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authorStefan Kügel <skuegel@web.de>2024-04-11 09:10:14 +0200
committerStefan Kügel <skuegel@web.de>2024-04-11 09:10:14 +0200
commit30ee1a12ba0a963be4c699ce14a4db727935f333 (patch)
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add one comment in relation to NetzBon TOS between [NETZBON-KOMMENTAR]
-rw-r--r--contrib/exchange-tos-tops-v0.rst25
1 files changed, 25 insertions, 0 deletions
diff --git a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
index 0e89cc012..1b81c94b9 100644
--- a/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
+++ b/contrib/exchange-tos-tops-v0.rst
@@ -370,6 +370,31 @@ Ladeoption mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen.
Die Kundin bzw. der Kunde erteilt für den Fall der Einrichtung der LSV-Anbindung der TALER
AG die Ermächtigung, einzelne Daten zwecks Bonitätsprüfung an Dritte weitergeben zu können.
+[NETZBON-KOMMENTAR]
+Die Nutzer können eNetzBon durch zwei Verfahren erwerben bzw. das Guthaben auf ihrem Wallet
+erhöhen:
+
+a. Per Bareinzahlung durch Nutzung der "Taler Cashier-App" in der
+Markthalle und in der Buchhandlung, wo ein Nutzer den abzuhebenden Betrag in CHF an das
+Personal bar übergeben kann und dann durch das Wallet der Betrag in CHF abgehoben und im
+Wallet in eNetzBon umgetauscht wird.
+
+b. Per Banküberweisung an das PostFinanz-Konto des Vereins Soziale Ökonomie. Das Wallet
+hilft dabei den Nutzern, den Abhebevorgang einzuleiten und gibt dazu einen Verwendungszweck
+an, d.h. eine mehrstellige Kombination aus Nummer und Buchstaben, die im Kontoauszug des
+persönlichhen Girokontos des jeweiligen Nutzers als Buchungstext angezeigt wird. Mit diesem
+Verwendungszweck kann das Wallet den Betrag zuerst in CHF abheben und dann im Wallet in
+eNetzBon umtauschen.
+
+Der Preis eines eNetzBon beträgt 1 CHF. Bitte beachten Sie, dass NetzBon nicht
+rückerstattbar sind, daher müssen sie ausgegeben werden.
+
+In der Phase der Markteinführung von eNetzBon werden keine Transaktionskosten von Nutzern
+erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine Transaktionsgebühren an.
+Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger
+Änderungen der Gebührenordnung.
+[NETZBON-KOMMENTAR]
+
2.3. Abbuchen
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