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author | Stefan Kügel <skuegel@web.de> | 2024-05-06 09:19:50 +0200 |
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committer | Stefan Kügel <skuegel@web.de> | 2024-05-06 09:19:50 +0200 |
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diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst index 2217f781c..d6e9232c1 100644 --- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst +++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst @@ -1,959 +1,133 @@ -Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von TALER -========================================================= - -1. Allgemeines --------------- - + 1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Die Taler Operations AG (nachfolgend "**TALER AG**") ist eine Schweizer Aktiengesellschaft -mit Sitz in Zürich. -Die TALER bietet Privatkundinnen und -kunden (nachfolgend "**Kundin und/oder Kunde**") -unter dem Namen "TALER” eine eigenes Bezahlungssystem an (nachfolgend "TALER”). -Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "**AGB**") regeln die Benutzung von -TALER App und die von der TALER AG über die TALER erbrachten Dienstleistungen. -Diese AGB gelten als akzeptiert, sobald die Kundin bzw. der Kunde in der TALER App das -Einverständnis erklärt hat. - -[KOMMENTAR SK] -1. Wenn es wirklich nötig ist, für "Taler Operations AG" eine Abkürzung zu verwenden, dann -würde "TALER AG" aus Sicht der GNU-Community den Namen von GNU Taler sehr vereinnahmen. -Mein Vorschlag wäre noch kürzer als TALER AG und birgt keine Verwechslungsgefahr, -Vereinnahmung oder Anmaßung: TOPS AG - -CG: Warum nicht einfach "TOPS" statt "TOPS AG"? AG ist auch nicht relevant. - -2. Bitte lasst uns Gendersprache vermeiden und statt "**Kundin und Kunde**" lieber -"**Nutzer**" verwenden und möglichst im Plural schreiben. - -CG: Absolut, Gendersprache ist auslaenderfeindlich weil fuer nicht-Muttersprachler - deutlich schwerer. Aber besser *Kunden* statt *Nutzer* weil vmtl. Kunde ein Rechtsbegriff ist. - -3. **Zahlungsdienst** wäre IMHO rechtlich und sprachlich besser als "Bezahlungssystem". -Dieser Begriff entspricht dem englischen 'payment service provider' auch nach ISO 220022. - -CG: OK. - -4. Ich würde dem Zahlungsdienst keinen "Namen" geben - vor allem nicht TALER, weil das -sofort mit einer Währung assoziiert wird. Taler ist jedoch keine Währung, sondern ein -Bezahlsystem, das in unserem Fall in CHF denominiertes e-Geld emittiert, genauer -gesagt TOPS-CHF. Wenn wir dafür eine Kurzbezeichnung dafür brauchen, dann wäre -mein Vorschlag **eCHF**. - -Ja, bin auch gegen die Benennung, vor allem weil es eben kein *eigenes* System ist, -nur weil ich einen Web-Server betreibe, besitze ich ja nicht das Web ;-). - -5. Weitere Begriffsbestimmungen wären hier sinnvoll: -- **Zahlungsdienst** bezeichnet die Dienstleistung der Taler Operations AG mit Sitz in -Biel (Höheweg 80, 2502 Biel, Mitglied in der anerkannten Selbstregulierungsorganisation -gemäss Art. 24 GwG, dem VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen). - -CG: Nein, zu komplex. Weglassen. - -- **Selbstregulierung** bezeichnet die Eigenschaft der Taler Operations AG als Mitglied -einer Selbstregulierungsorganisation wie dem VQF und Betreiberin einer -Sandbox-Dienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft -(Nichtbank). - -CG: Auch nicht gut. "TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten -Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA -beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. 6 Abs. 2 -BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne -Kundeneinlagensicherung." - -- **Taler-Wallet** bezeichnet eine von Taler Operations AG bereitgestellte Software, die -digitales Bargeld (e-Geld) verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur -Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. -- **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell -Zahlende. - CG: "Kunden sind Inhaber von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen Kunden bezahlen koennen." -- **Begünstigte** bezeichnet Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger von -Überweisungen des Zahlungsdiensts. -- **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen -Zahlungsdienst mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Wallet. - -CG: Rest weg-kuerzen: - -"", die als -Publikumseinlagen bei Nichtbanken gelten. Taler Operations AG unterliegt nicht der -Einlagensicherung und als Nichtbank auch nicht der Bankenaufsicht. Die entgegengenommen -Gelder werden auf einem Sammelkonto aufbewahrt, um Zahlungen zwischen den Nutzern bzw. -zwischen Zahlenden (Käufern) und Begünstigen (Verkäufern) auszuführen."" (alles streichen) - -- **Überweisungen an Begünstigte** bezeichnet die Überweisungen des Zahlungsdiensts an -Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger, die IBAN-Konten an Finanzinstituten in -der Schweiz führen müssen, um die Zahlungen ihrer Kunden über den Zahlungsdienst empfangen -zu können. -- **Geschäftsbeziehung** bezeichnet die Beziehung zwischen Taler Operations AG und den -Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger). Sollten für über 12 -Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als -beendet. - -CG: Taler Operations AG => TOPS (ueberall!). - +[KOMMENTAR SK] +1. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden", denn +Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken austauschen, +ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle anderen Nutzer, die +wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für P2P-Transaktionen von Wallets, +die keine Zahlung auslösen, sondern nur Token an andere Wallets übertragen wollen. +2. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer" wären hierfür +rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem Punkt exakt sein, +wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen (Wertmarken/Token, die in +Wallets bis zu ihrer Einlösung als Eigentum der Wallet-Eigentümer verwahrt werden). + +Daher nun folgender **Formulierungsvorschlag**: +- **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken, welche +sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit denen sie bezahlen +können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein weiteres Mal eingelöst werden. +Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet. +Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne +ihre Zustimmung erfolgt sind. [KOMMENTAR SK] 1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über das TALER Zahlungssystem ermöglicht. -TALER kann von Kundinnen und Kunden verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER Nutzern -durchzuführen ("**P2P-Zahlung**") und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an -Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die -TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Händler**"), eingesetzt werden -("**P2M-Zahlung**"). - -CG: nein, nicht noch Haendler einfuehren, einfach bei **Beguenstigten** bleiben! - -Die TALER AG kann sodann die Verwendung der TALER App auch im Ausland bei Händlern zulassen, -die an einem mit dem TALER Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem -angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das -TALER Zahlungssystem weitergeleitet (nachfolgend "**internationale Zahlung**"). -Darüber hinaus bietet die TALER AG verschiedene Mehrwertleistungen an, namentlich die -Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des -Mobile-Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kundinnen und Kunden u.a., Coupons, -Stempelkarten und weitere Kampagnen in der TALER App zu erhalten und zu verwalten, Stempel -zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die TALER App einzulösen. - -CG: obiger Paragraph ist kompletter Unsinn, einfach komplett Streichen. Wir machen -KEINE internationalen Zahlungen, und auch keine "Mehrwertleistungen". Einfach killen! - -[NETZBON-NEU] -Der Verein Soziale Ökonomie arbeitet an der Digitalisierung des NetzBon mit GNU Taler, -einem digitalen Bezahlsystem, das komplett auf Freier Software und quelloffener Software -(FLOSS, Free Libre and Open-Source Software) basiert und den Grundsätzen der Sozialen -Ökonomie folgt. Die Taler Operations AG stellt dieses Bezahlsystem dem Verein Soziale -Ökonomie zur Verfügung. Die Erweiterung von NetzBon mit eNetzBon soll die Effizienz und -Wirtschaftlichkeit des NetzBon verbessern, ohne jedoch die physische Form des NetzBon in -naher Zukunft abzuschaffen. -[NETZBON-NEU] - [KOMMENTAR SK] -- Treffender als "P2M-Zahlung" wäre m.E. "C2M-Zahlung" (Customer-to-Merchant), weil die -Zahlenden im Normalfall keine "Peers" sind, sondern einfach nur deren Kunden. P2P-Zahlungen -liegen hingegen definitionsgemäß auch vor, wenn Zahlende von ihrem Wallet auf das Wallet -eines Händlers Coins übertragen (Wallet-Exchange-Wallet). -- Müssen wir "P2M" als Begriff in den AGB unbedingt verwenden? Bitte diskutieren. -[KOMMENTAR SK] - -CG: Ich sehe gar nicht, das wir ueberhaupt P2P vs. P2M/C2M-Zahlungen in den AGBs unterscheiden muessen/sollten. - - -1.3. Technische Voraussetzungen -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -TALER kann "_____________________". Benötigt wird "__________________________". -Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktive -Internetverbindung. - -[NETZBON-NEU] -Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet -(elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem -Browser auf dem PC installieren. -[NETZBON-NEU] - -CG: Nutzer => Kunden - -[KOMMENTAR SK] -- Mir ist nicht klar, was in die Leerzeilen kommen soll. - -CG: Ditto. - -- Der Satz darunter ist korrekt, aber "Mehrwertleistungen" ein TWINT-Begriff, den wir -streichen sollten. - -CG: JA! - -- Ich empfehle, den Satz von NETZBON zu übernehmen, denn er erwähnt auch die -Browser-Erweiterungen und spricht allumfassend von "Diensten". - -CG: Ja. Bitte noch hinzufuegen: "Kunden sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet - Anwendung. Beguenstigte sind ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet - Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene Loesungen werden von - diversen Anbietern bereitgestellt. - TOPS macht hier keine Einschraenkungen, und uebernimmt keine Gewaehrleistung. - Kunden sind eigenverantwortlich fuer die Sicherheit ihrer Taler-Wallets bzw. - Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten." +1.2. **Zugang zum TALER-Zahlungsdienst und zu anderen TOPS-Dienstleistungen**. [KOMMENTAR SK] 1.4. Registrierung und Identifizierung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu -registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält -sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu -verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert. -Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw. -Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein. -Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in -TALER aktualisiert werden. -Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. -bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen. - -[NETZBON-NEU] -Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und es erfolgt auch keine -Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. Sie können ihre Waren ohne Preisgabe ihrer -Identität erwerben. - -Am eNetzBon-System teilnehmende Betriebe (Händler, Verkäufer) halten beim Verein Soziale -Ökonomie interne eNetzBon-Konten, auf welche sie die ihnen übergebenen Bareinzahlungen von -Nutzern (Kunden, Käufern) übertragen, damit die Nutzer dann eNetzBon in ihre persönlichen -Wallets abheben können. Sie benötigen diese internen eNetzBon-Konten ebenfalls für den -Empfang von Zahlungen der Nutzer für Güter (Waren und Dienstleistungen) der Betriebe. - -Die Nutzer leisten Ihre Einzahlung an das Bezahlsystem entweder in bar an den Verein -Soziale Ökonomie oder an seine Mitglieder (Händler, Verkäufer) oder überweisen von ihrem -bestehenden Girokonto bei einer Schweizer Bank an das Bankkonto des Vereins Soziale Ökonomie -in der Währung Schweizer Franken (CHF), um dann wertbasierte elektronische Münzen in ihre -Taler-Wallets abzuheben. Sie beziehen damit digitale Wertmarken, die wie ein -Gutschein oder Prepaid-Guthaben zu betrachten sind. Sie werden auch als Token -oder Coins bezeichnet. Die elektronischen Münzen werden in der Komplementärwährung -"eNetzBon" im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte auf dem -Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie in "NetzBon" dar. -[NETZBON-NEU] - [KOMMENTAR SK] -Statt des ersten Absatzes von 1.4.: -Zur Nutzung des Zahlungsdiensts bei Überweisungen an **Begünstige** von über 15.000 -CHF/Jahr sind diese verpflichtet, sich in bei Taler Operations AG zu registrieren und die -dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Taler Operations AG behält -sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu -verlangen. - -Taler Operations AG benötigt zur Registrierung der Händler deren IBAN, Adresse und -Telefonnummer (AMLA-Akte) oder es gelten die Empfangslimiten für Händler. Zur -Nutzung des Zahlungsdiensts gehen die Begünstigten eine Geschäftsbeziehung mit Taler -Operations AG ein. Ab einer bestimmten Umsatzhöhe sind sie verpflichtet, sich zu -registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. - -Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei Taler Operations AG -oder dem Bezahlsystem bzw. Zahlungsdienst. Es werden jedoch die IBAN-Konten erfasst, von -denen die eingehenden Überweisungen erfolgen. Die Nutzer brauchen für das Abheben in -Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum Empfang von TANs, die der Zahlungsdienst -versendet. Es gelten Höchstabhebegrenzen von 5.000 CHF pro Monat bzw. 15.000 CHF pro Jahr -für die Nutzer. Bei Zahlungen an andere Nutzer (P2P-Zahlungen) bestehen für Nutzer mit -Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für -das Senden und das Empfangen von e-Geld. -[KOMMENTAR SK] - -CG: Bitte allgemeiner halten, die Grenzwerte CHF sollten gar nicht explizit in -den AGBs auftauchen! Stattdessen: "Zur Nutzung des Zahlungsdienstes sind -Kunden und Beguenstigte verpflichtet TOPS bei der Erfuellung regulatorischer -Vorgaben zu unterstuetzen. Insbesondere kann TOPS Auskunft verlangen ueber die -Identitaet von wirtschaftlich Beguenstigten. TOPS hat das Recht und die -Pflicht ggf. Kunden und Beguenstigte von der Nutzung des Systems -auszuschliessen sollten diese die notwendigen Auskuenfte verweigern oder -inkorrekte Angaben machen." +Meine Vorschläge dazu: +1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei +der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann +TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat +das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des +Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre +Angaben machen. +1.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit +TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei +verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur Registrierung von +Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung +regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen verlangen zu können. - -1.5. Geheimhaltung -~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Der Umstand der Geschäftsbeziehung und daraus resultierende Daten (z.B. Name, Wohnort, -Transaktionsdaten) werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie können zur Erbringung von -Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte bekannt -gegeben werden. Die Vertraulichkeit ist sodann zur Wahrung berechtigter Interessen der TALER -AG, aber insbesondere in folgenden Fällen, aufgehoben: -* Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten und Erfüllung regulatorischer Vorgaben -* Inkasso von Forderungen der TALER AG? -* Gerichtliche Auseinandersetzungen. - -[NETZBON-NEU] -Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und auch nicht erfasst. Es erfolgt auch -keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. -[NETZBON-NEU] - -[KOMMENTAR SK] -- Satz 1: Geschäftsbeziehung **mit Begünstigten** -- Ergänzen: Satz aus NETZBON-NEU -[KOMMENTAR SK] - -CG: "Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der zur Erfuellung -gesetzlicher Verpflichtungen notwendigen Umfang erhoben, verarbeitet, -aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine -Daten zur Identitaet vom zahlenden Nutzer erfasst." - - - -1.6. Support -~~~~~~~~~~~~ - -Die TALER AG stellt den Kundinnen und Kunden im Sinne eines technischen Supports über die -TALER eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von der -TALER AG auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten -gegeben werden kann. - -[KOMMENTAR SK] -Ich würde hier die Haftung für die Aktionen der Dritten einschränken. Zugriff auf relevante -Daten hätten dritte Parteien wie z.B. Auditoren oder Behörden übrigens auch nur bei Händlern -in Bezug auf deren Daten und Umsätze. Bitte diskutieren. -[KOMMENTAR SK] - -CG: Ich wuerde nur das Deutsch korrigieren wollen: -"TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An -der Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten -hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit -den Nutzern." - - -1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Beim Umgang mit TALER sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten durch die Kundinnen und -Kunden einzuhalten: -* Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu -schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). -* Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten, darf keinesfalls an andere -Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden. -* Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer, -Geburtsdatum usw.) bestehen. -* Im Schadenfall haben die Kundinnen und Kunden nach bestem Wissen zur Aufklärung des -Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der -Polizei zu erstatten. -* Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu -überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern. -* Es ist dafür zu sorgen, dass der Kontakt zur TALER AG nicht abbricht. Kommt es zu -einem Kontaktabbruch, so kann die TALER AG die ihr entstehenden Kosten für -Adressnachforschungen, wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von -nachrichtenlosen Vermögenswerten, den Kundinnen und Kunden weiterbelasten. Das Vorgehen bei -nachrichtenlosen Vermögen und die jeweils geltende Gebührentabelle lässt sich hier einsehen. -Kontaktlose Geschäftsbeziehungen mit einem Schuldsaldo werden von der TALER AG aufgelöst. -Die Kundinnen und Kunden sind für die Verwendung (Nutzung) ihres Smartphones verantwortlich -und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der TALER App auf dem Smartphone -ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit der TALER App -auf dem Smartphone einer Kundin bzw. Kunden vornimmt, der Kundin bzw. dem Kunden -zugerechnet. - -[NETZBON-NEU] -Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu -behandeln und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der -Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor -unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf -einem anderen Gerät speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der -Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf -ohne Backup der eNetzBon auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen -Totalverlust des Gegenwerts des NetzBon-Guthabens. -[NETZBON-NEU] - -[KOMMENTAR SK] -- Streichen: * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten... -- Streichen: * Der gewählte Code darf nicht... -CG: 2x Ja. - -- Streichen: * Es ist dafür zu sorgen, dass... (ist wohl ein TWINT-Rest) - -CG: Besser: ummuenzen auf **Beguenstigte**. D.h. wenn wir einem Haendler Geld schulden -aber z.B. KYC brauchen, liegt es erst einmal beim Haendler dies zu merken (im Backend!) -und uns zu kontaktieren! Wenn wir nachforschen muessen, wer hinter einer IBAN steckt -um dann KYC zu bekommen, soll dies ruhig kosten. Der Text zu Schuldsalden muss natuerlich -raus, Schulden gibt es ja bei uns nicht! - -- Stattdessen den Text aus NETZBON-NEU verwenden und ergänzen mit: -* Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet -innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das Internet -verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens -erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, das ein -Jahr beträgt. - -CG: "das zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr betraegt" (ca. ist wichtig, wir runden...!). -[KOMMENTAR SK] - -1.8. Nutzung; Missbräuche -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Weicht die Nutzung von TALER erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen -eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden -zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne -Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- -und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von -Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen -Angaben der Kunden bei der Registrierung. - -[NETZBON-NEU] -Die Taler-App ermöglicht keine direkten Interaktionen, sondern dient ausschliesslich dem -Bezug und der Verwendung von eNetzBon bei teilnehmenden Geschäften. Spenden sind möglich. -Die Nutzer verpflichten sich, die Taler-App gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften -zu verwenden. Dem Nutzer ist es nur möglich, mit öffentlichen Shops zu interagieren. Mit -anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren. - -Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch -gewisse Konten zu löschen. -[NETZBON-NEU] - -[KOMMENTAR SK] -- Satz 1: die Kundinnen und Kunden --> die **Nutzer** -- Satz 2: Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben der -**Begünstigten (Händler, Verkäufer)** bei der Registrierung. - -CG: Satz 2: bei P2P brauchen wir ggf. auch angaben von Nutzern, wuerde ich bei **Nutzern** lassen. - -- In NETZBON-NEU streichen: Mit anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren. - -CG: Genau, ist auch bei Netzbon *falsch*. - -- Ändern: Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder -Missbrauch Konten **(von Händlern, Betrieben, Verkäufern) zu sperren bzw.** zu löschen. -[KOMMENTAR SK] - -1.9. Haftung -~~~~~~~~~~~~ - -Die TALER AG haftet nicht für den Kundinnen und Kunden entstandene Verluste oder Schäden -aufgrund der Verwendung von TALER, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden: -* aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und -unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das Smartphone; -* die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Kundinnen und Kunden gegen diese AGB -oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind; -* aufgrund einer Störung oder Fehlers von TALER oder der verwendeten Hardware; -* aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (inkl. für Systemwartungsarbeiten) oder -Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze; -* aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden; -* in Bezug auf Mehrwertleistungen; - -CG: streichen? Mehrwertleistungen machen wir doch gar nicht? - -* die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TALER AG) -zurückzuführen sind, -es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches -Verschulden der TALER AG zurückzuführen. Die TALER AG ersetzt Sach- und Vermögensschäden je -Schadenereignis bis höchstens CHF 1’000. -Die Haftung der TALER AG für Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Datenverluste ist – soweit -gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. -Die Kundin bzw. der Kunde hält die TALER AG schadlos für Schäden oder Verluste, die der -TALER AG aufgrund der Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlichen Vorgaben, aufgrund -fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Kundin bzw. des Kunden oder der Ausführung von -Anweisungen entstehen. - -[KOMMENTAR SK] -- Vorschlag zur Ergänzung des obigen Absatzes: -Die Taler Operations AG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden -ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. -Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen -etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. - -Hat ein Nutzer des Taler-Bezahlsystems durch schuldhaftes Verhalten - zum Beispiel durch -Verletzung von Mitwirkungspflichten wie regelmässige Sicherungen und Vorsichtsmassnahmen - -zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des -Mitverschuldens, in welchem Umfang Taler Operations AG und Nutzer den Schaden zu tragen -haben. - -CG: Nein, weglassen. Hilft uns nicht, nur mehr Text. AGB steht eh nicht ueber Recht und Gesetz. - -- Streichen: * in Bezug auf Mehrwertleistungen; - -CG: genau. +1.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS oder dem +Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS überweisen. +Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum +Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst. [KOMMENTAR SK] 1.10. Kommunikation ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Kundinnen und Kunden erfolgt grundsätzlich -über die TALER. Bei Bedarf kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden auch ausserhalb der -TALER App kontaktieren. Eine solche Kommunikation ist nicht zwingend vertraulich oder -sicher. - -[KOMMENTAR SK] -- Satz 1: Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Begünstigten erfolgt grundsätzlich -über die TALER AG. - -- Satz 2: Bei Bedarf kann die TALER AG die registrierten Begünstigten (Händler, Betriebe, -Verkäufer) kontaktieren. -- Ergänzen: Falls eine Kommunikation zwischen der TALER AG und den Nutzern notwendig werden -sollte, kann diese über ein Finanzinstitut (Bank des überweisenden Girokontos der Nutzer) -oder/und über die Taler-Apps erfolgen, sofern dies technisch möglich ist. -[KOMMENTAR SK] - -CG: alles falsch. Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich -über Benachrichtigungen im GNU Taler Protokoll. Nutzer sind dafuer verantwortlich auf -entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen -nicht auszufuehren bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten -bereitstellen. - - - -1.11. Änderung AGB -~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Die TALER AG kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen werden auf geeignete Weise bekannt -gegeben. Ist die Kundin bzw. der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann die -Kundin bzw. der Kunde die TALER App nicht mehr verwenden. - [KOMMENTAR SK] -Vorschlag statt des obigen Absatzes: -Die Taler Operations AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen -(AGB) ändern zu können. Die Nutzer werden über Änderungen in der Taler-App benachrichtigt. -Die fortgesetzte Nutzung der Taler-App nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den -geänderten Bedingungen. - -Der Zahlungsdienst sendet automatisch Änderungen in den AGB und Datenschutzbestimmungen -an die Taler-Wallets mit der Notwendigkeit der Bestätigung durch die Nutzer, nach der sie -die Taler-App weiterverwenden können. +Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. +Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. +TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich +notwendige Daten bereitstellen. [KOMMENTAR SK] -CG: "TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der -Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Wallets informieren Nutzer über Änderungen -vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach -Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen." - -weil: du kannt den Leuten nicht verbieten, eine GPL-Wallet nicht zu benutzen wenn sie -TOPS AGBs nicht zustimmen! Das waere GPL-widrig! - - 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, -Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben -vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen. -Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen -unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die -Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im -Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über -ein mit dem TALER Zahlungssystem kooperierendes ausländisches Zahlungssystem. - -CG: Letzten Satz hier streichen. Nix international. - -Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung -zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher -Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche -Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. -Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER -für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur -verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen -beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder -solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei -Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können -Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die -Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. -Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu -erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder -Meldepflichten nachzukommen. - -CG: scheint mir vieles vorher gesagtes zu duplizieren. Ggf. oben Text streichen? - -1.13. Geistiges Eigentum -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kundinnen und Kunden das unübertragbare, nicht -ausschliessliche Recht zur Nutzung von TALER. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich -aus den vorliegenden AGB. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der TALER AG oder den -berechtigten Dritten. - [KOMMENTAR SK] -Satz 1: Für die Dauer der **Nutzung** erhalten die Nutzer das unübertragbare, nicht -ausschliessliche Recht zur Verwendung des Bezahlsystems. Die Vertragspartner (Händler, -Betriebe, Verkäufer) als Begünstigte erhalten im Fall der Nutzung der P2P- oder -P2M-Funktion des Bezahlsystems dieses Recht wie alle anderen Nutzer eingeräumt. -[KOMMENTAR SK] - -CG: Wuerde ich alles streichen. IP-Unsinn. Besser: - -1.13: Trademark -~~~~~~~~~~~~~~~ - -Beguenstigte haben das nicht ausschliessliche Recht das Taler-Logo zu -nutzen um zu signalisieren, dass sie Zahlungen mit Taler akzeptieren. +Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren) Entwicklung der Regulatorik +zu bleiben: +1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, +Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten +ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. +1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu +beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, +zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. +[KOMMENTAR SK] 1.14 Datenschutz ~~~~~~~~~~~~~~~~ -Die TALER AG verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und -Nutzung der personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden die Bestimmungen der -schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz, -DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) einzuhalten. - -Alle Systemdaten werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet. - -CG: ausschliesslich => primaer - -Der KYC Prozess wird durch -einen Dienstleister übernommen, welcher verpflichtet wird, die Daten ebenfalls nach Recht -und Gesetz von der Schweiz zu sichern. - -CG: KYC Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet -die Daten ebenfalls nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. - -Die eigentichen Daten des Kernsystems werden auf -verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur -autorisiertem Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TALER AG einer -Sicherheitsprüfung unterzogen. Das gesamte Design wurde strikt nach den Grundsätzen -"Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt. - ->>> -Taler nutzt blinde Signaturen, damit -TALER AG nicht lernen kann, welcher legitimierte Nutzer bei welchem Verkäufer einkauft. -Weitere nicht-blinde digitale Signaturen werden eingesetzt, um alle Transaktionsschritte -gegenseitig zu bestätigen und auch extern z.B. gegenüber Auditoren überprüfbar zu machen. -Gleichzeitig werden Hashfunktionen eingesetzt, um Details, die dritte Parteien nicht lernen -sollen, auch nicht zu exponieren. Von den Käufern werden nur so viele Daten verwendet, wie -zum Abheben in eine virtuelle Geldbörse (Wallet) notwendig sind. Die dabei bezogenen -Bankkonten haben bereits bankenseitig eine KYC-Prüfung der Käufer durchgeführt und kennen -deren Namen und Adressen in Verbindung mit der Bankkontennummer (IBAN). Von den Verkäufern -sind ebenfalls IBAN-Kontennummern bekannt. Diese können bei Bedarf zuständigen Behörden und -Auditoren offengelegt werden -<<< -CG: obigen >>>Paragraph<<< bitte komplett streichen. Nicht falsch, aber viel zu viele Details. - -Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf +Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch). -[NETZBON-NEU] -Die Datenschutzrichtlinien sind in einem separaten Dokument festgelegt, das die Nutzer auch -in der Taler-App finden. Der Schutz der persönlichen Daten und finanziellen Informationen -hat für uns höchste Priorität. Daten der Nutzer werden nicht erhoben. Beim Bezahlen mit -eNetzBon werden nur Ort, Uhrzeit und der die eNetzBon empfangende Betrieb (Händler, -Verkäufer) erhoben. Die anonymisierten Daten des Kaufs und der Überweisung von NetzBon an -den Betrieb werden im Falle einer Untersuchung der Finma erhoben. Dies betrifft jedoch nicht -Nutzer, die mit eNetzBon zahlen, sondern die Transaktionen in NetzBon zwischen dem Verein -Soziale Ökonomie und den teilnehmenden Betrieben. - -Den Datenschutzbeauftragten des Vereins Soziale Ökonomie erreichen Sie beim Sitz des Vereins -in der Klybeckstrasse 95, 4057 Basel, und per E-Mail an kontakt@sozialeoekonomie.org. - -Den Datenschutzbeauftragten der Taler Operations AG erreichen Sie per Post an Taler -Operations AG, Höheweg 80, 2502 Biel, und über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten. -[NETZBON-NEU] - [KOMMENTAR SK] -- Satz 1 von 1.14.: Kundinnen und Kunden --> Begünstigte - -CG: Besser: "Nutzer" (weil: beides, Kunden + Beguenstigte) - -- Beide Texte können ansonsten nach Korrektur orthografischer Fehler so bleiben und sollten -auch in den AGB so angezeigt werden. Bitte diskutieren und eventuell kürzen. - -CG: Ja, definitiv viel kuerzen (siehe oben). +TALER AG (www.TALER.ch) --> TOPS (www.taler-ops.ch) [KOMMENTAR SK] 1.15. Dauer und Kündigung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für -unbestimmte Dauer abgeschlossen. -Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und -schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung -jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt -an die zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse der Kundin bzw. des Kunden. - -CG: Das ist Unsin, wir haben keine E-mail addressen von Kunden! - -Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin -bzw. den Kunden gekündigt. - -[KOMMENTAR SK] -- Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer -und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten -IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. - -CG: Ja. - -- Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten -zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst -erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen. - -CG: Auch OK, wobei "saldieren" ggf. besser ist. - -- Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - -insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. -- Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt -bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). -- Satz 5: Streichen - -CG: Ja, wir brauchen ggf. noch etwas das TOPS bei Betriebsaufgabe die Nutzer ueber - das Taler-Protokoll informiert und die Wallets in diesem Fall die Kunden - auffordern werden, bestehende Restguthaben zu saldieren. Kunden die dies - unterlassen, verlieren dann nach 3 Monaten den Anspruch auf das Restguthaben. - [KOMMENTAR SK] +Mein Vorschlag: +1.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung -1.16. Übertragung -~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Die TALER AG kann die Vertragsbeziehung mit der Kundin bzw. dem Kunden -(inkl. einem allfälligen Guthaben) jederzeit und ohne vorgängige Information auf eine andere -Gesellschaft der TALER Gruppe übertragen. +1.15.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige +Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer +abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit +sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen +Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die +Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet. +1.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer der Nutzung des Zahlungsdiensts +abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen +lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer +Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts +durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren. +Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende +Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht. [KOMMENTAR SK] -Änderungsvorschlag: -Die Taler Operations AG kann eine vertraglich geregelte Geschäftsbeziehung jederzeit an -eine andere Firma ihrer Muttergesellschaft übertragen. -[KOMMENTAR SK] - -CG: Nein, einfach "auf eine andere Gesellschaft uebertragen". -Gar keine Einschraenkung auf Gruppe/Mutter, bitte! - 1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ -Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und -Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen -schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von -Staatsverträgen. -Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich -ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz -ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort. - -[NETZBON-NEU] -Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der -Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche -Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die -Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel. - -CG: Netzbon is Biel!? Nicht Basel? -[NETZBON-NEU] - -[KOMMENTAR SK] -- Satz 1: Kundinnen und Kunden --> Nutzern - -CG: immer ;-) - - Satz 2: Zürich --> Biel CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?) -- Satz aus NETZBON-NEU ebenfalls verwenden +[KOMMENTAR SK] +Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche Zivilrechtsabteilung und als +Schlichtungsbehörde (siehe https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html): +Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2502 Biel. -CG: OK. +Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale +Ökonomie vereinbart wird. [KOMMENTAR SK] - -2. Zahlungsfunktionen ---------------------- - -2.1. Limiten -~~~~~~~~~~~~ - -Die Kundinnen und Kunden können bis CHF "___________________". -Bei Zahlungen an andere TALER Nutzer (P2P-Zahlung) bestehen für Kundinnen und Kunden mit -Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1‘000 pro Monat und CHF 5‘000 pro Kalenderjahr für -das Senden und das Empfangen von Geld - -CG: 1000/5000 fuer das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. fuer den Empfang von - P2P Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestaetigter Schweizer Mobilfunknummer. - -Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw. -zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen. - -[KOMMENTAR SK] -Änderungsvorschlag für Satz 3: -Die TALER AG behält sich insbesondere aus regulatorischen Gründen vor, die Limite jederzeit -zu senken oder zu erhöhen. Die Änderung wird in aktualisierten AGB angezeigt, welche die -Nutzer vor der weiteren Nutzung des Zahlungsdiensts zu bestätigen haben. -[KOMMENTAR SK] - -CG: Das wir die AGB aendern koennen haben wir bereits gesagt, wuerde ich nicht doppeln. - -2.2. Aufbuchen -~~~~~~~~~~~~~~ - -Das TALER Wallet wird von den Kundinnen und Kunden über die hierfür "_________"vorgesehenen -Optionen aufgeladen. Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: -* Zum Aufbuchen der gewünschten Währung und der Geldmenge wählt man in der -Wallet-Anwendung den von TALER AG betriebenen Exchange, an den man die Gelder vom Girokonto -überweist und von dem schließlich das Wallet die elektronischen Repräsentanten der -gewünschten Geldmenge abhebt (sog. Coins) -Die TALER AG kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr -anbieten. -Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die -Kundinnen und Kunden zu tragen. -Das TALER Guthaben wird nicht verzinst. Die Kundinnen und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass -das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist. -Der Verarbeitungsprozess für das Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens kann je nach -Ladeoption mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen. -Die Kundin bzw. der Kunde erteilt für den Fall der Einrichtung der LSV-Anbindung der TALER -AG die Ermächtigung, einzelne Daten zwecks Bonitätsprüfung an Dritte weitergeben zu können. - -CG: Den letzten Satz streichen. - -[NETZBON-KOMMENTAR] -Die Nutzer können eNetzBon durch zwei Verfahren erwerben bzw. das Guthaben auf ihrem Wallet -erhöhen: - -a. Per Bareinzahlung durch Nutzung der "Taler Cashier-App" in der -Markthalle und in der Buchhandlung, wo ein Nutzer den abzuhebenden Betrag in CHF an das -Personal bar übergeben kann und dann durch das Wallet der Betrag in CHF abgehoben und im -Wallet in eNetzBon umgetauscht wird. - -b. Per Banküberweisung an das PostFinanz-Konto des Vereins Soziale Ökonomie. Das Wallet -hilft dabei den Nutzern, den Abhebevorgang einzuleiten und gibt dazu einen Verwendungszweck -an, d.h. eine mehrstellige Kombination aus Nummer und Buchstaben, die im Kontoauszug des -persönlichhen Girokontos des jeweiligen Nutzers als Buchungstext angezeigt wird. Mit diesem -Verwendungszweck kann das Wallet den Betrag zuerst in CHF abheben und dann im Wallet in -eNetzBon umtauschen. - -Der Preis eines eNetzBon beträgt 1 CHF. Bitte beachten Sie, dass NetzBon nicht -rückerstattbar sind, daher müssen sie ausgegeben werden. - -In der Phase der Markteinführung von eNetzBon werden keine Transaktionskosten von Nutzern -erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine Transaktionsgebühren an. -Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger -Änderungen der Gebührenordnung. -[NETZBON-KOMMENTAR] - -[KOMMENTAR SK] -- Satz 3 in 2.2.: Streichen: (sog. Coins) -- Satz 5: durch die Kundinnen und Kunden --> durch die Nutzer -- Satz 6: Das TALER Guthaben --> Guthaben der Nutzer in Wallets -- Satz 7: Kundinnen und Kunden --> Nutzer -- Satz 8: Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens --> Erhöhen und Verringern des -Guthabens im Wallet - -CG: alle OK. - -- Satz 9: Diesen Satz kann ich nicht interpretieren (was ist LSV-Anbindung?); Kundin bzw. -der Kunde --> Nutzer - -CG: LSV Lastschriftverfahren. Streichen, machen wir *nie*. -[KOMMENTAR SK] - -2.3. Abbuchen -~~~~~~~~~~~~~ - -Das Entladen muss "_____________________________________________". - -[KOMMENTAR SK] -Was soll in den Platzhalter kommen? -[KOMMENTAR SK] - -CG: ... auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt. - - -2.4. Zahlen mit TALER -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Die Kundinnen und Kunden können mit dem Smartphone und dem damit verbundenen TALER Wallet an -entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen im Inland, Automaten, im Internet, in anderen Apps, -durch Hinterlegung als TALER Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, bei Mehrwertleistungen -und an andere TALER Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten bezahlen. -Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet abgebucht. Es muss -mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein. - -CG: Mehrwertleistungen streichen. - -[KOMMENTAR SK] -Änderungsvorschlag für Satz 1: Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser -installierten Taler-Wallet innerhalb der geltenden Limiten bezahlen bei natürlichen und -juristischen Personen, die diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum -Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). -[KOMMENTAR SK] - -CG: Scheint mir aequivalent, ist mir egal ;-). - - -2.5. Belastung der Bezahlungen -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Die Kundinnen und Kunden anerkennen sämtliche getätigten P2M- und P2P-Zahlungen, welche mit -dem TALER Wallet von ihrem Smartphone aus erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne -ihre Zustimmung erfolgt sind. - -[KOMMENTAR SK] -Es handelt sich bei dem Guthaben auf den Wallets der Nutzer um digitales Bargeld, dessen -Eigentümerschaft technisch nicht ermittelbar ist. Jeder Teil des Guthabens erscheint in -Form einer Datei mit alphanumerischen Zeichenfolgen und wird beim Abheben ins Wallet blind -signiert, wodurch der Signatar keinen Rückschluss auf den Eigentümer des eingelösten -Guthabens ziehen kann. Ist ein Guthaben eingelöst worden, kann dieses nicht noch ein -weiteres Mal eingelöst werden. Wer das Guthaben zuerst einlöst, hat den Wert des Guthabens -zur Zahlung verwendet. -[KOMMENTAR SK] - -CG: Smartphone ist zu einschraenkend (kann ja auch ein Browser oder CLI-wallet sein!) -CG: KOMMENTAR SK ist zu lang. Eher was von oben zum Thema Eigenverantwortung/Eigenverwahrung - runterziehen? - - -2.6. Preise und Drittvergütungen -~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - -Die Installation von TALER und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind -grundsätzlich kostenlos. - -CG: Streichen. TOPS hat *nichts* mit der Installation zu tun. Die machen ggf. Dritte, - und da haben wir auch nichts zu zu sagen, was da die Kosten sind! - -Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten -gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die TALER AG kann diesen -Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die -Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der TALER -AG zu. - -CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung. - -Den Kundinnen und Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken -zur Bestätigung angezeigt. Kommt es zu einer Rückabwicklung einer internationalen Zahlung, -so wird diese zum dannzumal gestellten Wechselkurs durchgeführt. Die Kundinnen und Kunden -tragen das entsprechende Wechselkursrisiko. - -CG: Streichen, wir machen keine Konvertierung. - -TALER kann für die Nutzung von Aufladeoptionen Gebühren erheben. Die Kundinnen und Kunden -werden in diesem Fall vor der Nutzung der -kostenpflichtigen Aufladeoption in der TALER App über die zu bezahlenden Gebühren -informiert. - -CG: Archivieren, nur wenn wir das wirklich machen in die AGB aufnehmen! - -Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Preise werden grundsätzlich in der TALER App -bekanntgegeben. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Kundin bzw. der Kunde nicht vor -Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt (Ziffer 1.15). Änderungen von Preisen für -internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden. - -CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen. - -Den Kundinnen und -Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt, - - -bevor eine internationale Zahlung bestätigt wird. - -CG: Streichen, wir machen keine internationalen Zahlungen. - - -Bei P2M-Zahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die TALER AG unter -Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Diese Drittvergütungen sind hier detailliert -beschrieben. - -CG: Streichen, wir machen keine Mehrwertleistungen. - -Sie erlauben der TALER AG, die Benutzung der TALER App grundsätzlich kostenlos -anzubieten. **Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher -Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten -könnte.** - -CG: Archivieren: wir bekommen keine Drittverguetungen, und *TOPS* bietet die Taler App gar nicht an! - - -[KOMMENTAR SK] -- Satz 1: --> Die Installation von Taler-Wallets ... -- Satz 2: Internationale **eingehende** Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu -einem von **der Schweizerischen Nationalbank** festgestellten Wechselkurs in Schweizer -Franken umgerechnet. -- Satz 6: Bei Rückbuchungen aus dem Guthaben in Taler-Wallets auf Nutzeranweisung oder bei -erfolglosem Abheben ins Wallet erfolgen diese in derselben internationalen Fremdwährung wie -die Eingangszahlung und verringert um anfallende Gebühren für Rücküberweisungen und -Fremdwährungstransaktionen. -- Satz 7 streichen -- Satz 8: TALER --> Taler Operations AG -- Satz 11: Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die **Nutzer** die aktualisierten AGB in -der App akzeptieren. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Begünstigten (Händler, -Betriebe, Verkäufer) nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigen. -- Sätze 14 bis Ende: Bitte streichen, denn "Mehrwertleistungen" umfassen bei TWINT z.B. -“Mobile-Marketing-Kampagnen”, Rabatt- und Kundenbindungsprogramme und die "Später -zahlen"-Funktion. Diese Funktionen sind jedoch für das Taler-Bezahlsystem abträglich und -dürften sowieso eher von der Seite der Händler angeboten werden. - -CG: Genau. - -Dankeschön, dass alle Kommentare bis hierhin durchgelesen wurden! Der AGB-Text muss ggf. -stilistisch noch umformuliert werden, denn er ist zu weiten Teilen identisch mit TWINT-AGB. -[KOMMENTAR SK] - -CG: Stilistische Gleichheit ist IMO kein Problem. Nur muss eben richtig sein ;-). |