personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern":
+
+TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An der Erbringung
+dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten hierfür Zugriff auf notwendige
+personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern.
+
+
+1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten von Nutzern
+einzuhalten:
+* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen
+(z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
+* Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur
+Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
+* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um
+Fehltransaktionen zu verhindern.
+* Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der
+Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit dem
+Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer des Wallet zugerechnet.
+* Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu behandeln und
+ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher
+verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren.
+Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät speichern. Die
+Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein
+verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger
+bedeutet einen Totalverlust des Guthabens.
+* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten
+Taler-Wallet innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das
+Internet verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des
+Guthabens erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, die
+zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt.
+[FIXME] * Im Fall der Notwendigkeit einer IBAN-Recherche oder KYC-Auskunft werden die dafür
+anfallenden Kosten den Verursachern belastet.
+
+
+1.8. Nutzung; Missbräuche
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder
+vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur rechts- und vertragskonformen Nutzung
+anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder
+einstellen, die Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls
+Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen.
+
+[FIXME] - Bitte absegnen:
+
+TOPS behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an Begünstigte
+zurückzuhalten.
-Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch
-die IBAN-Konten von Nutzern die CHF an TOPS überweisen um Wertmarken zu
-kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer Zahlungen mindestens
-eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung.
+
+1.9. Haftung
+~~~~~~~~~~~~
+
+TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund der Verwendung von
+GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden
+* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen
+und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale Endgerät,
+* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder anwendbare Gesetze
+zurückzuführen sind,
+* aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten Hardware,
+* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich Systemwartungsarbeiten) oder
+Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze
+* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden,
+* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TOPS) zurückzuführen
+sind,
+es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches
+Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis
+höchstens CHF 1000. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist –
+soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen.
+
+Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der Nichteinhaltung dieser
+AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder
+der Ausführung von Anweisungen entstehen.
1.10. Kommunikation
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über
-Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich,
-auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht,
-Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg
-angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen.
+Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Protokoll
+von GNU Taler. Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren.
+TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte
+rechtlich notwendige Daten bereitstellen.
+
+
+1.11. Änderung dieser AGB
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung bezogene
+Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Änderungen vor dem Bezug von neuen
+Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den
+geänderten Bedingungen.
1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-1.12.1 Anpassungen an Gesetzesbestimmungen
-------------------------------------------
+1.12.1. Anpassungen an Gesetzesbestimmungen
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten,
Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten
ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen.
-1.12.2 Selbstvorbehalt
------------------------
+1.12.2. Selbstvorbehalt
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige
-Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund
-rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf
-behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.
+TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu
+ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher
+Anforderungen, technischer Probleme, zur Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung
+oder aus Sicherheitsgründen.
-1.14 Datenschutz
+1.13. Trademark / Logo
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Begünstigte haben das nicht ausschliessliche Recht, das Logo von GNU Taler zu nutzen, um zu
+signalisieren, dass sie Zahlungen mit GNU Taler akzeptieren.
+
+
+1.14. Datenschutz
~~~~~~~~~~~~~~~~
-Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf
-der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch).
+[FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen:
+
+TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung personenbezogener
+Daten von **Nutzern** die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung, insbesondere
+des Bundesgesetzes über den Datenschutz und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten.
+
+Alle Systemdaten werden primär in der Schweiz gehostet.
+
+KYC-Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet, die
+Daten nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. Die eigentlichen Daten des Kernsystems werden
+auf verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem
+Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TOPS einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Das
+gesamte Design des Zahlungsdiensts GNU Taler wurde strikt nach den Grundsätzen "Privacy-by-Design”
+und "Privacy-by-Default” umgesetzt.
+
+Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der
+Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch).
1.15. Dauer und Kündigung
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe,
-Verkäufer und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die
-begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS
-kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in
-Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche
-Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der
-Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate
-keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung
-als beendet.
-
-Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die
-Bankkonten zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an
-den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer
-Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die
-bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll
-informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu
-saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten
-den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum
-der TOPS übergeht.
+Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige
+Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine
+unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit -
+insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung
+durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per
+E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt
+die Geschäftsbeziehung als beendet.
+
+Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten
+zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so
+das Guthaben saldieren. Bei einer Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer
+über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll informiert und von
+den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren. Nutzer, die diese Saldierung
+unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches
+in das Eigentum der TOPS übergeht.
+
+
+1.16. Übertragung
+~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+TOPS kann die Vertragsbeziehungen (einschliesslich eines Guthabens) jederzeit und ohne vorherige
+Information auf eine andere Gesellschaft übertragen.
1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
-Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und
-Kunden und TOPS (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen
-schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von
-Staatsverträgen.
+Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS und Nutzern
+ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und
+unter Ausschluss von Staatsverträgen.
Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel
-ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz
+ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz
ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort.
+
+2. Zahlungsfunktionen
+---------------------
+
+2.1. Limiten
+~~~~~~~~~~~~
+
+Es bestehen Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für das Abheben von
+e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von P2P-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit
+bestätigter Schweizer Mobilfunknummer.
+
+
+2.2. Aufbuchen
+~~~~~~~~~~~~~~
+
+Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen Optionen aufgeladen.
+
+Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im Taler-Wallet den von TOPS betriebenen
+Zahlungsdienst, an den man diese Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schließlich das
+Taler-Wallet die elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt.
+
+TOPS kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr anbieten.
+Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die Nutzer
+zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis,
+dass das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist.
+
+Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im Taler-Wallet kann je nach
+Ladeoption mehrere Tage in Anspruch nehmen.
+
+
+2.3. Abbuchen
+~~~~~~~~~~~~~
+
+Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen
+sind nicht erlaubt.
+
+
+2.4. Zahlen mit GNU Taler
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der
+geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die diese Bezahloption
+akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps
+und sonstige Begünstigte).
+
+Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet abgebucht. Es muss
+im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar sein.
+
+
+2.5. Belastung der Bezahlungen
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem Taler-Wallet von ihrem
+digitalen Endgerät erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind.
+Wer ein Guthaben im Taler-Wallet einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet.
+
+
+2.6. Preise und Gebühren
+~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
+
+[FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen:
+
+TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung
+bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Gebührenänderungen vor dem
+Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der Gebühren gilt als
+Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.