Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von TALER ========================================================= 1. Allgemeines -------------- 1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Taler Operations AG (nachfolgend "**TALER AG**") ist eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich. Die TALER bietet Privatkundinnen und -kunden (nachfolgend "**Kundin und/oder Kunde**") unter dem Namen "TALER” eine eigenes Bezahlungssystem an (nachfolgend "TALER”). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "**AGB**") regeln die Benutzung von TALER App und die von der TALER AG über die TALER erbrachten Dienstleistungen. Diese AGB gelten als akzeptiert, sobald die Kundin bzw. der Kunde in der TALER App das Einverständnis erklärt hat. [KOMMENTAR SK] 1. Wenn es wirklich nötig ist, für "Taler Operations AG" eine Abkürzung zu verwenden, dann würde "TALER AG" aus Sicht der GNU-Community den Namen von GNU Taler sehr vereinnahmen. Mein Vorschlag wäre noch kürzer als TALER AG und birgt keine Verwechslungsgefahr, Vereinnahmung oder Anmaßung: TOPS AG 2. Bitte lasst uns Gendersprache vermeiden und statt "**Kundin und Kunde**" lieber "**Nutzer**" verwenden und möglichst im Plural schreiben. 3. **Zahlungsdienst** wäre IMHO rechtlich und sprachlich besser als "Bezahlungssystem". Dieser Begriff entspricht dem englischen 'payment service provider' auch nach ISO 220022. 4. Ich würde dem Zahlungsdienst keinen "Namen" geben - vor allem nicht TALER, weil das sofort mit einer Währung assoziiert wird. Taler ist jedoch keine Währung, sondern ein Bezahlsystem, das in unserem Fall in CHF denominiertes e-Geld emittiert, genauer gesagt TOPS-CHF. Wenn wir dafür eine Kurzbezeichnung dafür brauchen, dann wäre mein Vorschlag **eCHF**. 5. Weitere Begriffsbestimmungen wären hier sinnvoll: - **Zahlungsdienst** bezeichnet die Dienstleistung der Taler Operations AG mit Sitz in Biel (Höheweg 80, 2502 Biel, Mitglied in der anerkannten Selbstregulierungsorganisation gemäss Art. 24 GwG, dem VQF - Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen). - **Selbstregulierung** bezeichnet die Eigenschaft der Taler Operations AG als Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation wie dem VQF und Betreiberin einer Sandbox-Dienstleistung nach Art. 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank). - **Taler-Wallet** bezeichnet eine von Taler Operations AG bereitgestellte Software, die digitales Bargeld (e-Geld) verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. - **Nutzer** bezeichnet Inhaber von Taler-Wallets und damit Zahlende bzw. potenziell Zahlende. - **Begünstigte** bezeichnet Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts. - **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen Zahlungsdienst mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Wallet, die als Publikumseinlagen bei Nichtbanken gelten. Taler Operations AG unterliegt nicht der Einlagensicherung und als Nichtbank auch nicht der Bankenaufsicht. Die entgegengenommen Gelder werden auf einem Sammelkonto aufbewahrt, um Zahlungen zwischen den Nutzern bzw. zwischen Zahlenden (Käufern) und Begünstigen (Verkäufern) auszuführen. - **Überweisungen an Begünstigte** bezeichnet die Überweisungen des Zahlungsdiensts an Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger, die IBAN-Konten an Finanzinstituten in der Schweiz führen müssen, um die Zahlungen ihrer Kunden über den Zahlungsdienst empfangen zu können. - **Geschäftsbeziehung** bezeichnet die Beziehung zwischen Taler Operations AG und den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet. [KOMMENTAR SK] 1.2. Zugang zu den TALER Dienstleistungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ TALER ist ein System, das bargeldlose Zahlungen über das TALER Zahlungssystem ermöglicht. TALER kann von Kundinnen und Kunden verwendet werden, um Zahlungen zwischen TALER Nutzern durchzuführen ("**P2P-Zahlung**") und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die TALER als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Händler**"), eingesetzt werden ("**P2M-Zahlung**"). Die TALER AG kann sodann die Verwendung der TALER App auch im Ausland bei Händlern zulassen, die an einem mit dem TALER Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das TALER Zahlungssystem weitergeleitet (nachfolgend "**internationale Zahlung**"). Darüber hinaus bietet die TALER AG verschiedene Mehrwertleistungen an, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile-Marketing. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kundinnen und Kunden u.a., Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen in der TALER App zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die TALER App einzulösen. [NETZBON-NEU] Der Verein Soziale Ökonomie arbeitet an der Digitalisierung des NetzBon mit GNU Taler, einem digitalen Bezahlsystem, das komplett auf Freier Software und quelloffener Software (FLOSS, Free Libre and Open-Source Software) basiert und den Grundsätzen der Sozialen Ökonomie folgt. Die Taler Operations AG stellt dieses Bezahlsystem dem Verein Soziale Ökonomie zur Verfügung. Die Erweiterung von NetzBon mit eNetzBon soll die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des NetzBon verbessern, ohne jedoch die physische Form des NetzBon in naher Zukunft abzuschaffen. [NETZBON-NEU] [KOMMENTAR SK] - Treffender als "P2M-Zahlung" wäre m.E. "C2M-Zahlung" (Customer-to-Merchant), weil die Zahlenden im Normalfall keine "Peers" sind, sondern einfach nur deren Kunden. P2P-Zahlungen liegen hingegen definitionsgemäß auch vor, wenn Zahlende von ihrem Wallet auf das Wallet eines Händlers Coins übertragen (Wallet-Exchange-Wallet). - Müssen wir "P2M" als Begriff in den AGB unbedingt verwenden? Bitte diskutieren. [KOMMENTAR SK] 1.3. Technische Voraussetzungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ TALER kann "_____________________". Benötigt wird "__________________________". Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktive Internetverbindung. [NETZBON-NEU] Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet (elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem Browser auf dem PC installieren. [NETZBON-NEU] [KOMMENTAR SK] - Mir ist nicht klar, was in die Leerzeilen kommen soll. - Der Satz darunter ist korrekt, aber "Mehrwertleistungen" ein TWINT-Begriff, den wir streichen sollten. - Ich empfehle, den Satz von NETZBON zu übernehmen, denn er erwähnt auch die Browser-Erweiterungen und spricht allumfassend von "Diensten". [KOMMENTAR SK] 1.4. Registrierung und Identifizierung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Zur Nutzung von TALER sind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, sich in bei TALER zu registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die TALER AG behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert. Mit der Registration bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die rechtmässige Nutzerin bzw. Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein. Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in TALER aktualisiert werden. Die TALER AG behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen. [NETZBON-NEU] Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und es erfolgt auch keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. Sie können ihre Waren ohne Preisgabe ihrer Identität erwerben. Am eNetzBon-System teilnehmende Betriebe (Händler, Verkäufer) halten beim Verein Soziale Ökonomie interne eNetzBon-Konten, auf welche sie die ihnen übergebenen Bareinzahlungen von Nutzern (Kunden, Käufern) übertragen, damit die Nutzer dann eNetzBon in ihre persönlichen Wallets abheben können. Sie benötigen diese internen eNetzBon-Konten ebenfalls für den Empfang von Zahlungen der Nutzer für Güter (Waren und Dienstleistungen) der Betriebe. Die Nutzer leisten Ihre Einzahlung an das Bezahlsystem entweder in bar an den Verein Soziale Ökonomie oder an seine Mitglieder (Händler, Verkäufer) oder überweisen von ihrem bestehenden Girokonto bei einer Schweizer Bank an das Bankkonto des Vereins Soziale Ökonomie in der Währung Schweizer Franken (CHF), um dann wertbasierte elektronische Münzen in ihre Taler-Wallets abzuheben. Sie beziehen damit digitale Wertmarken, die wie ein Gutschein oder Prepaid-Guthaben zu betrachten sind. Sie werden auch als Token oder Coins bezeichnet. Die elektronischen Münzen werden in der Komplementärwährung "eNetzBon" im Taler-Wallet angezeigt und stellen Repräsentanten der Geldwerte auf dem Verrechnungskonto des Vereins Soziale Ökonomie in "NetzBon" dar. [NETZBON-NEU] [KOMMENTAR SK] Statt des ersten Absatzes von 1.4.: Zur Nutzung des Zahlungsdiensts bei Überweisungen an **Begünstige** von über 15.000 CHF/Jahr sind diese verpflichtet, sich in bei Taler Operations AG zu registrieren und die dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Taler Operations AG behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen. Taler Operations AG benötigt zur Registrierung der Händler deren IBAN, Adresse und Telefonnummer (AMLA-Akte) oder es gelten die Empfangslimiten für Händler. Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen die Begünstigten eine Geschäftsbeziehung mit Taler Operations AG ein. Ab einer bestimmten Umsatzhöhe sind sie verpflichtet, sich zu registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Es erfolgt keine Registrierung oder Kontenanlage der **Nutzer** bei Taler Operations AG oder dem Bezahlsystem bzw. Zahlungsdienst. Es werden jedoch die IBAN-Konten erfasst, von denen die eingehenden Überweisungen erfolgen. Die Nutzer brauchen für das Abheben in Taler-Wallets eine Schweizer Telefonnummer zum Empfang von TANs, die der Zahlungsdienst versendet. Es gelten Höchstabhebegrenzen von 5.000 CHF pro Monat bzw. 15.000 CHF pro Jahr für die Nutzer. Bei Zahlungen an andere Nutzer (P2P-Zahlungen) bestehen für Nutzer mit Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für das Senden und das Empfangen von e-Geld. [KOMMENTAR SK] 1.5. Geheimhaltung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Der Umstand der Geschäftsbeziehung und daraus resultierende Daten (z.B. Name, Wohnort, Transaktionsdaten) werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie können zur Erbringung von Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte bekannt gegeben werden. Die Vertraulichkeit ist sodann zur Wahrung berechtigter Interessen der TALER AG, aber insbesondere in folgenden Fällen, aufgehoben: * Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten und Erfüllung regulatorischer Vorgaben * Inkasso von Forderungen der TALER AG? * Gerichtliche Auseinandersetzungen. [NETZBON-NEU] Es werden keine Daten von zahlenden Nutzern benötigt und auch nicht erfasst. Es erfolgt auch keine Registrierung oder Kontenanlage der Nutzer. [NETZBON-NEU] [KOMMENTAR SK] - Satz 1: Geschäftsbeziehung **mit Begünstigten** - Ergänzen: Satz aus NETZBON-NEU [KOMMENTAR SK] 1.6. Support ~~~~~~~~~~~~ Die TALER AG stellt den Kundinnen und Kunden im Sinne eines technischen Supports über die TALER eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von der TALER AG auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten gegeben werden kann. [KOMMENTAR SK] Ich würde hier die Haftung für die Aktionen der Dritten einschränken. Zugriff auf relevante Daten hätten dritte Parteien wie z.B. Auditoren oder Behörden übrigens auch nur bei Händlern in Bezug auf deren Daten und Umsätze. Bitte diskutieren. [KOMMENTAR SK] 1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Kundinnen und Kunden ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Beim Umgang mit TALER sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten durch die Kundinnen und Kunden einzuhalten: * Das Smartphone, PC, Notebookd etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten, darf keinesfalls an andere Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden. * Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer, Geburtsdatum usw.) bestehen. * Im Schadenfall haben die Kundinnen und Kunden nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. * Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern. * Es ist dafür zu sorgen, dass der Kontakt zur TALER AG nicht abbricht. Kommt es zu einem Kontaktabbruch, so kann die TALER AG die ihr entstehenden Kosten für Adressnachforschungen, wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von nachrichtenlosen Vermögenswerten, den Kundinnen und Kunden weiterbelasten. Das Vorgehen bei nachrichtenlosen Vermögen und die jeweils geltende Gebührentabelle lässt sich hier einsehen. Kontaktlose Geschäftsbeziehungen mit einem Schuldsaldo werden von der TALER AG aufgelöst. Die Kundinnen und Kunden sind für die Verwendung (Nutzung) ihres Smartphones verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der TALER App auf dem Smartphone ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit der TALER App auf dem Smartphone einer Kundin bzw. Kunden vornimmt, der Kundin bzw. dem Kunden zugerechnet. [NETZBON-NEU] Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu behandeln und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf ohne Backup der eNetzBon auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen Totalverlust des Gegenwerts des NetzBon-Guthabens. [NETZBON-NEU] [KOMMENTAR SK] - Streichen: * Der Code für die Nutzung von TALER ist geheim zu halten... - Streichen: * Der gewählte Code darf nicht... - Streichen: * Es ist dafür zu sorgen, dass... (ist wohl ein TWINT-Rest) - Stattdessen den Text aus NETZBON-NEU verwenden und ergänzen mit: * Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das Internet verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, das ein Jahr beträgt. [KOMMENTAR SK] 1.8. Nutzung; Missbräuche ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Weicht die Nutzung von TALER erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben der Kunden bei der Registrierung. [NETZBON-NEU] Die Taler-App ermöglicht keine direkten Interaktionen, sondern dient ausschliesslich dem Bezug und der Verwendung von eNetzBon bei teilnehmenden Geschäften. Spenden sind möglich. Die Nutzer verpflichten sich, die Taler-App gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu verwenden. Dem Nutzer ist es nur möglich, mit öffentlichen Shops zu interagieren. Mit anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren. Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch gewisse Konten zu löschen. [NETZBON-NEU] [KOMMENTAR SK] - Satz 1: die Kundinnen und Kunden --> die **Nutzer** - Satz 2: Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben der **Begünstigten (Händler, Verkäufer)** bei der Registrierung. - In NETZBON-NEU streichen: Mit anderen Privatpersonen kann ein Nutzer nicht interagieren. - Ändern: Der Verein Soziale Ökonomie behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Konten **(von Händlern, Betrieben, Verkäufern) zu sperren bzw.** zu löschen. [KOMMENTAR SK] 1.9. Haftung ~~~~~~~~~~~~ Die TALER AG haftet nicht für den Kundinnen und Kunden entstandene Verluste oder Schäden aufgrund der Verwendung von TALER, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden: * aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das Smartphone; * die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Kundinnen und Kunden gegen diese AGB oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind; * aufgrund einer Störung oder Fehlers von TALER oder der verwendeten Hardware; * aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (inkl. für Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze; * aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden; * in Bezug auf Mehrwertleistungen; * die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TALER AG) zurückzuführen sind, es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verschulden der TALER AG zurückzuführen. Die TALER AG ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 1’000. Die Haftung der TALER AG für Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Die Kundin bzw. der Kunde hält die TALER AG schadlos für Schäden oder Verluste, die der TALER AG aufgrund der Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlichen Vorgaben, aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Kundin bzw. des Kunden oder der Ausführung von Anweisungen entstehen. [KOMMENTAR SK] - Vorschlag zur Ergänzung des obigen Absatzes: Die Taler Operations AG haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat ein Nutzer des Taler-Bezahlsystems durch schuldhaftes Verhalten - zum Beispiel durch Verletzung von Mitwirkungspflichten wie regelmässige Sicherungen und Vorsichtsmassnahmen - zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Taler Operations AG und Nutzer den Schaden zu tragen haben. - Streichen: * in Bezug auf Mehrwertleistungen; [KOMMENTAR SK] 1.10. Kommunikation ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Kundinnen und Kunden erfolgt grundsätzlich über die TALER. Bei Bedarf kann die TALER AG die Kundinnen und Kunden auch ausserhalb der TALER App kontaktieren. Eine solche Kommunikation ist nicht zwingend vertraulich oder sicher. [KOMMENTAR SK] - Satz 1: Die Kommunikation zwischen der TALER AG und den Begünstigten erfolgt grundsätzlich über die TALER AG. - Satz 2: Bei Bedarf kann die TALER AG die registrierten Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer) kontaktieren. - Ergänzen: Falls eine Kommunikation zwischen der TALER AG und den Nutzern notwendig werden sollte, kann diese über ein Finanzinstitut (Bank des überweisenden Girokontos der Nutzer) oder/und über die Taler-Apps erfolgen, sofern dies technisch möglich ist. [KOMMENTAR SK] 1.11. Änderung AGB ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die TALER AG kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen werden auf geeignete Weise bekannt gegeben. Ist die Kundin bzw. der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann die Kundin bzw. der Kunde die TALER App nicht mehr verwenden. [KOMMENTAR SK] Vorschlag statt des obigen Absatzes: Die Taler Operations AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern zu können. Die Nutzer werden über Änderungen in der Taler-App benachrichtigt. Die fortgesetzte Nutzung der Taler-App nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. Der Zahlungsdienst sendet automatisch Änderungen in den AGB und Datenschutzbestimmungen an die Taler-Wallets mit der Notwendigkeit der Bestätigung durch die Nutzer, nach der sie die Taler-App weiterverwenden können. [KOMMENTAR SK] 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen. Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über ein mit dem TALER Zahlungssystem kooperierendes ausländisches Zahlungssystem. Die TALER AG behält sich vor, das Angebot von TALER jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. Die TALER AG kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von TALER für einzelne Kundinnen und Kunden einschränken oder unterbinden, Zahlungen nicht oder nur verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen und das Auf- und Entladen beschränken, insbesondere wo dies nach Auffassung der TALER AG aus rechtlichen Gründen oder solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können Umstände eintreten, die die TALER AG verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, der TALER AG auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, die die TALER AG benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder Meldepflichten nachzukommen. 1.13. Geistiges Eigentum ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kundinnen und Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung von TALER. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden AGB. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der TALER AG oder den berechtigten Dritten. [KOMMENTAR SK] Satz 1: Für die Dauer der **Nutzung** erhalten die Nutzer das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Verwendung des Bezahlsystems. Die Vertragspartner (Händler, Betriebe, Verkäufer) als Begünstigte erhalten im Fall der Nutzung der P2P- oder P2M-Funktion des Bezahlsystems dieses Recht wie alle anderen Nutzer eingeräumt. [KOMMENTAR SK] 1.14 Datenschutz ~~~~~~~~~~~~~~~~ Die TALER AG verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) einzuhalten. Alle Systemdaten werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet. Der KYC Prozess wird durch einen Dienstleister übernommen, welcher verpflichtet wird, die Daten ebenfalls nach Recht und Gesetz von der Schweiz zu sichern. Die eigentichen Daten des Kernsystems werden auf verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TALER AG einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Das gesamte Design wurde strikt nach den Grundsätzen "Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt. Taler nutzt blinde Signaturen, damit TALER AG nicht lernen kann, welcher legitimierte Nutzer bei welchem Verkäufer einkauft. Weitere nicht-blinde digitale Signaturen werden eingesetzt, um alle Transaktionsschritte gegenseitig zu bestätigen und auch extern z.B. gegenüber Auditoren überprüfbar zu machen. Gleichzeitig werden Hashfunktionen eingesetzt, um Details, die dritte Parteien nicht lernen sollen, auch nicht zu exponieren. Von den Käufern werden nur so viele Daten verwendet, wie zum Abheben in eine virtuelle Geldbörse (Wallet) notwendig sind. Die dabei bezogenen Bankkonten haben bereits bankenseitig eine KYC-Prüfung der Käufer durchgeführt und kennen deren Namen und Adressen in Verbindung mit der Bankkontennummer (IBAN). Von den Verkäufern sind ebenfalls IBAN-Kontennummern bekannt. Diese können bei Bedarf zuständigen Behörden und Auditoren offengelegt werden Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der TALER AG (www.TALER.ch). [NETZBON-NEU] Die Datenschutzrichtlinien sind in einem separaten Dokument festgelegt, das die Nutzer auch in der Taler-App finden. Der Schutz der persönlichen Daten und finanziellen Informationen hat für uns höchste Priorität. Daten der Nutzer werden nicht erhoben. Beim Bezahlen mit eNetzBon werden nur Ort, Uhrzeit und der die eNetzBon empfangende Betrieb (Händler, Verkäufer) erhoben. Die anonymisierten Daten des Kaufs und der Überweisung von NetzBon an den Betrieb werden im Falle einer Untersuchung der Finma erhoben. Dies betrifft jedoch nicht Nutzer, die mit eNetzBon zahlen, sondern die Transaktionen in NetzBon zwischen dem Verein Soziale Ökonomie und den teilnehmenden Betrieben. Den Datenschutzbeauftragten des Vereins Soziale Ökonomie erreichen Sie beim Sitz des Vereins in der Klybeckstrasse 95, 4057 Basel, und per E-Mail an kontakt@sozialeoekonomie.org. Den Datenschutzbeauftragten der Taler Operations AG erreichen Sie per Post an Taler Operations AG, Höheweg 80, 2502 Biel, und über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten. [NETZBON-NEU] [KOMMENTAR SK] - Satz 1 von 1.14.: Kundinnen und Kunden --> Begünstigte - Beide Texte können ansonsten nach Korrektur orthografischer Fehler so bleiben und sollten auch in den AGB so angezeigt werden. Bitte diskutieren und eventuell kürzen. [KOMMENTAR SK] 1.15. Dauer und Kündigung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Geschäftsbeziehung zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der TALER AG wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen. Die Kundinnen und Kunden können ihr TALER Guthaben auf TALER jederzeit saldieren und schliessen, was als Kündigung gilt. Die TALER AG kann ihrerseits die Geschäftsbeziehung jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an die zuletzt bekanntgegebene (E-Mail-) Adresse der Kundin bzw. des Kunden. Erfolgt während 4 Jahren keine Transaktion, gilt die Geschäftsbeziehung als durch die Kundin bzw. den Kunden gekündigt. [KOMMENTAR SK] - Satz 1: Die Geschäftsbeziehung zwischen den Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdienst an die begünstigten IBAN-Konten) und dem Zahlungsdienstleister wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. - Satz 2: Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben auf Null setzen. - Satz 3: Die TALER AG kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. - Satz 4: Eine schriftliche Kündigung der TALER AG erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). - Satz 5: Streichen [KOMMENTAR SK] 1.16. Übertragung ~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die TALER AG kann die Vertragsbeziehung mit der Kundin bzw. dem Kunden (inkl. einem allfälligen Guthaben) jederzeit und ohne vorgängige Information auf eine andere Gesellschaft der TALER Gruppe übertragen. [KOMMENTAR SK] Änderungsvorschlag: Die Taler Operations AG kann eine vertraglich geregelte Geschäftsbeziehung jederzeit an eine andere Firma ihrer Muttergesellschaft übertragen. [KOMMENTAR SK] 1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden und der TALER AG (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Zürich ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist Zürich sodann auch Betreibungsort. [NETZBON-NEU] Bei etwaigen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten, die aus der Nutzung von Taler, der Taler-App und eNetzBon entstehen, verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche Einigung anzustreben. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die Streitbeilegung den geltenden schweizerischen Gesetzen und der Gerichtsbarkeit von Biel. [NETZBON-NEU] [KOMMENTAR SK] - Satz 1: Kundinnen und Kunden --> Nutzern - Satz 2: Zürich --> Biel - Satz aus NETZBON-NEU ebenfalls verwenden [KOMMENTAR SK] 2. Zahlungsfunktionen --------------------- 2.1. Limiten ~~~~~~~~~~~~ Die Kundinnen und Kunden können bis CHF "___________________". Bei Zahlungen an andere TALER Nutzer (P2P-Zahlung) bestehen für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz Limiten von CHF 1‘000 pro Monat und CHF 5‘000 pro Kalenderjahr für das Senden und das Empfangen von Geld Die TALER AG behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw. zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen. [KOMMENTAR SK] Änderungsvorschlag für Satz 3: Die TALER AG behält sich insbesondere aus regulatorischen Gründen vor, die Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen. Die Änderung wird in aktualisierten AGB angezeigt, welche die Nutzer vor der weiteren Nutzung des Zahlungsdiensts zu bestätigen haben. [KOMMENTAR SK] 2.2. Aufbuchen ~~~~~~~~~~~~~~ Das TALER Wallet wird von den Kundinnen und Kunden über die hierfür "_________"vorgesehenen Optionen aufgeladen. Es stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: * Zum Aufbuchen der gewünschten Währung und der Geldmenge wählt man in der Wallet-Anwendung den von TALER AG betriebenen Exchange, an den man die Gelder vom Girokonto überweist und von dem schließlich das Wallet die elektronischen Repräsentanten der gewünschten Geldmenge abhebt (sog. Coins) Die TALER AG kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr anbieten. Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die Kundinnen und Kunden zu tragen. Das TALER Guthaben wird nicht verzinst. Die Kundinnen und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist. Der Verarbeitungsprozess für das Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens kann je nach Ladeoption mehrere Tage Zeit in Anspruch nehmen. Die Kundin bzw. der Kunde erteilt für den Fall der Einrichtung der LSV-Anbindung der TALER AG die Ermächtigung, einzelne Daten zwecks Bonitätsprüfung an Dritte weitergeben zu können. [NETZBON-KOMMENTAR] Die Nutzer können eNetzBon durch zwei Verfahren erwerben bzw. das Guthaben auf ihrem Wallet erhöhen: a. Per Bareinzahlung durch Nutzung der "Taler Cashier-App" in der Markthalle und in der Buchhandlung, wo ein Nutzer den abzuhebenden Betrag in CHF an das Personal bar übergeben kann und dann durch das Wallet der Betrag in CHF abgehoben und im Wallet in eNetzBon umgetauscht wird. b. Per Banküberweisung an das PostFinanz-Konto des Vereins Soziale Ökonomie. Das Wallet hilft dabei den Nutzern, den Abhebevorgang einzuleiten und gibt dazu einen Verwendungszweck an, d.h. eine mehrstellige Kombination aus Nummer und Buchstaben, die im Kontoauszug des persönlichhen Girokontos des jeweiligen Nutzers als Buchungstext angezeigt wird. Mit diesem Verwendungszweck kann das Wallet den Betrag zuerst in CHF abheben und dann im Wallet in eNetzBon umtauschen. Der Preis eines eNetzBon beträgt 1 CHF. Bitte beachten Sie, dass NetzBon nicht rückerstattbar sind, daher müssen sie ausgegeben werden. In der Phase der Markteinführung von eNetzBon werden keine Transaktionskosten von Nutzern erhoben. Bei der Bezahlung mit eNetzBon fallen daher vorerst keine Transaktionsgebühren an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben jedoch die Möglichkeit zukünftiger Änderungen der Gebührenordnung. [NETZBON-KOMMENTAR] [KOMMENTAR SK] - Satz 3 in 2.2.: Streichen: (sog. Coins) - Satz 5: durch die Kundinnen und Kunden --> durch die Nutzer - Satz 6: Das TALER Guthaben --> Guthaben der Nutzer in Wallets - Satz 7: Kundinnen und Kunden --> Nutzer - Satz 8: Aufladen bzw. Entladen des TALER Guthabens --> Erhöhen und Verringern des Guthabens im Wallet - Satz 9: Diesen Satz kann ich nicht interpretieren (was ist LSV-Anbindung?); Kundin bzw. der Kunde --> Nutzer [KOMMENTAR SK] 2.3. Abbuchen ~~~~~~~~~~~~~ Das Entladen muss "_____________________________________________". [KOMMENTAR SK] Was soll in den Platzhalter kommen? [KOMMENTAR SK] 2.4. Zahlen mit TALER ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Kundinnen und Kunden können mit dem Smartphone und dem damit verbundenen TALER Wallet an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen im Inland, Automaten, im Internet, in anderen Apps, durch Hinterlegung als TALER Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, bei Mehrwertleistungen und an andere TALER Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten bezahlen. Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom TALER Wallet abgebucht. Es muss mindestes im TALER Wallet in Höhe des Transaktionsbetrags verfügbar sein. [KOMMENTAR SK] Änderungsvorschlag für Satz 1: Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der geltenden Limiten bezahlen bei natürlichen und juristischen Personen, die diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). [KOMMENTAR SK] 2.5. Belastung der Bezahlungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Kundinnen und Kunden anerkennen sämtliche getätigten P2M- und P2P-Zahlungen, welche mit dem TALER Wallet von ihrem Smartphone aus erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. [KOMMENTAR SK] Es handelt sich bei dem Guthaben auf den Wallets der Nutzer um digitales Bargeld, dessen Eigentümerschaft technisch nicht ermittelbar ist. Jeder Teil des Guthabens erscheint in Form einer Datei mit alphanumerischen Zeichenfolgen und wird beim Abheben ins Wallet blind signiert, wodurch der Signatar keinen Rückschluss auf den Eigentümer des eingelösten Guthabens ziehen kann. Ist ein Guthaben eingelöst worden, kann dieses nicht noch ein weiteres Mal eingelöst werden. Wer das Guthaben zuerst einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet. [KOMMENTAR SK] 2.6. Preise und Drittvergütungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Installation von TALER und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind grundsätzlich kostenlos. Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die TALER AG kann diesen Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der TALER AG zu. Den Kundinnen und Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken zur Bestätigung angezeigt. Kommt es zu einer Rückabwicklung einer internationalen Zahlung, so wird diese zum dannzumal gestellten Wechselkurs durchgeführt. Die Kundinnen und Kunden tragen das entsprechende Wechselkursrisiko. TALER kann für die Nutzung von Aufladeoptionen Gebühren erheben. Die Kundinnen und Kunden werden in diesem Fall vor der Nutzung der kostenpflichtigen Aufladeoption in der TALER App über die zu bezahlenden Gebühren informiert. Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Preise werden grundsätzlich in der TALER App bekanntgegeben. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Kundin bzw. der Kunde nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt (Ziffer 1.15). Änderungen von Preisen für internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden. Den Kundinnen und Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt, bevor eine internationale Zahlung bestätigt wird. Bei P2M-Zahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die TALER AG unter Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Diese Drittvergütungen sind hier detailliert beschrieben. Sie erlauben der TALER AG, die Benutzung der TALER App grundsätzlich kostenlos anzubieten. **Die Kundin bzw. der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher Drittvergütungen, die die TALER AG in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten könnte.** [KOMMENTAR SK] - Satz 1: --> Die Installation von Taler-Wallets ... - Satz 2: Internationale **eingehende** Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von **der Schweizerischen Nationalbank** festgestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. - Satz 6: Bei Rückbuchungen aus dem Guthaben in Taler-Wallets auf Nutzeranweisung oder bei erfolglosem Abheben ins Wallet erfolgen diese in derselben internationalen Fremdwährung wie die Eingangszahlung und verringert um anfallende Gebühren für Rücküberweisungen und Fremdwährungstransaktionen. - Satz 7 streichen - Satz 8: TALER --> Taler Operations AG - Satz 11: Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die **Nutzer** die aktualisierten AGB in der App akzeptieren. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn die Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer) nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigen. - Sätze 14 bis Ende: Bitte streichen, denn "Mehrwertleistungen" umfassen bei TWINT z.B. “Mobile-Marketing-Kampagnen”, Rabatt- und Kundenbindungsprogramme und die "Später zahlen"-Funktion. Diese Funktionen sind jedoch für das Taler-Bezahlsystem abträglich und dürften sowieso eher von der Seite der Händler angeboten werden. Dankeschön, dass alle Kommentare bis hierhin durchgelesen wurden! Der AGB-Text muss ggf. stilistisch noch umformuliert werden, denn er ist zu weiten Teilen identisch mit TWINT-AGB. [KOMMENTAR SK]