Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von GNU TALER ============================================================= 1. Allgemeines -------------- [FIXME] Dieses Dokument (Allgemeine Geschäftsbedingungen, nachfolgend **AGB**) regelt die Rechte und Pflichten von Nutzern und Zahlungsempfängern (Begünstigten). 1.1. Dienstleistung / Geltungsbereich ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Taler Operations AG (nachfolgend **TOPS**) mit Sitz in Biel/Bienne, Schweiz, bietet einen **Zahlungsdienst** auf Basis von GNU Taler für Nutzer in der Schweiz an. **Nutzer** sind Eigentümer von durch TOPS signierten und in CHF denominierten Wertmarken (e-Geld), welche in Taler-Wallets in Eigenverantwortung der Nutzer gespeichert werden und mit denen die Nutzer bezahlen können. **Taler-Wallet** bezeichnet eine von TOPS bereitgestellte Software, die digitales Bargeld (e-Geld) verwaltet, welches der Zahlungsdienst emittiert und zur Zahlung an Begünstigte wieder einlöst. **Überweisungen von Nutzern** bezeichnet die Überweisungen an den hier angebotenen Zahlungsdienst mit dem Ziel des Abhebens von e-Geld in ein persönliches Taler-Wallet. TOPS ist Mitglied im VQF, einer FINMA-akkreditierten Selbstregulierungsorganisation. TOPS wird daher nicht direkt von der FINMA beaufsichtigt, sondern betreibt eine Finanzdienstleisung nach Art. 6 Abs. 2 BankV ohne gewerbsmäßige Bankeneigenschaft (Nichtbank) und somit ohne Kundeneinlagensicherung. 1.2. Zugang zu den Dienstleistungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ [FIXME] - Bitte deinen Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem den Begriff "TOPS-Nutzer": GNU Taler ist ein System, das bargeldlose Zahlungen ermöglicht. GNU Taler kann von Nutzern verwendet werden, um Zahlungen zwischen TOPS-Nutzern durchzuführen und als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die TOPS-signierte Wertmarken als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend "**Begünstigte**"), eingesetzt zu werden. 1.3. Technische Voraussetzungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Um die angebotenen Dienste wahrnehmen zu können, müssen Nutzer ein Taler-Wallet (elektronische Geldbörse) als Taler-App auf ihrem Smartphone oder als Erweiterung in einem Browser auf dem PC installieren. Die Nutzer sind frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung. Begünstigte sind ebenfalls frei in der Wahl ihrer Taler-Wallet-Anwendung bzw. ihres Taler-Backends. Verschiedene Lösungen werden von diversen Anbietern bereitgestellt. TOPS macht hier keine Einschränkungen und übernimmt keine Gewährleistung. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Sicherheit ihrer Taler-Wallets bzw. Taler-Backends und der darin gespeicherten Wertmarken bzw. Transaktionsdaten. 1.4. Registrierung und Identifizierung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 1.4.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Zur Nutzung des Zahlungsdiensts sind Nutzer und Begünstigte verpflichtet, TOPS bei der Erfüllung regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen. Insbesondere kann TOPS über die Identität von **wirtschaftlich Berechtigten** Auskunft verlangen. TOPS hat das Recht und ggf. die gesetzliche Pflicht, Nutzer und Begünstigte von der Nutzung des Zahlungsdiensts auszuschliessen, sollten diese die erforderlichen Auskünfte verweigern oder unwahre Angaben machen. 1.4.2. Pflichten Begünstigter ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Zur Nutzung des Zahlungsdiensts gehen **Begünstigte** eine Geschäftsbeziehung mit TOPS ein und können ggf. verpflichtet sein, sich bei TOPS zu registrieren und die dabei verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. TOPS behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen. 1.4.3. Pflichten der Nutzer ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Es erfolgt keine Kontenanlage der **Nutzer** bei TOPS. Erfasst werden jedoch die IBAN-Konten von Nutzern, die CHF an TOPS überweisen, um Wertmarken zu kaufen. Die Nutzer brauchen zum Empfang von Peer-to-Peer-Zahlungen mindestens eine Schweizer Mobiltelefonnummer zum Empfang von SMS zur Identifizierung. 1.5. Geheimhaltung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Personenbezogene Daten werden von TOPS nur im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erhoben, verarbeitet, aufbewahrt oder weitergegeben. Beim Bezahlvorgang mit e-Geld werden keine Daten zur Identität der Nutzer erfasst. 1.6. Support ~~~~~~~~~~~~ [FIXME] - Bitte den Text des folgenden Absatzes nochmals prüfen, vor allem die Wendung "personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern": TOPS stellt den Nutzern auf Anfrage technischen Support zur Verfügung. An der Erbringung dieses Supports können Dritte beteiligt sein. Diese erhalten hierfür Zugriff auf notwendige personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Nutzern. 1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten der Nutzer ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Beim Umgang mit dem Zahlungsdienst sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten von Nutzern einzuhalten: * Das Smartphone, PC, Notebook etc. ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre). * Im Schadenfall haben die Nutzer nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. * Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern. * Die Nutzer sind für die Nutzung verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit dem Taler-Wallet vornimmt, dem Eigentümer des Wallet zugerechnet. * Die Nutzer müssen sich darüber im klaren sein, elektronisches Geld wie Bargeld zu behandeln und ebenso zu sichern, d.h. ein Backup der Wallet-Daten anzulegen. Die Nutzer der Taler-App sind daher verpflichtet, den Zugang zum digitalen Endgerät zu sichern und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren. Sie müssen die Wallet-Daten mit einer Sicherungskopie auf einem anderen Gerät speichern. Die Exportfunktion des Wallet hilft dabei, ein Backup der Wallet-Daten anzulegen und zu speichern. Ein verlorenes Nutzergerät mit einem Wallet darauf ohne Backup auf einem anderen Gerät oder Datenträger bedeutet einen Totalverlust des Guthabens. * Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Endgerät mit einem darauf installierten Taler-Wallet innerhalb eines Jahres nach der letzten Transaktion mit dem Zahlungsdienst über das Internet verbindet, ansonsten kann das Guthaben im Wallet verloren werden. Ein Erneuern des Guthabens erfolgt regulär einen Monat vor dem Ende der Gültigkeit des elektronischen Bargelds, die zum Abhebezeitpunkt ca. ein Jahr beträgt. [FIXME] * Im Fall der Notwendigkeit einer IBAN-Recherche oder KYC-Auskunft werden die dafür anfallenden Kosten den Verursachern belastet. 1.8. Nutzung; Missbräuche ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann TOPS die Nutzer zur rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, die Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. [FIXME] - Bitte absegnen: TOPS behält sich vor, bei Verletzung von Regeln oder Missbrauch Zahlungen an Begünstigte zurückzuhalten. 1.9. Haftung ~~~~~~~~~~~~ TOPS haftet nicht für entstandene Verluste oder Schäden der Nutzer aufgrund der Verwendung von GNU Taler, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden * aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das digitale Endgerät, * die ganz oder teilweise auf einen Verstoss der Nutzer gegen diese AGB oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind, * aufgrund einer Störung oder Fehlers von Software oder der verwendeten Hardware, * aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (einschliesslich Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze * aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden, * die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der TOPS) zurückzuführen sind, es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verschulden von TOPS zurückzuführen. TOPS ersetzt Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 1000. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Nutzer halten TOPS schadlos für Schäden oder Verluste, die TOPS aufgrund der Nichteinhaltung dieser AGB oder gesetzlicher Vorgaben, aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben der Nutzer oder der Ausführung von Anweisungen entstehen. 1.10. Kommunikation ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Kommunikation von TOPS zu Nutzern erfolgt grundsätzlich über Benachrichtigungen im Protokoll von GNU Taler. Nutzer sind dafür verantwortlich, auf entsprechende Benachrichtigungen zu reagieren. TOPS hat das Recht, Transaktionen solange nicht auszuführen, bis Nutzer auf diesem Weg angeforderte rechtlich notwendige Daten bereitstellen. 1.11. Änderung dieser AGB ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ TOPS kann die AGB jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Änderungen vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der AGB gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. 1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ 1.12.1. Anpassungen an Gesetzesbestimmungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Nutzung von digitalen Endgeräten, Zahlungsdiensten, des Internets und sonstiger Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die TOPS-Dienstleistungen. 1.12.2. Selbstvorbehalt ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ TOPS behält sich vor, das Angebot von Dienstleistungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischer Probleme, zur Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. 1.13. Trademark / Logo ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Begünstigte haben das nicht ausschliessliche Recht, das Logo von GNU Taler zu nutzen, um zu signalisieren, dass sie Zahlungen mit GNU Taler akzeptieren. 1.14. Datenschutz ~~~~~~~~~~~~~~~~ [FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen: TOPS verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von **Nutzern** die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz und der Verordnung über den Datenschutz, einzuhalten. Alle Systemdaten werden primär in der Schweiz gehostet. KYC-Prozesse werden ggf. durch Dienstleister gesteuert. Diese sind ebenfalls verpflichtet, die Daten nach Recht und Gesetz der Schweiz zu sichern. Die eigentlichen Daten des Kernsystems werden auf verschlüsselten Festplatten redundant (d.h. mit Backup) gespeichert und sind nur autorisiertem Personal zugänglich. Autorisiertes Personal wird von TOPS einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Das gesamte Design des Zahlungsdiensts GNU Taler wurde strikt nach den Grundsätzen "Privacy-by-Design” und "Privacy-by-Default” umgesetzt. Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der TOPS (www.taler-ops.ch). 1.15. Dauer und Kündigung ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Geschäftsbeziehung zwischen TOPS und Begünstigten (Händler, Betriebe, Verkäufer und sonstige Empfänger von Überweisungen des Zahlungsdiensts an die begünstigten IBAN-Konten) wird auf eine unbestimmte Dauer abgeschlossen. TOPS kann die Geschäftsbeziehung mit den Begünstigten jederzeit - insbesondere in Missbrauchsfällen mit sofortiger Wirkung - kündigen. Eine schriftliche Kündigung durch TOPS erfolgt an eine der zuletzt bekanntgegebenen Adressen der Geschäftspartner (z.B. per E-Mail oder Brief). Sollten für über 12 Monate keine Transaktionen an die Begünstigen erfolgen, gilt die Geschäftsbeziehung als beendet. Die Nutzer von Taler-Wallets können das Guthaben in diesen jederzeit an die Bankkonten zurücküberweisen lassen, von denen die Überweisung der Nutzer an den Zahlungsdienst erfolgte, und so das Guthaben saldieren. Bei einer Betriebsaufgabe des Zahlungsdiensts der TOPS werden die Nutzer über die bevorstehende Einstellung des Zahlungsdiensts durch das Taler-Protokoll informiert und von den Taler-Wallets aufgefordert, das bestehende Guthaben zu saldieren. Nutzer, die diese Saldierung unterlassen, verlieren nach 3 Monaten den Anspruch auf das danach noch bestehende Guthaben, welches in das Eigentum der TOPS übergeht. 1.16. Übertragung ~~~~~~~~~~~~~~~~~ TOPS kann die Vertragsbeziehungen (einschliesslich eines Guthabens) jederzeit und ohne vorherige Information auf eine andere Gesellschaft übertragen. 1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen TOPS und Nutzern ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Biel ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Nutzer und Begünstigte mit einem Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist Biel sodann auch Betreibungsort. 2. Zahlungsfunktionen --------------------- 2.1. Limiten ~~~~~~~~~~~~ Es bestehen Limiten von CHF 1.000 pro Monat und CHF 5.000 pro Kalenderjahr für das Abheben von e-Geld von einem Girokonto bzw. für den Empfang von P2P-Zahlungen zwischen Taler-Wallets mit bestätigter Schweizer Mobilfunknummer. 2.2. Aufbuchen ~~~~~~~~~~~~~~ Das Taler-Wallet wird von den Nutzern über die hierfür vorgesehenen Optionen aufgeladen. Zum Aufbuchen der gewünschten Geldmenge wählt man im Taler-Wallet den von TOPS betriebenen Zahlungsdienst, an den man diese Geldmenge vom Girokonto überweist und von dem schließlich das Taler-Wallet die elektronischen Repräsentanten der Geldmenge abhebt. TOPS kann weitere Aufladeoptionen einführen oder bestehende Optionen nicht mehr anbieten. Allfällige mit der Ladung verbundenen Transaktions- oder sonstigen Gebühren sind durch die Nutzer zu tragen. Das Guthaben der Nutzer in Wallets wird nicht verzinst. Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass das Guthaben nicht von der Einlagensicherung gedeckt ist. Der Verarbeitungsprozess für das Erhöhen und Verringern des Guthabens im Taler-Wallet kann je nach Ladeoption mehrere Tage in Anspruch nehmen. 2.3. Abbuchen ~~~~~~~~~~~~~ Das Entladen des Taler-Wallet muss auf ein Schweizer Bankkonto erfolgen. Internationale Zahlungen sind nicht erlaubt. 2.4. Zahlen mit GNU Taler ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Nutzer können mit dem im Smartphone oder Webbrowser installierten Taler-Wallet innerhalb der geltenden Limiten bei natürlichen und juristischen Personen bezahlen, die diese Bezahloption akzeptieren und ein Schweizer Bankkonto zum Geldempfang führen (z.B. Ladengeschäfte, Webshops, Apps und sonstige Begünstigte). Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom Taler-Wallet abgebucht. Es muss im Taler-Wallet mindestens der Transaktionsbetrag verfügbar sein. 2.5. Belastung der Bezahlungen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Die Nutzer anerkennen sämtliche getätigten Zahlungen, welche mit dem Taler-Wallet von ihrem digitalen Endgerät erfolgt sind, selbst wenn diese Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind. Wer ein Guthaben im Taler-Wallet einlöst, hat den Wert des Guthabens zur Zahlung verwendet. 2.6. Preise und Gebühren ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ [FIXME] - Bitte nochmals genau lesen und auf Stimmigkeit prüfen: TOPS kann die Gebühren jederzeit ändern. Änderungen haben nur Wirkung auf nach der Änderung bezogene Wertmarken. Korrekte Taler-Wallets informieren Nutzer über Gebührenänderungen vor dem Bezug von neuen Wertmarken. Der Bezug von Wertmarken der TOPS nach Änderungen der Gebühren gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.