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author | Christian Grothoff <christian@grothoff.org> | 2024-05-06 09:46:01 +0200 |
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committer | Christian Grothoff <christian@grothoff.org> | 2024-05-06 09:46:01 +0200 |
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diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst index d6e9232c1..3d0effa4c 100644 --- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst +++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst @@ -7,22 +7,22 @@ welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung gespeichert werden und mit denen K bezahlen koennen." [KOMMENTAR SK] -1. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden", denn -Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken austauschen, -ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle anderen Nutzer, die -wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für P2P-Transaktionen von Wallets, +1. Ich empfehle weiterhin den Rechtsbegriff **Nutzer** anstelle von "Kunden", denn +Händler/Verkäufer können ja auch Nutzer sein, die untereinander Wertmarken austauschen, +ohne untereinander Kunden sein zu müssen. Sie sind damit "Nutzer" wie alle anderen Nutzer, die +wiederum keine Händler sein müssen. Das gilt selbstredend auch für P2P-Transaktionen von Wallets, die keine Zahlung auslösen, sondern nur Token an andere Wallets übertragen wollen. -2. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer" wären hierfür -rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem Punkt exakt sein, -wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen (Wertmarken/Token, die in +2. Nutzer sind **Eigentümer** von Wertmarken - denn "Inhaber" oder "Besitzer" wären hierfür +rechtlich schwache und unzutreffende Rechtsbegriffe. Wir sollten in diesem Punkt exakt sein, +wenn wir mit der Definition von e-Geld konform bleiben wollen (Wertmarken/Token, die in Wallets bis zu ihrer Einlösung als Eigentum der Wallet-Eigentümer verwahrt werden). Daher nun folgender **Formulierungsvorschlag**: -- **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken, welche -sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit denen sie bezahlen -können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein weiteres Mal eingelöst werden. -Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet. -Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne +- **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken, welche +sie in Taler-Wallets in Eigenverantwortung als ihr Eigentum speichern und mit denen sie bezahlen +können. Ist eine Wertmarke eingelöst worden, kann diese nicht noch ein weiteres Mal eingelöst werden. +Wer eine Wertmarke zuerst einlöst, hat ihren Wert zur Zahlung verwendet. +Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen aus dem Taler-Wallet, selbst wenn diese ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. [KOMMENTAR SK] @@ -38,22 +38,22 @@ ihre Zustimmung erfolgt sind. [KOMMENTAR SK] Meine Vorschläge dazu: -1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei -der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann -TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat -das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des -Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre +1.4.1. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei +der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann +TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat +das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des +Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben machen. -1.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit -TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei -verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur Registrierung von -Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung +1.4.2. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit +TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei +verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS benötigt zur Registrierung von +Begünstigten deren IBAN, Adresse und Telefonnummer. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen verlangen zu können. -1.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS oder dem -Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS überweisen. -Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum +1.4.3. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS oder dem +Taler-Zahlungsdienst. Erfasst werden jedoch IBAN-Konten, die CHF an TOPS überweisen. +Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst. [KOMMENTAR SK] @@ -61,25 +61,25 @@ Empfang von TANs im Fall der TAN-Versendung durch den Taler-Zahlungsdienst. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ [KOMMENTAR SK] -Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. -Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. -TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich -notwendige Daten bereitstellen. +Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Taler-Protokoll. +Die Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. +TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich +notwendige Daten bereitstellen. [KOMMENTAR SK] 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ [KOMMENTAR SK] -Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren) Entwicklung der Regulatorik +Mein auf das Wesentliche reduzierter Vorschlag, um stets im Rahmen der (unvorhersehbaren) Entwicklung der Regulatorik zu bleiben: -1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, -Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten -ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. +1.12.1 Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, +Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten +ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. -1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu -beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, +1.12.2 TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu +beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. [KOMMENTAR SK] @@ -100,19 +100,19 @@ TALER AG (www.TALER.ch) --> TOPS (www.taler-ops.ch) Mein Vorschlag: 1.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehung -1.15.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige -Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer -abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit -sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen -Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die -Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet. - -1.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer der Nutzung des Zahlungsdiensts -abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen -lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer -Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts -durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren. -Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende +1.15.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Begünstigten** (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige +Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer +abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit +sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen +Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die +Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet. + +1.15.2 Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und **Nutzern** wird auf die Dauer der Nutzung des Zahlungsdiensts +abgeschlossen. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen +lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer +Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts +durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren. +Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht. [KOMMENTAR SK] @@ -123,11 +123,11 @@ Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht. CG: TOPS: Ich denke Bern, nicht Biel (so was ist doch bestimmt Kantonal!?) -[KOMMENTAR SK] -Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche Zivilrechtsabteilung und als -Schlichtungsbehörde (siehe https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html): +[KOMMENTAR SK] +Subkantonal. Das Regionalgericht in Biel ist zuständig als erstinstanzliche Zivilrechtsabteilung und als +Schlichtungsbehörde (siehe https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/ueber-uns/regionalgerichte/berner-jura-seeland.html): Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Amthaus Biel, Spitalstrasse 14, 2502 Biel. -Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale +Hinsichtlich NetzBon gilt der Gerichtsstand, der im Vertrag zwischen Taler Operations AG und dem Verein Soziale Ökonomie vereinbart wird. [KOMMENTAR SK] diff --git a/contrib/gana b/contrib/gana -Subproject cc2d9bdb3e90af5ddebf964e3da492c04a30741 +Subproject 61556908520df557832b04bb5e1ee91c708aeef diff --git a/contrib/wallet-core b/contrib/wallet-core -Subproject 68b2ef735377373da29fd20aeb9facaf91c0383 +Subproject 240d647da85de6b575d15c37efec04757541e3d |