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author | Stefan Kügel <skuegel@web.de> | 2024-05-14 10:13:47 +0200 |
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committer | Stefan Kügel <skuegel@web.de> | 2024-05-14 10:13:47 +0200 |
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TOPS Terms of service full version
Diffstat (limited to 'contrib')
-rw-r--r-- | contrib/exchange-tos-tops-v0.rst | 364 |
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diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst index 9007e0aa7..11df6a929 100644 --- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst +++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst @@ -1,132 +1,342 @@ - +Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von GNU TALER +============================================================= + +1. Allgemeines +-------------- + +[FIXME] Dieses Dokument (Allgemeine Geschäftsbedingungen, nachfolgend **AGB**) regelt die Rechte und +Pflichten von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten). + 1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Taler Operations AG (nachfolgend TOPS) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz bietet -ein Bezahlsystem auf Basis von GNU Taler fuer Nutzer in der Schweiz an. -Nutzer sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten -Wertmarken (e-Geld) welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert -werden und mit denen Nutzer bezahlen koennen. Dieses Dokument regelt die -Rechte und Pflichten von Nutzer und Zahlungsempfangern (Begünstigte). +Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz, bietet einen +**Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der Schweiz an. **Nutzer** sind Eigentümer +von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in +Eigenverantwortung der Nutzer gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können. + +**Taler-Wallet** bezeichnet eine von TOPS bereitgestellte Software, die digitales Bargeld (e-Geld) +verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. -[CG: Please use TOPS instead of TALER AG everywhere] +**Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen Zahlungsdienst +mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Taler-Wallet. -[CG: this sentence needs to go elsewhere, but I again did not get the full document -that I had asked for...] -Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne -ihre Zustimmung erfolgt sind. +TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird +daher nicht direkt von der FINMA beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. +6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne +Kundeneinlagensicherung. -1.2. Zugang zu den TALER Zahldienstleistungen -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler -kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern -durchzuführen und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, -online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, -die TOPS signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend +1.2. Zugang zu den Dienstleistungen +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +[FIXME] - Bitte deinen Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem den Begriff +"TOPS-Nutzer": + +GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler kann von Nutzern +verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern durchzuführen und als Zahlungsmittel im +stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder +Dienstleistungsanbietern, die TOPS-signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden. +1.3. Technische Voraussetzungen +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet (elektronische +Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem Browser auf dem PC +installieren. Die Nutzer sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind +ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene +Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine Einschränkungen und +übernimmt keine Gewährleistung. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer +Taler-Wallets bzw. Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten. + + 1.4. Registrierung und Identifizierung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - 1.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten --------------------------------------- +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei -der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann -TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat -das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des -Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre -Angaben machen. +Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei der Erfüllung +regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann TOPS über die +Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat das Recht und ggf. die +gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des Zahlungsdiensts auszuschliessen, +sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben machen. 1.4.2. Pflichten Begünstigter ------------------------------ +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit -TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei -verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung -regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen. +Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit TOPS ein und +können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei verlangten Informationen +zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit +weitere Informationen zu verlangen. 1.4.3. Pflichten der Nutzer ---------------------------- +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch die IBAN-Konten von +Nutzern, die CHF an TOPS überweisen, um Wertmarken zu kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von +Peer-to-Peer-Zahlungen mindestens eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur +Identifizierung. + + +1.5. Geheimhaltung +~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen +erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine +Daten zur Identität der Nutzer erfasst. + + +1.6. Support +~~~~~~~~~~~~ + +[FIXME] - Bitte den Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem die Wendung +"personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern": + +TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An der Erbringung +dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten hierfür Zugriff auf notwendige +personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern. + + +1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten von Nutzern +einzuhalten: +* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen +(z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). +* Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur +Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. +* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um +Fehltransaktionen zu verhindern. +* Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der +Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit dem +Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer des Wallet zugerechnet. +* Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu behandeln und +ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher +verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. +Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät speichern. Die +Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein +verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger +bedeutet einen Totalverlust des Guthabens. +* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten +Taler-Wallet innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das +Internet verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des +Guthabens erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, die +zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt. +[FIXME] * Im Fall der Notwendigkeit einer IBAN-Recherche oder KYC-Auskunft werden die dafür +anfallenden Kosten den Verursachern belastet. + + +1.8. Nutzung; Missbräuche +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder +vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur rechts- und vertragskonformen Nutzung +anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder +einstellen, die Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls +Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. + +[FIXME] - Bitte absegnen: + +TOPS behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an Begünstigte +zurückzuhalten. -Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch -die IBAN-Konten von Nutzern die CHF an TOPS überweisen um Wertmarken zu -kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer Zahlungen mindestens -eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung. + +1.9. Haftung +~~~~~~~~~~~~ + +TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund der Verwendung von +GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden +* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen +und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale Endgerät, +* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder anwendbare Gesetze +zurückzuführen sind, +* aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten Hardware, +* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich Systemwartungsarbeiten) oder +Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze +* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden, +* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TOPS) zurückzuführen +sind, +es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches +Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis +höchstens CHF 1000. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – +soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. + +Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der Nichteinhaltung dieser +AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder +der Ausführung von Anweisungen entstehen. 1.10. Kommunikation ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über -Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. Die Nutzer sind dafür verantwortlich, -auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, -Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg -angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. +Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Protokoll +von GNU Taler. Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. +TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte +rechtlich notwendige Daten bereitstellen. + + +1.11. Änderung dieser AGB +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung bezogene +Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Änderungen vor dem Bezug von neuen +Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den +geänderten Bedingungen. 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -1.12.1 Anpassungen an Gesetzesbestimmungen ------------------------------------------- +1.12.1. Anpassungen an Gesetzesbestimmungen +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. -1.12.2 Selbstvorbehalt ------------------------ +1.12.2. Selbstvorbehalt +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige -Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund -rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf -behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. +TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu +ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher +Anforderungen, technischer Probleme, zur Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung +oder aus Sicherheitsgründen. -1.14 Datenschutz +1.13. Trademark / Logo +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Begünstigte haben das nicht ausschliessliche Recht, das Logo von GNU Taler zu nutzen, um zu +signalisieren, dass sie Zahlungen mit GNU Taler akzeptieren. + + +1.14. Datenschutz ~~~~~~~~~~~~~~~~ -Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf -der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch). +[FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen: + +TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung personenbezogener +Daten von **Nutzern** die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung, insbesondere +des Bundesgesetzes über den Datenschutz und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten. + +Alle Systemdaten werden primär in der Schweiz gehostet. + +KYC-Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet, die +Daten nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. Die eigentlichen Daten des Kernsystems werden +auf verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem +Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TOPS einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Das +gesamte Design des Zahlungsdiensts GNU Taler wurde strikt nach den Grundsätzen "Privacy-by-Design” +und "Privacy-by-Default” umgesetzt. + +Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der +Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch). 1.15. Dauer und Kündigung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, -Verkäufer und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die -begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS -kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in -Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche -Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der -Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate -keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung -als beendet. - -Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die -Bankkonten zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an -den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer -Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die -bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll -informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu -saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten -den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum -der TOPS übergeht. +Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige +Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine +unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - +insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung +durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per +E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt +die Geschäftsbeziehung als beendet. + +Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten +zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so +das Guthaben saldieren. Bei einer Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer +über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll informiert und von +den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren. Nutzer, die diese Saldierung +unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches +in das Eigentum der TOPS übergeht. + + +1.16. Übertragung +~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +TOPS kann die Vertragsbeziehungen (einschliesslich eines Guthabens) jederzeit und ohne vorherige +Information auf eine andere Gesellschaft übertragen. 1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und -Kunden und TOPS (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen -schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von -Staatsverträgen. +Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS und Nutzern +ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und +unter Ausschluss von Staatsverträgen. Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel -ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz +ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort. + +2. Zahlungsfunktionen +--------------------- + +2.1. Limiten +~~~~~~~~~~~~ + +Es bestehen Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für das Abheben von +e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von P2P-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit +bestätigter Schweizer Mobilfunknummer. + + +2.2. Aufbuchen +~~~~~~~~~~~~~~ + +Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen Optionen aufgeladen. + +Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im Taler-Wallet den von TOPS betriebenen +Zahlungsdienst, an den man diese Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schließlich das +Taler-Wallet die elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt. + +TOPS kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr anbieten. +Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die Nutzer +zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, +dass das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist. + +Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im Taler-Wallet kann je nach +Ladeoption mehrere Tage in Anspruch nehmen. + + +2.3. Abbuchen +~~~~~~~~~~~~~ + +Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen +sind nicht erlaubt. + + +2.4. Zahlen mit GNU Taler +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der +geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die diese Bezahloption +akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps +und sonstige Begünstigte). + +Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet abgebucht. Es muss +im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar sein. + + +2.5. Belastung der Bezahlungen +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem Taler-Wallet von ihrem +digitalen Endgerät erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. +Wer ein Guthaben im Taler-Wallet einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet. + + +2.6. Preise und Gebühren +~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ + +[FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen: + +TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung +bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Gebührenänderungen vor dem +Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der Gebühren gilt als +Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. |